Wie man Brücken schlägt ...

... das Abendgymnasium Salzburg stellt das neue Projekt "Brücken bauen" vor:

Aus Nangarhar in Afghanistan, aus Mogadischu in Somalia, aus Orten Syriens, Tadschikistans und Pakistans, aus Orten der Ukraine, der Türkei, der Republik China und des Sudans, aus all diesen Regionen stammen die Studierenden der 1B-Klasse, die im September 2016 am Abendgymnasium Salzburg eröffnet wurde. So unterschiedlich die Erstsprachen, die mitgebrachten Erfahrungen und Kulturen sein mögen, so gleich sind die Ziele und Hoffnungen aller Anwesenden: besser Deutsch zu lernen, die Matura abzulegen und danach zu studieren. Was auch alle wissen: Es wird nicht einfach werden, denn die Sprache stellt eine Hürde dar. Eine Hürde, die man nur mit großer Kraftanstrengung überwinden kann.

Von Gerhard Ennsberger-Schmiedjell |
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Eine Brücke über die Hürden bauen...

Der Herausforderung sind sich die Lehrerinnen und Lehrer des Abendgymnasiums bewusst, weshalb für die 1B ein besonderes Programm namens "Brücken bauen" zur Verfügung steht: Neben den Fächern Mathematik, Englisch und Informatik gibt es in der 1B insgesamt sieben Deutschstunden pro Woche. Hier wird vor allem daran gearbeitet, die Sprachfähigkeit in Deutsch zu fördern, zu vertiefen und zu erweitern. Mit hoher Motivation, mit klarem Ziel, aber ohne den Zeitdruck, der die Studierenden überfordern und langwierige Lernprozesse ignorieren würde. Als sprachliche Mindestanforderung galt, um in dieser Klasse aufgenommen zu werden, das Sprachniveau B1. Dadurch hat einerseits jede und jeder in der Gruppe ungefähr denselben Wissensstand, auf dem nun aufgebaut werden kann, andererseits ist ein regulärer Studienverlauf mit dem Ziel Matura greif- und spürbar.

Sabine Hochedlinger

weltkarte.com/Cacahuate

Ziele

Das ist auch für den 1998 geborenen Shekhmos A. wichtig, der sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt hat, nämlich die Matura mit ausgezeichnetem Erfolg zu bestehen. Bereits in Syrien hatte er in der Schule von Salzburg, der Stadt Mozarts, gehört. Doch eingefallen wäre es ihm nie, dass er einmal hier in Österreich leben würde. Heute, im Februar 2017 und am Ende des ersten Semesters, sagt das Mitglied der 1B von sich selbst: "Ja, ich habe mein Deutsch wirklich verbessert und versuche immer noch, viel zu lernen." Die Lehrerinnen und Lehrer seien ihm dabei eine große Hilfe, wie er hinzufügt.

So sehr dieser Eifer bei Herrn A. und der restlichen 1B spürbar ist, so sehr sind am Abendgymnasium Salzburg die Entscheidungen und Vorbereitungen für das nächste Semester schon getroffen. Im Februar startet eine neue Gruppe für Migrantinnen und Migranten, die zur noch besseren Sprachförderung insgesamt elf Wochenstunden Deutsch haben werden. Falls es der Stundenplan zulässt, werden talentierte Studierende überdies die Möglichkeit haben, andere Fächer, beispielsweise Englisch oder Mathematik, zu besuchen.

Zu diesem Zeitpunkt wird Herr Shekhmos A. bereits  das 2. Semester des Abendgymnasiums besuchen und seine Ziele weiter verfolgen. Für sich und seine Mitstudierenden äußert er schließlich folgenden Wunsch:

Zitat

Ich hoffe, dass es in der Zukunft auch so weitergeht und dass wir ein angenehmes, frohes, friedvolles Leben in Österreich haben können.

CC BY

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von Gerhard Ennsberger-Schmiedjell
Gerhard Ennsberger-Kranabiter

Autor

Gerhard Ennsberger-Schmiedjell

Der leidenschaftliche Fußgänger ist Lehrer am Abendgymnasium Salzburg für Deutsch und Religion. Während der Versuche, die Fensterbänke seiner Stadtwohnung zu begrünen, sehnt er sich nach wirklich frischer Luft. Und der Ruhe, die richtig dicken Wälzer der Weltliteratur zu beackern.

InfoboxMatura mit A2-Sprachniveau

Inhalt anzeigen

Du willst am Projekt "Brücken bauen" am Abendgymnasium Salzburg teilnehmen? Alle Infos findest du hier:

Voraussetzungen:

  • Mind. A2-Sprachniveau (oder höher) nach dem europäischen Referenzrahmen
  • Aufenthaltsbewilligung oder einen positiven Asylbescheid
  • mindestens 17 Jahre alt

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxAbendgymnasium Salzburg

Inhalt anzeigen

Dauer: 2-10 Semester (je nach Anrechnung von Zeugnissen höherer Schulen und Studienmodell)

Form: abhängig vom individuell zusammengestellten Stundenplan

  • Vollstudium 5 Tage die Woche zwischen 17:05-21:55 Uhr
  • Kompaktstudium freitags von 15:30-21:55 und samstags von 9:00-17:00 Uhr
  • Fernstudium:

- Einser-Studium: 1 Tag die Woche, 5 Semester samstags zwischen 09:00-17:00 Uhr Tage, 5 Semester freitags zwischen 14:45-21:55 Uhr
- Zweier-Studium: 2 Tage die Woche, freitags zwischen 17:05-21:55 Uhr
- Dreier-Studium: 3 Tage die Woche, 2 Abende unter der Woche zwischen 17:05-21:55 und freitags zwischen 14:45-21:55 Uhr

  • Berufsreife Plus: Berufsreifeprüfung kann zur vollwertigen Matura ausgebaut werden, 1 Tag die Woche, freitags zwischen 14:45-21:55 Uhr
  • Projekt: Brücken bauen: Vorbereitung zum regulären Abendgymnasiums-Besuch mit Deutschniveau auf mind. A2

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht
  • Mindestalter 17 Jahre
  • Berufliche Tätigkeit

Kosten: keine

Abschluss: Matura

Telefonnummer: 0662/434575

Nützliche Links: http://www.abendgymnasium.salzburg.at/

Zuletzt aktualisiert am 27.5.2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBildungsline

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026