Service

Hier findest du deine Aus- oder Weiterbildung in Stadt und Land Salzburg

Egal ob du dein berechtigtes Fernweh mit einem Spanischkurs heilen oder deine Fotografiekünste professionalisieren möchtest. Vielleicht strebst Du ja auch den Stapelführerschein an oder eine Weiterbildung im Digitalen Marketing. Auf dieser Datenbank hast Du die Qual der Wahl. Dich erwarten über 3.000 Kurse und Workshops von rund 80 Einrichtungen, im gesamten Bundesland Salzburg. Du kannst dort auch die Themenportale Aktiv im Alter oder deutschlernen-salzburg.at besuchen - fündig wirst Du auf jeden Fall.

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Und wenn noch Fragen offen sind, dann melde dich einfach und unkompliziert direkt bei unserem Bildungsline Team. Unter der kostenfreien Telefonnummer sind die Bildungsberater_innen von BiBer Bildungsberatung und dem Verein VIELE für dich da und zwar Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr unter 0800 208 400 oder du schickst eine E-Mail an

frage@bildungsberatung-salzburg.at

Fachportale für Lehrende und Lernende

Fachportal "Aktiv im Alter"

Das Fachportal Aktiv im Alter ist ein Service für alle, die mit Menschen ab der späten Erwerbsphase in unterschiedlichsten Kontexten tätig sind. Damit bieten wir eine fundierte Übersicht und einen kostenlosen Zugang zu Informationen, Materialien, Fact-Sheets, Handbüchern und Studien rund um das Thema Aktiv im Alter. Das Portal bietet zu den Themen Lernen, Digitalisierung, Partizipation und Empowerment im Alter Know How, Informationen und Anregungen für deine Arbeit mit Senior:innen!

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Fachportal "Deutschlernen Salzburg"

Dieses Fachportal ist ein Service für alle, die im Bereich Deutschlernen tätig sind – ob lehrend oder lernend. Damit bieten wir, neben der Darstellung der Kursangebote in Salzburg, eine fundierte Übersicht und einen kostenlosen Zugang zu Lernmaterialien, Informationen, Fact-Sheets, Studien etc...

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung