Netzwerk

Was ist ein Netzwerk ohne Partner:innen – wir sind stolz, die Mitglieder des Netzwerks Bildungsberatung vorstellen zu dürfen und einen Einblick in die Zusammenarbeit zu geben.

Zitat

Netz·werk Substantiv [das] Eine (locker) organisierte Gruppe von Personen mit gleichen Interessen, die sich gegenseitig unterstützen, indem sie sich z. B. mit Informationen versorgen.

Strategisch koordinierte Vernetzung

Die Partner:innen im Netzwerk Bildungsberatung Salzburg stehen für eine anbieterneutrale, qualitätsvolle, kostenlose, regelmäßige und wohnortnahe Bildungsberatung im Bundesland Salzburg. Den operativen und strategischen Kern bilden die Arbeiterkammer Salzburg, Berufsinformationszentren des Arbeitsmarktservice Salzburg, BiBer Bildungsberatungbifeb - Bundesinstitut für Erwachsenenbildung Frau&Arbeit, VIELE und der WKS-Talentecheck mit der Leitungs- und Koordinationsstelle, dem Verein Salzburger Erwachsenenbildung. Hinter dem Verein Salzburger Erwachsenenbildung wiederum stehen 23 Bildungs- und Bildungsberatungseinrichtungen sowie die Öffentlichen Bibliotheken im Bundesland Salzburg. Das Netzwerk Bildungsberatung Salzburg tauscht sich regelmäßig mit den Netzwerken in den anderen Bundesländern aus und ist Teil der Initiative Bildungsberatung Österreich.

Eingebunden in das Netzwerk sind weiters alle zielgruppenrelevanten Akteur:innen aus Sozial-, Bildungs-, Beratungs-, und Kultureinrichtungen wie öffentliche Institutionen als Gatekeeper:innen. Hier agiert der strategisch operative Kern als Informationsdrehscheibe, mit dem Ziel, die Gatekeeper:innen zu informieren, sich bedarfsgerecht mit ihnen zu koordinieren, zusammenzuarbeiten, beziehungsweise Initiativen zu starten.

Ziele und Auftrag

Das Netzwerk Bildungsberatung Salzburg forciert die nachhaltige Verankerung im Bundesland Salzburg. Im Mittelpunkt der Beratungspraxis stehen die individuellen Interessen und Bedürfnisse der Kund:innen. Ziel ist, entsprechend dem individuellen Beratungsbedarf ein passgenaues Beratungsformat und Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen.

Aufgaben

Um die Qualität von Bildungsberatung im Bundesland Salzburg anbieten zu können und diese nachhaltig zu verankern, arbeiten die Partner:innen auf fünf strategisch koordinierten Wirkebenen zusammen: der Beratungspraxis, der Vernetzung, der Weiterbildung, der Öffentlichkeitsarbeit und der Entwicklung. Durch diese strategische Zusammenarbeit können Synergien besser genützt, Hürden gesenkt, Schnittstellen geklärt, sowie Zugänge erleichtert und erweitert werden.

Leistung

Die Partner:innen informieren, beraten und geben Orientierung zu allen Fragen rund um Bildung und Beruf, in Form von persönlicher Einzelberatung, Workshops und Seminaren oder in Form von Vorträgen. 

Grafische Darstellung des Netzwerks Bildungsberatung Salzburg mit den Logos aller Partner:innen

erwachsenenbildung-salzburg.at

Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung