Selbstständig machen in Salzburg

Tipps rund ums Gründen von den Macher_innen des Salzburg-Magazins Fräulein Flora.

Der Weg in die Selbstständigkeit begann für die Gründer_innen nebenberuflich und mit viel Leidenschaft. Inzwischen revolutionieren sie mit ihrer Agentur SALT Salzburgs Medienwelt.

Von Carmen Bayer |
Pflanze

Fräulein Flora ist ein Online- und Printmagazin (QWANT), das sich der Freizeitgestaltung und kulturellen Entwicklung Salzburgs widmet. Kurz zusammengefasst, wenn dich die Langeweile plagt, geh auf die Website: Fräulein Flora und du findest alles, was dein Salzburger Herz begehrt.

Wer steckt dahinter?

Herz und Hirn der Fräuleins sind Eva Krallinger-Gruber und Matthias Gruber. Beide sind kreative Köpfe und haben vor dem Unternehmertum im Marketing gearbeitet. Am Beginn bereiteten ihnen ihre recht spärlichen marktwirtschaftlichen Kenntnisse Sorgen, doch aufhalten ließen sie sich dennoch nicht.

Eva & Matthias

Wie seid ihr auf die Idee gekommen?

In Brüssel entdeckte eine Freundin der beiden einen alternativen Stadtplan, vollgepackt mit außergewöhnlichen Möglichkeiten rund um die Stadt. Es war schnell beschlossene Sache, dass es für Salzburg auch etwas Gscheites braucht und so entwickelten sie eine bunte, moderne Stadtkarte. Die kam so gut an, dass Matthias und Eva beschlossen, das Projekt auszubauen und mit Berichten und Artikeln rund um Salzburg online zu gehen. Ein konkreter Plan steckte nicht dahinter, dafür jede Menge Motivation und viel Freude am Schreiben.

Nächste Schritte

Eva und Matthias sind es langsam angegangen. Nachdem Fräulein Flora die Leser_innen mehr und mehr begeisterte, was auch viel Zeit und Energie einforderte, begannen die beiden in ihren eigentlichen 40-Stunden Jobs die Arbeitszeit zu reduzieren. Erst Teilzeit, dann geringfügig und irgendwann waren die beiden soweit, sich ganz auf das Unternehmertum einzulassen.

Zitat

Wir hätten uns nie träumen lassen, dass wir damit mal selbstständig sein können.

Gestartet haben sie mit der Website. Weil die aber so lässig war und immer mehr Leser_innen bekam, wurden auch andere auf die Kenntnisse von Eva und Matthias aufmerksam. Daraus entwickelte sich SALT – Salzburgs junge Medienboutique, welche in Form einer offenen Gesellschaft das rechtliche Standbein der "Fräuleins" und ihren weiteren Projekten ist. Von Websites bis hin zum Print Format gehen schon einige fesche Marketingkonzepte auf das Konto der kreativen Köpfe.

Jetzt mal ehrlich, wie läuft das mit der Finanzierung?

Über Geld redet man ja bekanntlich nicht. Muss man aber, wenn Mann/Frau wissen möchte, wie das mit der Selbstständigkeit funktionieren kann. Abgesehen von ein paar ersparten Groschen haben sich Eva und Matthias alles Stück für Stück aufgebaut. Die Opa-Regel nennen sie diese Vorgehensweise liebevoll. Intuitiv hatten sie also immer schon was sie brauchten, um marktwirtschaftliche auf der sicheren Seite zu stehen.

Zitat

Gib nix aus, das du nicht hast.

Nach der Opa-Regel haben die beiden gelebt und gewirtschaftet. Ausgaben wurden lieber etwas zu hoch als zu niedrig eingestuft und die Einnahmen wurden sehr realistisch kalkuliert, wenn nicht sogar niedriger als sie schlussendlich waren. Inzwischen sind sie auch fleißige Lernende im Unternehmerkurs am BFI-Salzburg und füllen die übrigen Lücken.

Zitat

Über mehr Geld freust dich am Ende dann halt doch mehr als über zu wenig.

Wer sind wir, was machen wir und welche Tipps haben wir für euch - das Wichtigste von Eva und Miriam zusammengefasst!

Eva und Matthias haben für uns ihre Erfahrungen auf den Punkt gebracht:

  • Partner_innen: Überlege dir vor der Gründung ganz genau, mit wem du dein Unternehmen beginnen möchtest. Höre auf dein Bauchgefühl!
  • Opa-Regel: "Gib nix aus, das du nicht hast." Auch wenn es manchmal schwerfällt.
  • Lass dir Zeit. Ein Unternehmen zu gründen und zu führen ist ein Marathon kein Sprint.
  • Unternehmerkurs: Auch wenn es nicht besonders spaßig klingt und so gar nicht in die Vorstellung eines trendigen StartUps passt, noch einmal die Schulbank zu drücken zahlt sich aus! „Als Unternehmer_in bist du in einer anderen Realität als ein Angestellte_r.
  • „No asshole rule“: Versuche es zu vermeiden, mit Menschen zu arbeiten, die, naja, ein **** sind.
  • Ruhephasen: Vernachlässige dich nicht! Auch Unternehmer_innen brauchen mehr als vier Stunden Schlaf und gelegentlich einen freien Tag.
  • Geld: Als Selbstständige_r kürzt man den eigenen Lohn oft zu leichtfertig zu Gunsten des Unternehmens. Eine realistische Einschätzung was man zum Leben braucht muss her und die sollte am Monatsende auch eingehalten werden.
  • Ehrlichkeit: Egal in welcher Branche du bist, mit Ehrlichkeit kommst du immer weiter. Probleme werden auftreten und dann kommt es auf dich und deine Partner_innen an, wie ihr damit umgeht. Ehrlich währt am Längsten.
  • Reflektiere: Ein Unternehmen aufzubauen braucht Zeit und man durchläuft dabei verschiedene Phasen. Von der Euphorie, zum ersten Rückschlag bis hin zum (sich anbahnenden) Erfolg. Vergiss deine Fehler nicht, erinnere dich immer wieder daran und lerne daraus.
Zitat

Wir haben halt gemacht, was uns getaugt hat.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Teilen auf:

von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer ist Soziologin und seit 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Robert-Jungk-Bibliothek. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Entwicklung des digitalen Angebotes, Herbstschule und Together 2050, sowie die Zukunftswerkstätten. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

InfoboxBildungsline

Du willst noch mehr Infos?

Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
nach oben

Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026