Aktuelle Deutschangebote online finden

Ein Pionierprojekt in der Salzburger Bildungsszene

Salzburg, am 25.08.2016. Wer in Salzburg nach einem passenden Deutschangebot sucht, hat es jetzt leicht. Auf der Plattform www.deutschlernen-salzburg.at finden sich derzeit rund 600 unterschiedliche Angebote von 70 Anbieter_innen. Das Tolle daran? Das Angebot ist aktuell, übersichtlich und detailliert zugleich: ehrenamtliche Angebote werden genauso wie institutionelle Angebote abgebildet, kostenfreie wie kostenpflichtige und das für das gesamte Bundesland Salzburg.

Von Veronika Ellecosta |
datenbak

„Dieses Pionierprojekt, das vom Land Salzburg beauftragt wurde, ist bedarfsorientiert aus den einfachen Fragen entstanden: Wo finde ich den nächsten Deutschkurs? Gibt es kostenfreie Angebote? Gibt es Trainings neben den Kursen? Wenn ja, wo?“, erzählt Landesrätin Martina Berthold. Das BILDUNGSLINE-Team des Netzwerks Bildungsberatung Salzburg hat sich diesen Fragen angenommen und gemeinsam mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Salzburger Erwachsenenbildung und mit technischer Unterstützung durch das teamforweb die Konzeption, Entwicklung und Implementierung durchgeführt.

Was ist auf deutschlernen-salzburg.at zu sehen?

Die aktuellen Angebote im gesamten Bundesland Salzburg. Ausgebuchte oder abgelaufene Kurse sind davon ausgenommen. Entweder man schmökert sich durch hunderte von Angeboten – die kostenfreien sind erstgereiht - oder man bedient sich über die einfache Suchmaske. Die Auswahl kann unter anderem über Angebot, Zielgruppe, Veranstaltungsort oder Datum getroffen werden. Die Reichweite, so Werner Pichler Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Salzburger Erwachsenenbildung, umfasst das gesamte Bundesland Salzburg. Besonders durch die Zusammenarbeit unterschiedlichster Institutionen sei dies ein gelungenes Projekt und in seiner Ausführung einmalig in Österreich.

Welche Angebote gibt es?

Kurse, Trainings, Workshops, Begegnungstreffen und anerkannte Prüfungen mit Zertifikat. Die Herausforderung in der Konzeption war es deshalb auch, ehrenamtliche und institutionelle Angebote abzudecken. Wichtig: Anmeldung selbst erfolgt direkt über die jeweilige Einrichtung, die mit Kontaktdaten und Ansprechperson angeführt ist, damit die richtige Einstufung erfolgen kann und nicht über die Datenbank.

Netzwerk Bildungsberatung Salzburg

Wie kommen Angebote auf die Internetseite?

Mit der Unterstützung der Anbieter_innen. Die eigenen Angebote können einfach und unkompliziert über eine geführte Eingabemaske direkt eingegeben und aktualisiert werden und erscheinen dann „auf Knopfdruck“ auf der Website. Für Multiplikator_innen bedeutet das eine immense Erleichterung im Umgang mit einem derart komplexen Sprachangebot.

Ein besonderes Zuckerl ist, dass es zur Datenbank auch eine zentrale Servicestelle gibt: das BILDUNGSLINE Team mit Berater_innen von den Einrichtungen BiBer Bildungsberatung, Frau&Arbeit und dem Verein VIELE. Sie stehen bei allen Fragen in der Zeit von 08.00 – 14.00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 208 400 oder unter frage@bildungsberatung-salzburg.at sehr gerne zur Verfügung und unterstützen aktiv.

Das Ergebnis ist diese webbasierte Datenbank, die von der Arbeitsgemeinschaft Salzburger Erwachsenenbildung in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Bildungsberatung Salzburg entwickelt und mit der Unterstützung der Medienagentur Weiss Stephan umgesetzt wurde.

Gefördert wird dieses Service vom Land Salzburg und wird in das bestehende ESF-Projekt Bildungsberatung Österreich - Netzwerk Salzburg, eingebracht, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Bundesministeriums für Bildung, der Landeshauptstadt Salzburg und des Arbeitsmarktservice finanziert ist.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Veronika Ellecosta
Veronika Ellecosta

Autorin

Veronika Ellecosta

Veronika Ellecosta ist Wahlsalzburgerin auf Zeit. Und irgendetwas zwischen italophiler Studentin der Romanistik, literaturaffiner fast-Germanistin und Journalistin in den Kinderschuhen bei Fräulein Floras Favourite Hangouts.

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026