Über Freundschaften, Bildung und Integration

Integration & Beratung auf Augenhöhe.

Das Projekt Ankommenstour Querbeet steht dafür, regionale Entwicklung an der Schnittstelle von Bildung und Kultur gemeinsam zu gestalten. Dazu wurden 7 erste Aufaktworkshops gestartet an denen über 200 Menschen teilgenommen und gemeinsam Projekte kreiert haben. Darunter, die Infotour für Bildung und Beruf.

Von Carmen Bayer |
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Andrea Folie vom Salzburger Bildungswerk hat sich für die Infotour zusammen mit Nermina Imamovic von migrare, Beate Höfels-Stiegernigg von der BiBer Bildungsberatung und mir auf den Weg in die Ortschaften Maria Alm, Unken und Lofer gemacht. Vor Ort hatten neu Zugezogene sowie alt Eingesessene die Möglichkeit, sich informieren zu können und beraten zu lassen. In allen drei Ortschaften wurden wir von vielen Interessierten herzlich empfangen. Und die Nachfrage war groß. Beate, welche über die Wege zum Arbeitsmarkt und Ausbildungen beriet, hatte die gesamte Zeit über wissbegierige, motivierte junge Menschen um sich.

Auch Nermina hatte alle Hände voll zu tun. Sie ist Expertin was die Anerkennung von ausländischen Zeugnissen in Österreich betrifft. So konnte jede_r seine/ihre mitgebrachten Zeugnisse mit Nermina besprechen und sie gab nach Möglichkeit Auskunft, in welcher Form diese in Österreich anerkannt werden und welche Chancen am Arbeitsmarkt damit verbunden sind.

Andrea Folie, vom Salzburger Bildungswerk und vom Verein iKULT, hat diesen Tag erst möglich gemacht. Durch ihre aktive Integrationsarbeit in den Gemeinden ist sie bereits ein unverzichtbares Mitglied in der Gemeinschaft der Helfer_innen und Migrant_innen.

Alles, was das Team während der Informationstour geleistet hat, kurz zusammengefasst!

Als – durch meine Kameralinse – beobachtender, stiller Gast, kann ich euch ohne Zweifel garantieren, dass hier Integration gelebt wird. Alle Beteiligten sind sich bewusst, wie wichtig die Rolle von Arbeit und (Aus)Bildung ist. Der Tag war begleitet von einer Stimmung, die sich schwer in Worte fassen lässt. Freude, Freundschaft und Tatendrang bestimmten die Stunden und ich kann jedem/jeder Leser_in nur empfehlen, sich selbst ein Bild zu machen und gemeinsam Integration zu leben.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer ist Soziologin und seit 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Robert-Jungk-Bibliothek. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Entwicklung des digitalen Angebotes, Herbstschule und Together 2050, sowie die Zukunftswerkstätten. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

InfoboxAnerkennung: Im Ausland erworbene Berufsausbildung

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Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen

In Österreich gibt es vier unterschiedliche Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist davon abhängig, für welchen Bereich die Qualifikationen benötigt werden. Informationen findet man auf Berufsanerkennung.at.

Nostrifikation

  • Formale Anerkennung ausländischer Schul- und Reifezeugnisse (= Maturazeugnisse)
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Schulabschlüssen
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at)

Nostrifizierung

  • Formale Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at, www.aais.at)

Gleichhaltung von Lehrabschlüssen

  • Formale Anerkennung einer durch Schule und/oder Arbeit erworbenen beruflichen Qualifikation mit dem österreichischen Lehrabschluss
  • Zuständig: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (www.bmaw.gv.at)
  • Bilaterale Abkommen mit einigen EU-Ländern

Berufszulassung

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe (z. B. Gesundheitsberufe, Ärzte, Rechtsanwälte)
  • Zuständig: Landesregierung für Gesundheitsberufe aus Drittstaaten, Sozialministerium für Ausbildungen aus der EU/EWR (www.sozialministerium.at)

Hilfreiche Links:

(Stand: 24.05.2024, erstellt von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung)

InfoboxNostrifizierung

Inhalt anzeigen

Unter Nostrifizierung versteht man die Anerkennung von:

  • Studienabschlüssen
  • Prüfungszeugnissen
  • Diplome - meist  Berufsabschlusszeugnisse

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am 1.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026