Bildungsberatung in Österreich

Netzwerk mit Auszeichnung

Hier findest du alle Ansprechpartner der Bildungsberatung in den Bundesländern. Das Netzwerk ist Teil der Initiative Bildungsberatung Österreich, lanciert vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Alle operativen Partner:innen sind mit dem IBOBB-Qualitätssiegel für anbieterneutrale Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf ausgezeichnet.

Bildungsinformation Burgenland

Tel.: +43 2682 66 88 666

E-Mail | Website

Bildungsberatung Kärnten

Tel.: +43 463 50 46 50

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Bildungsberatung Niederösterreich

Tel.: +43 2742 25 0 25

E-Mail | Website

Bildungsberatung Oberösterreich

Tel.: +43 50 6906 1601

E-Mail | Website

Bildungsberatung Steiermark

Tel.: +43 810 900 320

E-Mail | Website

Bildungsberatung Tirol

Tel.: +43 800 500 820

E-Mail | Website

Bildungsberatung Vorarlberg

Tel.: +43 5572 317 17 0

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Bildungsberatung Wien

Tel.: +43 800 20 79 59

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Bildungsberatung Salzburg

Tel.: +43 662 87 26 75

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InfoboxBurgenland

Bildungsinformation Burgenland

Tel.: +43 2682 66 88 666

InfoboxKärnten

Bildungsberatung Kärnten

Tel.: +43 463 50 46 50

InfoboxNiederösterreich

Bildungsberatung Niederösterreich

Tel.: +43 2742 25 0 25

InfoboxOberösterreich

Bildungsberatung Oberösterreich

Tel.: +43 50 6906 1601

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Bildungsberatung Steiermark

Tel.: +43 810 900 320

InfoboxTirol

Bildungsberatung Tirol

Tel.: +43 800 500 820

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Bildungsberatung Vorarlberg

Tel.: +43 5572 317 17 0

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Bildungsberatung Wien

Tel.: +43 800 20 79 59

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Bildungsberatung Salzburg

Tel.: +43 662 87 26 75

Bildungsinfo aktuell

InfoboxAltersteilzeit

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Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne negative Auswirkungen auf die künftige Pensions- oder Abfertigungshöhe.

Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin weiter in der bisherigen Höhe bezahlt.

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.

Voraussetzungen:

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin (kein Rechtsanspruch)
  • Verringerung der Wochenarbeitszeit um 40 bis 60 %
  • ca. 50 % des Lohnverlustes wird über das Altersteilzeitgeld des AMS ausgeglichen
  • vor Beginn der Altersteilzeit muss die Beschäftigung mind. 60% der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen (für die Dauer von 12 Monaten)
  • frühestmöglich Antritt: 5 Jahre vor Regelpensionsalter (gilt bis Ende 2025, danach reduziert sich der frühestmögliche Antritt stufenweise auf 3 Jahre ab 2029)
  • mind. 15 Jahre arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 25 Jahren (stufenweise Erhöhung auf 17 Jahre bis 2029)

2 verschiedene Modelle:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: wöchentliche Reduzierung der Arbeitszeit für die gesamte Laufzeit
  • Geblockte Altersteilzeit: auf einen Block Normalarbeitszeit folgt eine Freizeitblock (dieser darf nicht länger als 2,5 Jahre dauern). Für die Freizeitphase muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Dieses Modell läuft 2029 aus.

Vorteile:

  • Arbeitnehmer:innen können länger in Beschäftigung gehalten werden
  • ein Teil des Gehalts wird durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert

Links:

Altersteilzeitrechner AK

Altersteilzeit Info AK

Altersteilzeit österreich.gv.at

AMS Altersteilzeitgeld

WKO Altersteilzeit

ÖGB Altersteilzeit

Erstellt am: 12.11.2025 von BiBer Bildungsberatung