Wenn der Zufall dem Schicksal winkt

Wie sich aus der Liebe zu Frankreich ein Beruf entwickeln konnte.

Einige Jahre ist es nun schon wieder her, als ich – zu diesem Zeitpunkt noch verzweifelt auf Praktikumssuche- zufällig von einem französischen Kulturverein erfuhr. Einem französischen Kulturverein! Ich, seit frühester Kindheit schon ein wenig frankophon, stets frankophil, und trotzdem nicht den blassesten Dunst von einem Schimmer, dass eine Organisation namens „Cultures francophones“ existierte, deren zehn jähriges Jubiläum wir unlängst feiern durften.

Von Christoph Stitz (Gastautor:in) |
christoph sitz

Frankophon, eine Lebenseinstellung

Der allerseits sehr freundschaftlichen Aufnahme in den Verein Cultures francophones folgten Jahre des Mobiliar-Schleppens, der Aushilfe im Sekretariat, der Katalogisierung von 2000 Medien, der Behebung von Computerproblemen, des Abwasches, des Kabel und Boxen-Schleppens, des nächtelangen Arrangierens von neuen Liedern, der Live-Auftritte. All das erledigen wir nach wie vor mit einem Lied auf den Lippen und einem Lächeln im Herzen. Was gibt es schließlich schöneres, als sich nach einer gelungenen Veranstaltung von einem zufriedenen Publikum verabschieden zu können?

Nun, nebenbei immer noch als Rezensent und Übersetzer für meine ehemaligen Kolleg_innen im Österreichischen Bibliothekswerk und hauptberuflich in der UB tätig, sitze ich mit meinen französischen Freunden und Freundinnen im Vorstand und darf dort meine Ideen und Vorschläge an vorderster Front einbringen.

„Sur volt“ und immer noch begeistert wie am ersten Tage sitze ich schon wieder an den Vorbereitungen meiner musikalischen Einlage bei unserem nächsten kulturellen Ereignis und freue mich auf ein erstes Wiedersehen mit der Equipe der CF nach der Sommerpause und hoffe, den einen oder anderen neuen Gast in unseren Räumlichkeiten in der Billrothstraße willkommen heißen zu dürfen.

Herzlichst Ihr 
Christoph Stitz

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Teilen auf:

InfoboxBildungsline

Du willst noch mehr Infos?

Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
nach oben

Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026