Wenn der Zufall dem Schicksal winkt

Wie sich aus der Liebe zu Frankreich ein Beruf entwickeln konnte.

Einige Jahre ist es nun schon wieder her, als ich – zu diesem Zeitpunkt noch verzweifelt auf Praktikumssuche- zufällig von einem französischen Kulturverein erfuhr. Einem französischen Kulturverein! Ich, seit frühester Kindheit schon ein wenig frankophon, stets frankophil, und trotzdem nicht den blassesten Dunst von einem Schimmer, dass eine Organisation namens „Cultures francophones“ existierte, deren zehn jähriges Jubiläum wir unlängst feiern durften.

Von Christoph Stitz (Gastautor:in) |
christoph sitz

Frankophon, eine Lebenseinstellung

Der allerseits sehr freundschaftlichen Aufnahme in den Verein Cultures francophones folgten Jahre des Mobiliar-Schleppens, der Aushilfe im Sekretariat, der Katalogisierung von 2000 Medien, der Behebung von Computerproblemen, des Abwasches, des Kabel und Boxen-Schleppens, des nächtelangen Arrangierens von neuen Liedern, der Live-Auftritte. All das erledigen wir nach wie vor mit einem Lied auf den Lippen und einem Lächeln im Herzen. Was gibt es schließlich schöneres, als sich nach einer gelungenen Veranstaltung von einem zufriedenen Publikum verabschieden zu können?

Nun, nebenbei immer noch als Rezensent und Übersetzer für meine ehemaligen Kolleg_innen im Österreichischen Bibliothekswerk und hauptberuflich in der UB tätig, sitze ich mit meinen französischen Freunden und Freundinnen im Vorstand und darf dort meine Ideen und Vorschläge an vorderster Front einbringen.

„Sur volt“ und immer noch begeistert wie am ersten Tage sitze ich schon wieder an den Vorbereitungen meiner musikalischen Einlage bei unserem nächsten kulturellen Ereignis und freue mich auf ein erstes Wiedersehen mit der Equipe der CF nach der Sommerpause und hoffe, den einen oder anderen neuen Gast in unseren Räumlichkeiten in der Billrothstraße willkommen heißen zu dürfen.

Herzlichst Ihr 
Christoph Stitz

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne negative Auswirkungen auf die künftige Pensions- oder Abfertigungshöhe.

Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin weiter in der bisherigen Höhe bezahlt.

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.

Voraussetzungen:

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin (kein Rechtsanspruch)
  • Verringerung der Wochenarbeitszeit um 40 bis 60 %
  • ca. 50 % des Lohnverlustes wird über das Altersteilzeitgeld des AMS ausgeglichen
  • vor Beginn der Altersteilzeit muss die Beschäftigung mind. 60% der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen (für die Dauer von 12 Monaten)
  • frühestmöglich Antritt: 5 Jahre vor Regelpensionsalter (gilt bis Ende 2025, danach reduziert sich der frühestmögliche Antritt stufenweise auf 3 Jahre ab 2029)
  • mind. 15 Jahre arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 25 Jahren (stufenweise Erhöhung auf 17 Jahre bis 2029)

2 verschiedene Modelle:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: wöchentliche Reduzierung der Arbeitszeit für die gesamte Laufzeit
  • Geblockte Altersteilzeit: auf einen Block Normalarbeitszeit folgt eine Freizeitblock (dieser darf nicht länger als 2,5 Jahre dauern). Für die Freizeitphase muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Dieses Modell läuft 2029 aus.

Vorteile:

  • Arbeitnehmer:innen können länger in Beschäftigung gehalten werden
  • ein Teil des Gehalts wird durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert

Links:

Altersteilzeitrechner AK

Altersteilzeit Info AK

Altersteilzeit österreich.gv.at

AMS Altersteilzeitgeld

WKO Altersteilzeit

ÖGB Altersteilzeit

Erstellt am: 12.11.2025 von BiBer Bildungsberatung