Bildungsberatung in Österreich

Netzwerk mit Auszeichnung

Hier findest du alle Ansprechpartner der Bildungsberatung in den Bundesländern. Das Netzwerk ist Teil der Initiative Bildungsberatung Österreich, lanciert vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Alle operativen Partner:innen sind mit dem IBOBB-Qualitätssiegel für anbieterneutrale Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf ausgezeichnet.

Bildungsinformation Burgenland

Tel.: +43 2682 66 88 666

E-Mail | Website

Bildungsberatung Kärnten

Tel.: +43 463 50 46 50

E-Mail | Website

Bildungsberatung Niederösterreich

Tel.: +43 2742 25 0 25

E-Mail | Website

Bildungsberatung Oberösterreich

Tel.: +43 50 6906 1601

E-Mail | Website

Bildungsberatung Steiermark

Tel.: +43 810 900 320

E-Mail | Website

Bildungsberatung Tirol

Tel.: +43 800 500 820

E-Mail | Website

Bildungsberatung Vorarlberg

Tel.: +43 5572 317 17 0

E-Mail | Website

Bildungsberatung Wien

Tel.: +43 800 20 79 59

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Bildungsberatung Salzburg

Tel.: +43 662 87 26 75

E-Mail | Website

InfoboxBurgenland

Bildungsinformation Burgenland

Tel.: +43 2682 66 88 666

InfoboxKärnten

Bildungsberatung Kärnten

Tel.: +43 463 50 46 50

InfoboxNiederösterreich

Bildungsberatung Niederösterreich

Tel.: +43 2742 25 0 25

InfoboxOberösterreich

Bildungsberatung Oberösterreich

Tel.: +43 50 6906 1601

InfoboxSteiermark

Bildungsberatung Steiermark

Tel.: +43 810 900 320

InfoboxTirol

Bildungsberatung Tirol

Tel.: +43 800 500 820

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Bildungsberatung Vorarlberg

Tel.: +43 5572 317 17 0

InfoboxWien

Bildungsberatung Wien

Tel.: +43 800 20 79 59

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Bildungsberatung Salzburg

Tel.: +43 662 87 26 75

Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026