Weil das Anerkennungsverfahren in Österreich ziemlich kompliziert sein kann, gibt es hier wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Qualifikationen aus dem Ausland – was tun?

Es gibt in Österreich keine einheitliche Regelung zu Anerkennung von Ausbildungen, es ist abhängig davon, ob der Nachweis für das Arbeiten in einem bestimmten Beruf als Unselbständiger oder Selbständiger (Gewerbe), für eine (weiterführende) Ausbildung oder für ein Studium gebraucht wird.
Berufszulassung
Die berufliche Anerkennung (Berufszulassung) ist nur für reglementierte Berufe nötig, also für Berufe, für deren Ausübung in Österreich eine bestimmte Qualifikation Voraussetzung ist (Arzt/Ärztin, Gesundheitsberufe, Architekt_in, Rechtsanwält_in, usw.).
Die Mehrzahl der Berufe sind jedoch nicht reglementierte Berufe, für die kein bestimmter Qualifikationsnachweis erforderlich ist. Darüber hinaus basiert die Berufszulassung auf europäischen Anerkennungsregeln - nur für EU-/EWR-Bürger_innen, für Schweizer_innen und bestimmte begünstigte Drittstaatsangehörige.
Einen Überblick und die passende Antragsstelle bietet der Anerkennungs-Wegweiser: berufsanerkennung.at.
Nostrifikation
Möglich sind auch die Gleichstellung von Schul- und Reifezeugnissen (Nostrifikation), für die das Bundesministerium für Bildung zuständig ist, sowie die Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen (Nostrifizierung), wofür die jeweilige Hochschule dein Ansprechpartner ist.
Eine gute und relativ unbürokratische Alternative dazu kann die Bewertung sein, die das ausländische Diplom mit einem österreichischen Diplom vergleicht und einschätzt. Dies ist keine formale Anerkennung, ist aber oft hilfreich bei der Arbeitssuche.
Anerkennung: Lehrabschluss
Die Gleichhaltung mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung werden durch schulische und/oder über die Arbeit erworbenen beruflichen Qualifikationen aus dem Ausland als ein österreichischer Lehrabschluss anerkannt. Zuständig ist das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Das neue Anerkennungsgesetz in Österreich (Juli 2016) soll deutliche Erleichterungen für den Einstieg in die Arbeitswelt bringen, indem Menschen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausland einen Anspruch auf ein Anerkennungs- und Bewertungsverfahren haben, dessen Dauer auf maximal vier Monate begrenzt ist. Bei auf der Flucht verlorenen Dokumenten wird mittels praktischen Tests der Ausbildungsstatus festgelegt.
„Auch wenn es auf den ersten Blick kompliziert aussieht, es ist machbar!”
Gewusst wie...
Anerkennung: Im Ausland erworbene Berufsausbildung
Im Ausland absolvierte Berufsausbildungen können auf Antrag vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung gleichgehalten werden.
Hilfreiche Links:
- Erste Informationen zur Antragsstellung - bmwfw
- Website der Berufsanerkennung in Österreich
- Anerkennungs-Wegweiser
- Kontakt bmwfw: anerkennung-lehrabschluss@bmwfw.gv.at
Zuletzt aktualisiert am: 19.08.2020
Gewusst wie...
Nostrifizierung
Unter Nostrifizierung versteht man die Anerkennung von:
- Studienabschlüssen
- Prüfungszeugnissen
- Diplome - meist Berufsabschlusszeugnisse
Hilfreiche Links:
- Bewertung ausländischer Zeugnisse - Bundesministerium für Bildung
- Anerkennungswegweiser
- BiBer Bildungsberatung
- Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (Ast)
- Allgemeine Informationen über Nostrifizierung - Land Salzburg
- Anerkennung von Gesundheitsberufen
Zuletzt aktualisiert am 02.12.2020
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Über die Autorin
Christine Bauer-Grechenig
Neben der Leitung von BiBer Bildungsberatung unterstütze ich Menschen als Bildungsberaterin. Ich hatte das Glück in meinem Beruf meine Berufung zu finden. Es macht mir große Freude gemeinsam mit Ratsuchenden mögliche passende Bildungs- und Berufswege zu entwickeln und ihnen dadurch zu helfen, beruflich weiter zu kommen.
www.biber-bildungsberatung.at