Round Table Fachaustausch

Wer, Wie, Was & Warum

Was ein Round Table Fachaustausch ist und was dieser mit Bildung und Qualifizierung zu tun hat, kannst du hier nachlesen.

Von Carmen Bayer |
2017 A Titel

Weil sich die Wege der Aus- und Weiterbildung stetig verändern und weiterentwickeln, stand der diesjährige Round Table Fachaustausch unter dem Motto: Bildung und Qualifizierung! Wege, Zugänge und Möglichkeiten.

Was genau ist ein Round Table Fachaustausch?

Man kann es sich ein wenig wie Gruppenarbeiten in der Schule vorstellen. Da das Thema Bildung und Qualifizierung so umfangreich ist und es eben viele verschiedene Wege zum Abschluss gibt, ist es besser, Referent_innen und Teilnehmer_innen aus verschiedenen Bereichen der Bildung beieinander zu haben. Organisator ist das Netzwerk Bildungsberatung Salzburg, dass im Bereich der Bildungsberatung immer für bereichsübergreifende Projekte offen ist.

Mona Moire de Mirande / Netzwerk Bildungsberatung Salzburg

Wer war dabei?

Für den Round Table Fachaustausch #7 hatten wir die Ehre folgende Referent_innen bei uns zu haben: Hilla Lindhuber & Franz Fuchs-Weikl (Arbeiterkammer Salzburg) stellten an ihrem Tisch das neue Projekt: "Du kannst was": Von der informellen Bildung zum formalen Lehrabschluss, vor. Die Möglichkeiten zur Matura im zweiten Bildungsweg wurden von Christine Bauer-Grechenig von der (BiBer Bildungsberatung) präsentiert und gemeinsam mit den Teilnehmer_innen wurde an alternativen Wegen gearbeitet. Iris Hafner (Verein VIELE) beschäftigte sich in der Gruppe mit dem Thema: Pflichtschulabschluss nachholen, die Basis für Empowerment. Andrea Folie (Salzburger Bildungswerk – gemeinsam mit Gestalter_innen vor Ort) präsentierte die Ankommenstour Querbeet – Bildung partizipativ gestalten. Unser letzter Referent Alfred Berndl (Innovative Sozialprojekte ISOP aus der Steiermark) befasste sich mit dem Thema: Zugänge zur Qualifizierung und Bildung erleichtern – aber wie?

Mona Moire de Mirande / Netzwerk Bildungsberatung Salzburg

Ist ja alles schön und gut, aber was bringt das?

So ein Tag, anders formuliert - ein Vernetzungstreffen, hat den Zweck, Theorie und Praxis einander näher zu bringen, den Fachleuten die Möglichkeit zu geben sich auszutauschen. Wie? Die Teilnehmer_innen waren eine bunt gemischte Gruppe, aus den verschiedensten Bildungs-, Sozial- und Beratungsinstitutionen kommend. Mitarbeiter_innen von öffentlichen Einrichtungen wie auch ehrenamtlich Tätige gesellten sich dazu. Du siehst also, an diesem Tag wurden Menschen aus der Praxis, die aus eigener Erfahrung wissen wo der Schuh drückt, mit Leuten aus den zuständigen Institutionen zusammengebracht. Indem man über den eigenen Horizont blickt und gemeinsam an Ideen und Möglichkeiten arbeitet, kann Fortschritt passieren.

Mona Moire de Mirande / Netzwerk Bildungsberatung Salzburg

Du willst deine Ideen miteinbringen?

Es gibt in Salzburg zahlreichen Bildungseinrichtungen, die dieses Engagement untersützten: wie beispielsweise das Salzburger Bildungswerk, das katholische Bildungswerk wie auch das evangelische Bildungswerk. Auch die Wissensstadt Salzburg öffnet ihre Tore für aktive Teilnahme der Bürger_innen. Schau dir ihre Website und  an und finde deinen Weg, mitzugestalten.

Wenn du noch mehr Bilder vom Tag sehen willst, schau dir unseren flickr Account an!

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, wundert sich oft über gesellschaftliche Entwicklungen und schreibt darüber. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung