In den Gesichtern lesen

Eine Geschichte in Porträts und Szenen über Schule und Lernen.

Dieser Buchtipp gibt Einblick in das Kinderleben zwischen Deutschstunde und Englisch von Montag bis Freitag, irgendwo in einer Schule.

Von Christina Repolust |
Buchtipp Schule iStock Eskemar

Buchtipp

Die Schule

von Britta Teckentrup

"Die Schule" ist natürlich kein Bilderbuch. Aber es erzählt seine Geschichte in Porträts, in Szenen und das mit sehr wenig Text. Aber der, der sitzt.

Da ist Tom, den keiner mag, aber vor dem alle Angst haben. Jetzt hat er die Parole ausgegeben, dass niemand mit dem Neuen, dem Max spielen darf.

Die Autorin kommt schnell zur Sache: Wiewohl die Lehrer_innen von Schul- und Klassengemeinschaft reden, läuft es gar nicht gut in dieser Schule und das schon gar nicht in den Pausen. Die Schule ist eine ganz durchschnittliche Schule, die, so meint die Erzählstimme, besonders all jene ausgrenze, die anders seien. Und dann ändert sich plötzlich der Blick auf die, die immer "anders" sind. "Linda schreibt vielleicht nicht die besten Noten, aber dafür hat sie die schönste Stimme, die ich gehört habe! Manchmal ist es wichtiger, eine große Leidenschaft und ein Talent für etwas zu haben."

Umblättern, nächste Seite, ein veränderter Gesichtsausdruck: " Wenn sie anfängt zu singen, bleiben alle stehen und hören ihr zu."

Persönlicher Eindruck

Pause um Pause erfahren wir als Betrachter_innen der Bildgeschichte von den Wünschen der Schüler_innen, ihren Geheimnissen und beginnenden Freundschaften. Übel und wohl auch realistisch kommt Toms Vater weg, er will Max zum eigentlichen Täter machen. Die Rhetorik ist bekannt, der Direktor gibt klein bei. Aber die anderen sind stärker, einer hat nicht weggesehen, einer hat es einer erzählt und die hat es wieder einem anderen geflüstert …

Keine heile Welt, keine Bullerbü-Schule ist beim Lesen entstanden. Aber eine höhere Sensibilität für Mobbing, für Kinderleben zwischen Deutschstunde und Englisch von Montag bis Freitag irgendwo in einer Schule.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Christina Repolust
Christina Repolust

Autorin

Christina Repolust

Liest gern und viel, fotografiert ebenfalls gern und derzeit zu wenig. Hätte sie nicht mit 17 die richtigen Menschen getroffen und wäre sie nicht widerständig, hätte sie nicht nach der Handels­schule noch drei Jahre die Handels­akademie besucht und schon gar nicht gewagt, Germantistik und Publizistik in Salzburg zu studieren. "Ich weiß, woher ich komme und das ich einen weiten Weg hinter mir habe. Deshalb setze ich auf Bildung, Bestärkung junger Menschen, Reich und Schön interessiert mich so ganz und gar nicht!"

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026