B1-Prüfung geschafft!

Von Christina Repolust |
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Wer in Österreich in der damaligen Hauptschule oder jetzigen NMS Englisch gelernt hat, hat am Ende der vier Jahre das Sprachniveau B1 in Wort und Schrift erreicht. Im Idealfall, wenn man eben selbst auch daheim gelernt, wenn man gut sprechen und ebenso gut schreiben und lesen trainiert hat.

X., ist Kurde, aus Syrien geflüchtet und lebt seit einem Jahr in Hannover. Jetzt hat er die B1-Prüfung geschafft, hat also „unsere“ Schrift, die lautorientierte Alphabetschrift, in 12 Monaten gelernt, hat A1-, A2- und schließlich B1-Niveau im Leseverstehen, im Hörverstehen, im Schreiben und im Sprechen erreicht.

Y. lebt in Salzburg, hat ebenfalls die B1-Prüfung geschafft, das heißt sie kann sich mit allen Deutsch sprechenden Menschen auch über Abstraktes unterhalten, hat das Niveau, auf dem sie sich kurz vorstellen und nach dem Weg zum Bahnhof fragen konnte, längst überschritten.

Zitat

Schritte klingen prächtig, wenn man beim Spracherwerb der Menschen dabei sein kann, manchmal huschen sie durch die Grammatik, manchmal waten sie im Sumpf der trennbaren Verben.

Dann hüpfen sie elegant durch die Haupt-Nebensatz-Konstruktionen, manchmal verharren sie im Stillstand, bis sich neue Regeln gefestigt haben, etwa die Inversion – z. B. die Umstellung von "Ich gehe morgen ins Kino" in "Morgen gehe ich ins Kino". Er und sie, X und Y haben unzählige Stunden geübt, gelernt, sich Prüfungen und Tests gestellt:

Ich kenn zwei und eigentlich kenn ich auch noch mehr, für die zutrifft, dass sie Deutsch auf Erstsprachniveau beherrschen wollen, dass sie weiterlernen und weiterlernen und sich ständig verbessern.

Zitat

Und wo ist jetzt mein Rumänischbuch? Ich wollte doch täglich darin lesen?

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von Christina Repolust
Christina Repolust

Autorin

Christina Repolust

Liest gern und viel, fotografiert ebenfalls gern und derzeit zu wenig. Hätte sie nicht mit 17 die richtigen Menschen getroffen und wäre sie nicht widerständig, hätte sie nicht nach der Handels­schule noch drei Jahre die Handels­akademie besucht und schon gar nicht gewagt, Germantistik und Publizistik in Salzburg zu studieren. "Ich weiß, woher ich komme und das ich einen weiten Weg hinter mir habe. Deshalb setze ich auf Bildung, Bestärkung junger Menschen, Reich und Schön interessiert mich so ganz und gar nicht!"

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InfoboxAltersteilzeit

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Mit der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne eine negative Auswirkung auf die künftige Pensions- oder Abfertigungshöhe.

Die Einkommenseinbuße wird durch das Altersteilzeitgeld teilweise ausgeglichen. 

Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom/von der Arbeitgeber:in weiter in bisheriger Höhe bezahlt. Die Mehrkosten dafür werden vom AMS zu 80% und ab 2029 zu 90% ersetzt.

Die Altersteilzeit ermöglicht somit einen gleitenden Übergang in die Pension und Arbeitnehmer:innen können länger in Beschäftigung gehalten werden

Voraussetzungen

  • mind. 3-monatige Beschäftigung beim/bei der Arbeitgeber:in und Vereinbarung zur Altersteilzeit
  • kein Rechtsanspruch
  • Verringerung der Wochenarbeitszeit um 40 bis 60%
  • 50% des Lohnverlustes wird über das Altersteilzeitgeld des AMS ausgeglichen
  • 12 Monate vor Beginn der Altersteilzeit muss die Beschäftigung mind. 60% der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit betragen
  • mind. 15 Jahre arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 25 Jahren (stufenweise Erhöhung auf 17 Jahre bis 2029)

Dauer

Die maximal mögliche Dauer der kontinuierlichen Altersteilzeit wird schrittweise verkürzt:

  • Beginn im Jahr 2026: maximal 4,5 Jahre
  • Beginn im Jahr 2027: maximal 4 Jahre
  • Beginn im Jahr 2028: maximal 3,5 Jahre
  • Beginn ab 2029: maximal 3 Jahre


Zwei Modelle:

Kontinuierliche Altersteilzeit

Die wöchentliche Arbeitszeit wird während der gesamten Laufzeit der Altersteilzeit gleichmäßig reduziert.


Geblockte Altersteilzeit

Bei der geblockten Altersteilzeit folgt auf eine Arbeitsphase, in der die volle bzw. vereinbarte Arbeitszeit geleistet wird, eine Freizeitphase. Das während der Arbeitsphase angesparte Zeitguthaben wird in der Freizeitphase konsumiert.

Die Freizeitphase darf höchstens 2,5 Jahre dauern. Spätestens zu Beginn der Freizeitphase muss eine geeignete Ersatzarbeitskraft oder ein Lehrling eingestellt werden.

Das Blockmodell kann letztmalig 2028 angetreten werden.


Wichtig

Nebenbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebern sind bei ab 1.1.2026 beginnenden Altersteilzeiten nicht mehr erlaubt! Das betrifft auch geringfügige Beschäftigungen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind jene Nebenbeschäftigungen, die bereits im Jahr vor Antritt der Altersteilzeit regelmäßig bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wurden.

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Zuletzt aktualisiert am: 20.8.2026 von BiBer Bildungsberatung