Wo die glücklichsten Kinder leben

Die Erziehungsgeheimnisse dänischer Familien.

Die Februar-Buchtipps der BiBer Bildungsberatung enthüllen die Prinzipien der dänischen Erziehung.

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
iStock 467468232 Nataleana

Buchtipp

Warum dänische Kinder glücklicher und ausgeglichener sind

von Jessica Alexander und Iben Dissing Sandahl

Was macht Dänemark zum glücklichsten Land der Welt und was sind die Erziehungsgeheimnisse der Dänen? Die beiden Autorinnen gehen den Gewohnheiten dänischer Familien auf den Grund. Mit aufschlussreichen Beispielen und einfachen, wirkungsvollen Ratschlägen verdeutlichen sie die sechs Prinzipien der dänischen Erziehung:

  1. Gutes Spiel – warum freies Spielen ausgeglichen und mental stark macht.
  2. Lernorientierung - warum ehrliches Lob eine lernorientierte Geisteshaltung fördert.
  3. Umdeuten - warum ein Perspektivenwechsel hilft, mit Rückschlägen besser umzugehen.
  4. Empathie – warum es eine wesentliche Voraussetzung für glücklichere Kinder und Erwachsene ist, Empathie zu verstehen, zu leben und zu lehren.
  5. Coolbleiben – warum ein demokratischer Erziehungsansatz Vertrauen und Resilienz bei Kindern fördert.
  6. Kuscheliges Zusammensein – warum starke soziale Bindungen eine der wichtigsten Faktoren für Wohlbefinden sind.

Persönlicher Eindruck

Ein wunderbares Buch! Kinder brauchen nicht ständig gefördert werden, zu einem Kurs nach den anderen geschleppt oder dauernd bespaßt werden.

Sie brauchen Zeit, Kind sein zu dürfen, sich selbst zu entdecken und ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen. Ein Buch gegen elterlichen Ehrgeiz und Oberflächlichkeit und für eine Erziehung mit Hausverstand, menschlicher Wärme, Nähe und echter Auseinandersetzung mit unseren Kindern, auch wenn es zeitaufwendig ist!

Verlag

Mosaik, 2017

Mosaik Verlag

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026