15 Fragen an … Barbara Klabischnig-Hörl

Barbara Klabischnig-Hörl, Bildungs und Berufsberaterin im Burgenland

Welche Personen stehen hinter der Bildungsberatung? In unserer Serie "15 Fragen an ..." stellen wir euch zweimal im Monat Bildungsberater*innen aus ganz Österreich vor. Heute stellen wir euch Barbara Klabischnig-Hörl, Bildungs- und Berufsberaterin im Burgenland, vor.

Von Marlene Dietrich-Gsenger |
Foto BiBi Beratung BKH

1. Wie bist du zur BiBe gekommen?

Nach der Familiengründungsphase war es mir persönlich wirklich wichtig, beruflich nicht mehr nur dem Mammon zu dienen. Meine Zeit in der Personalberatung, Finanzwirtschaft und Organisation im Bankenbereich, war vorbei. Wenn ich schon meine Zeit nicht mit meinen eigenen Kindern verbringen sollte, dann doch jedenfalls sinnbringend – für mich und andere Menschen. Zu oft bin ich - insbesondere auf Frauen, gestoßen, die sich ihrer eigenen Stärken kaum bewusst waren, die das Wort „nur“ ständig auf den Lippen der Selbstbeschreibung trugen. Immer wieder beobachtete ich Menschen, unglücklich oder unzufrieden im beruflichen Wirken, im „falschen“ Job, die ihre eigenen  Talente und Interessen nicht ausleben konnten – einfach, weil sie sich dieser nicht bewusst waren oder weil sie irgendwann einmal falsch abgebogen sind. Vielleicht auch, weil sie anderen Menschen zu liebe Bildungs-/Berufsentscheidungen getroffen haben, die mit ihnen selbst wenig oder nichts mehr zu tun haben.
Im Rahmen meiner Zweitausbildung, einem familienalltags-kompatiblen Fernstudium der Erwachsenenbildung, wurde es dann immer deutlicher: Neben Bildungsmanagement kristallisierte sich der Interessenschwerpunkt Bildungs-/Kompetenzberatung klar heraus. Dass mir schon während der Recherche für meine Masterarbeit ein Einstiegsjob angeboten wurde, ja, das war Glück (ja, das braucht man auch!)! Mittlerweile bin ich bereits acht Jahre dabei und schätze mich glücklich, selbständig arbeiten zu können und meinen Beratungskund*Innen die Brille alternativer Perspektiven, Chancen und Möglichkeiten ermutigend anbieten zu können.

2. Als Kind wäre ich gerne … geworden:

Unbedingt Ärztin. Ich haderte schon ein Zeiterl damit, dass es anders gekommen ist – richtete mich dann aber wieder mehr und mehr nach meinen eigensten Interessen und Fähigkeiten aus. Ja, und so bin ich nach einigen Stationen in meinem aktuellen Berufsfeld gelandet: Sinnstiftend und ermöglichend tätig sein zu können empfinde ich als erfüllend.

3. Was ist aus Deiner Sicht die größte Herausforderung der heutigen Zeit?

Wirtschaftsinteressen wieder hinter menschliche Interessen (inkl. einer intakten Umwelt) zu stellen.

4. Was war der größte Erfolg Deines Lebens?

Zu erkennen, dass es um die vielen kleinen Erfolge im alltäglichen Leben geht, und nicht um die Illusion eines einzigen großen Erfolges.

5. Was war Dein größtes AHA-Erlebnis in der Bildungsberatung?

Es gibt sie öfters: Die strahlenden Momente. Wenn sich meine Kund*Innen staunend ihres eigenen Ressourcenschatzes bewusst werden, ihnen klar wird, welche Möglichkeiten sie eigentlich haben und, dass es Wege gibt, die sie gehen können, dass sie selbst es sind, die Entscheidungen treffen können...

6. Ich glaube daran…

dass alles, was wir erleben, unser eigenes, schillerndes Mosaik bereichert; Jedes Steinchen passt irgendwo dazu und macht unser Leben so ganz einzigartig.

Barbara Klabischnig-Hörl im Homeoffice

Photo by Patricia Escher on Unsplash

7. Was ist der Sport deiner Wahl?

Ich liebe generell Bewegung, gerne in der Natur, in den Elementen. Von Wandern angefangen, bis Schifahren, SUP, Segeln, Tauchen, Yoga, Qigong, ...

8. Bist Du eher ein Hunde- oder Katzenmensch? Warum?

Ich mag beide, in den letzten Jahren passte aber unsere Katze Dido viel besser in unseren Alltag.

9. Was ist für Dich so richtig entspannend?

Ruhe und Frieden – ob im Wald, tauchend unter Wasser oder in der Badewanne.

10. Womit hast Du Dein erstes Geld verdient?

Vom Unkrautjäten in Omas Blumenbeet einmal abgesehen, wofür ich meine ersten Schillinge bekam, verdiente ich im Laufe diverser Ferialjobs meine ersten Gehälter zb. als Kassiererin in einem Supermarkt, als Briefträgerin, Messehostess, Bürokraft, Stubenmädchen, Mitarbeiterin in einer Marktforschung – und gewann so heute noch wichtige Einblicke in diverse Berufswelten.

11. Was bringt Dich zur Weißglut?

Ignoranz und Überheblichkeit.

12. Worüber kannst Du herzhaft lachen?

Über die Ironie des Lebens, nicht zynische Situationskomik und geistreiche Kabarettisten.

13. Hast Du ein Motto, nach dem Du lebst/arbeitest? Wie lautet es?

Derzeit: Das Leben fragt und wir antworten. (Viktor Frankl)

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Marlene Dietrich-Gsenger
Marlene Dietrich-Gsenger

Autorin

Marlene Dietrich-Gsenger

Marlene Dietrich-Gsenger studierte Kommunikationswissenschaft mit Schwerpunkt Gender Studies. Sie ist begeisterte Storytellerin und brennt für Themen wie digitale Bildung, Chancengleichheit und Medienkompetenz.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026