Mehr als ein Viertel der Studierenden sind sogenannte Späteinsteiger_innen, die also entweder erst zwei Jahre nach der Matura in ein Studium einsteigen, oder überhaupt im zweiten Bildungsweg ein Studium beginnen. Weiterbildung ist immer möglich!
Studium im zweiten Bildungsweg? Aber ja!

Anfang dieser Woche wurden die Ergebnisse der neuen Studierendensozialerhebung präsentiert. Für die Sozialerhebung wurden im Sommersemester 2015 47.000 Studierende online befragt.
Was sagen die Ergebnisse zu Vereinbarkeit von Studium und Beruf? Rund 61 Prozent gehen neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nach und zwar im Ausmaß von durchschnittlich fast 20 Stunden in der Woche. Studierende, die später einsteigen (Späteinsteiger_innen), arbeiten auch mehr, nämlich durchschnittlich 26 Wochenstunden.
Mehr als ein Viertel der Studierenden sind sogenannte Späteinsteiger_innen, die also entweder erst zwei Jahre nach der Matura in ein Studium einsteigen, oder überhaupt im zweiten Bildungsweg ein Studium beginnen. Diese Studierenden führen – im Gesamten betrachteten – zu einer Ausgewogenheit der sozialen Durchmischung, da viele über den zweiten Bildungsweg ein Studium beginnen und somit häufig aus eher bildungsferneren Familien kommen. Diese Späteinsteiger_innen brechen häufig ihr Studium im ersten Studienjahr ab. Jene, die dabei bleiben, wissen laut Sozialerhebung aber genau, was sie wollen und sind besonders motiviert.
Also genau diese große Gruppe der studierenden Berufstätigen ist es, die die von Wissenschaftsminister Mitterlehner positiv hervorgehobene soziale Durchmischung ermöglicht. Und diese berufstätigen Studierenden sind es aber auch, die vor den größten Herausforderungen stehen.
Neben einer Erhöhung bzw. Ausweitung von Stipendien und Bezieher_innenkreis bedarf es vor allem auch einer Verbesserung der Studienbedingungen für berufstätige Studierende.
Alle detaillierten Ergebnisse der Sozialerhebung gibt es hier: www.sozialerhebung.at
Gewusst wie...
Selbsterhalterstipendium
Voraussetzungen:
- Nachweisliche Arbeitszeit: vier Jahre (48 Monate) vor dem ersten Beihilfenbezug
- Einkünfte jährlich zumindest € 8.580,- (Brutto minus Sozialversicherung)
- Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz gelten jedenfalls als Zeiten des Selbsterhaltes.
- Waisenpension und Lehrzeiten können bei entsprechender Höhe bei der Ermittlung des Selbsterhaltes berücksichtigt werden.
- Eine Sonderregel besteht hinsichtlich der Altersgrenze. Die allgemeine Altersgrenze von 30 Jahren (zu Studienbeginn) erhöht sich, wenn sich die Studentin/der Student länger als 4 Jahre selbst erhalten haben. Die Altersgrenze erhöht sich für jedes volle Selbsterhalter-Jahr zusätzlich um ein weiteres Jahr, jedoch maximal um insgesamt 5 Jahre.
Wichtig:
- Bei der Berechnung werden die Einkünfte der Eltern nicht miteinberechnet, nur das Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin
- Studienerfolg ist nachzuweisen
- Das Stipendium ist für das gesamte Studium (Mindeststudiendauer + Toleranzsemester) 12 Mal im Jahr zu beziehen
Hilfreiche Links:
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Studienberechtigungsprüfung - SBP
Mit der SBP hat man den Zugang zu einem bestimmten Studium (bzw. einer Studienrichtungsgruppe) in Österreich, wofür keine Matura notwendig ist. Dazu sind meist 5 Prüfungen erforderlich, die je nach Studienrichtungsgruppe unterschiedlich sind – einzig Deutsch ist immer verpflichtend.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Zulassung zu einer Studienrichtungsgruppen (nach Antrag)
- Ausbildungsabschluss oder zumindest eine über die Pflichtschule hinausgehende praktische oder theoretische Bildung für den angestrebten Studienbereich (in manchen Fällen können hier individuelle, ergänzende Prüfungen abgelegt werden)
Gut zu wissen...
- Die SBP ersetzt keine Aufnahmeprüfung zu einem Studium – es ist lediglich der Zugang gegeben wie mit einer Matura.
- Der Antrag auf Zulassung zur SBP muss an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) oder einem Kolleg gestellt werden.
- Es gibt Vorbereitungskurse zu den einzelnen Prüfungsfächern an Erwachsenenbildungseinrichtungen (BFI, VHS, WIFI,…) – die Prüfungen finden dann teilweise auch an der Hochschule statt.
- Sollte nach der SBP ein Studium begonnen werden und dann ein Studienwechsel gewollt sein, müssen gegebenenfalls einzelne Prüfungen nachgemacht werden (neuer Antrag zur SBP).
- Mit dem ersten Studienabschluss (meist Bachelor) ist dann ein Hochschulzugang zu allen Studienrichtungen möglich.
- Universitäten und Fachhochschulen legen die Anforderungen selbst fest.
Hilfreiche Links:
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Studienwechsel
Was ist ein Studienwechsel?
- Jede Änderung einer Studienrichtung - bei Lehramtsstudien der Wechsel eines Unterrichtsfaches
- Die "Rückkehr" zu einer ursprünglich betriebenen Studienrichtung, wenn dazwischen eine andere Studienrichtung betrieben wurde
- Bei einem Doppelstudium, wenn bei einem Folgeantrag die Studienbeihilfe für die andere Studienrichtung beantragt wird
- Wechsel der Bildungseinrichtung
Wie oft und wann darf das Studium gewechselt werden?
- Insgesamt zweimal,
- Wenn das vorangegangene Studium nicht mehr als zwei Semester inskribiert wurde.
- Achtung: Ein Studienwechsel im Master-/Doktoratsstudium kann zum Anspruchsverlust von Beihilfen führen. Näheres erfährst du bei deiner Stipendienstelle.
Hilfreiche Links:
Zuletzt aktualisiert am 02.12.2020
Gewusst wie...
Förderungen
Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.
Hilfreiche Links (Bundesländer):
- Salzburger Bildungsscheck
- Bildungsgutschein AK Wien
- Weiterbildungsförderung Wien-Waff
- Arbeitnehmer*innenförderung Kärnten
- Bildungskonto Oberösterreich
- Bildungsförderung NEU - Niederösterreich
- Bildungsscheck AK Steiermark
- Qualifikationszuschuss Burgenland
- Vorarlberger Bildungszuschuss
- Bildungsgeld Tirol
Hilfreiche Links (Österreichweit):
Zuletzt aktualisiert am: 29.09.2020
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0800 208 400 - frage@bildungsberatung-salzburg.at — www.bildungsberatung-salzburg.at — www.bibwiki.at

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Über die Autorin
Karin Ortner
Karin Ortner ist bildungspolitische Mitarbeiterin in der Arbeiterkammer Oberösterreich und dort für den Hochschulbereich Ansprechpartnerin. Als Juristin und Webwissenschafterin hat sie sich die Uni zwei Mal als berufstätige Studentin von innen angesehen.
www.arbeitenundstudieren.at