Radikal gegen Extremismus

Sind Jugendliche anfälliger für Vorurteile, Fanatisierung und Klischees?

Woher kommt der Trend zur Feindseligkeit, wer profitiert davon und wie können wir als Gemeinschaft dagegen vorgehen?

Von (Gastautor:in) |
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Buchtipp

Radikal gegen Extremismus. Theorie und Praxis 20-jähriger muslimischer Jugendarbeit

von Nedžad Moćević & Alexander Osman

Unsere Jugend ist bunt und vielfältig. Ihre Kennzeichen sind die Pluralität und der Wunsch, selbstbestimmt die eigene Identität zu entwickeln. Kein leichtes Unterfangen, ganz egal welcher biographische oder kulturelle Hintergrund existiert. Erwachsenwerden, sich einbringen und abgrenzen, zurückschauen und nach vorne blicken, ein Weg mit vielen Abzweigungen, Kurven und oft auch geraden Strecken.

Mit dem Buch „Radikal gegen Extremismus“ nehmen die beiden Herausgeber Nedzad Mocevic und Alexander Osman die Lebensrealität muslimischer Jugendlicher in Österreich ins Visier, ohne den Anspruch zu erheben,  eine umfassende Darstellung zu präsentieren. Vielmehr gehen sie der Frage nach, ob, wie und warum es gerade im Jugendalter zu politischer und/oder religiöser Radikalisierung kommen kann, welche Rolle die Gesellschaft im Zusammenhang mit Fanatisierung hat und wo Potentiale zu finden sind, Radikalismen aufzudecken und konstruktiv zu bearbeiten.

Basis dieser Studie zur muslimischen Jugendarbeit in Österreich bildet die Theorie der „Kultur der Anerkennung“, die als Schlüssel zur Identitätsfindung verstanden wird und anhand dieser gezeigt werden kann, welche Folgen fehlende Anerkennung oder fehlende Möglichkeiten der Partizipation haben können. Daneben werden Einblicke in Konstruktion einer „österreichisch-muslimischen-Identität“ gegeben und wertvolle Praxisbeispiele zur Prävention radikaler Einstellungen vorgestellt.

Wem empfehle ich das Buch:

Wer sich mit inter- und transkultureller Jugendarbeit, aber auch mit Fragen zur Politisierung junger Menschen auseinandersetzen möchte, findet in diesem Buch zahlreiche Anregungen aber auch offene Fragen, die zum Weiterdenken anregen und den eigenen Reflexionsprozess beflügeln.

Verlag

new academic press, 2017

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026