*Multi-Kulti *

Von Franz Grebacher |
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Der Himmel ist blau, warm ist es am Hauptplatz, die Musik spielt, alle lachen. Es gibt ein Fest; ein heiteres, farbenprächtiges Fest mit Musik und Tanz. Wie in alten Zeiten am Kirchtag, festliche Kleidung, festliche Stimmung im festlichen Rahmen. Brathendelduft zieht vorüber, von den Würstelständen kommen Wolken von aromatischen Gerüchen, heißes Fett, Senf, Gurken und Pfefferoni, frische Semmeln. Leute drängen sich an den Ständen, Bänken und Tischen.

Zu den wohlbekannten Düften mischen sich heute auch neue hinzu. Neben den Brathendeln gibt es Kebab. Rind und Lammfleisch am offenen Feuer gebraten, Portionen mit langen Messern, fast Schwertern, abgehobelt auf Teller mit Salat und Fladenbrot serviert. Kreuzkümmel liegt exotisch in der Luft. Teegläser klappern auf ihren Untertassen. Und Zwiebelwolken machen sich bemerkbar. Cevapcici schweben vom Holzkohlen Grill zu den Tischen. Die Leute lachen und freuen sich, sie freuen sich aufs Essen und auf die Menschen, die um sie herum sind. Sie alle sind beschwingt von der Musik, die über dem Platz liegt. Aber was für Musik ist das? Wie die Gerüche die Nasen erfreuen haben die Ohren ihren Genuss von den vielen Instrumenten, die sich da zu erkennen geben. Die Geigen, die Trompeten, die Flöten, die Trommeln, die Gitarren, die Saxophone, die Klarinetten, die Ziehharmonikas, und die Gesänge! Was geht hier vor? Eine Jam Session der anderen Art. Musik aus aller Herrn Länder spielt hier harmonisch miteinander. Zwiegespräche der Instrumente, Chöre der Musikkapellen. Unisono.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Franz Grebacher
Franz Grebacher

Autor

Franz Grebacher

Franz Grebacher, ehemaliger Apotheker in Lofer, hat immer versucht, die Balance zwischen Beruf und Leben zu halten und war damit auch weit­gehend erfolgreich. Bildende Kunst, vor allem die Bild­hauerei, war immer sein Steckenpferd, seit 2005 ist noch das Schreiben dazuge­kommen. Es gibt ein Buch, Kurz­geschichten, Träume und viele Gedanken.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026