Selbstständig und Angestellt

Nebenher selbstständig - was sagt das Steuerrecht?

Zu Beginn der Selbstständigkeit stehen Unternehmer_innen häufig zusätzlich in einem fixen Dienstverhältnis. Wie geht man damit um, wenn Dienst- und Werkvertrag aufeinandertreffen?

von Peter Lederer - AK Salzburg (Gastautor_in) | | Ratgeber Lest mehr zum Thema:
Selbstständig und angestellt, Arbeitsrecht, Steuern
Selbststaendig nebenher Steuerrecht Nirat.pix

Einkommen

Ist man sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch selbstständig tätig, dann erhält man auch zwei unterschiedliche Arten von Einkommen. In dieser Situation sind die Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung wichtig.

Für die jährliche Steuerberechnung werden alle Löhne oder Gehälter ohne Sonderzahlungen addiert. Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gibt es einen Lohnsteuerfreibetrag von € 730,00. Zu den selbstständigen Tätigkeiten zählen Werkverträge oder Honorarnoten.

Bleibt dein Gewinn im Kalenderjahr unter € 730,00 und ist dein gesamtes Jahreseinkommen nicht höher als € 12.000,00, dann musst du keine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben.

TIPP: Die formale Unterscheidung in Lohnsteuer (Dienstnehmer*innen)  und Einkommensteuer (Selbstständige) hat auf deine Steuerberechnung keinen Einfluss.

Gewinnberechnung

Um deinen Gewinn zu berechnen, werden von den Einnahmen die Sozialversicherungsbeiträge, der Lohnsteuerfreibetrag (730,00 €) und mögliche andere Ausgaben, die du geltend machen kannst, abgezogen.

Zu den Einnahmen beim Werkvertrag gehören alle Zahlungen, die du als Entlohnung für deine Leistung bekommst. 

Zu den Ausgaben zählt, was in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung deines Werkvertrages / deiner Arbeit steht. Beispiele dafür sind: Beiträge zur Sozialversicherung, Fahrtkosten, Tages- und Nächtigungsgelder, Telefonkosten, Fachliteratur, Kosten für Aus- und Fortbildung,  Arbeitsmittel und Büromaterial, Arbeitskleidung oder Steuerberatungskosten.  Eine detaillierte Auflistung deiner Ausgaben kann sich positiv auf die Steuerhöhe auswirken. Alternativ kannst du anstelle der tatsächlichen Kosten eine Betriebsausgabenpauschale von 6 oder 12 Prozent geltend machen.

Mehr Informationen & Beispiele zur Gewinnberechnung findest du hier: AK/Gewinn-Ermittlung

Einkommensteuererklärung

Wenn dein gesamtes steuerpflichtiges Jahreseinkommen aus Dienst- und Werkverträgen über 12.000 Euro liegt, musst du bis zum 30. April des Folgejahres beim Finanzamt (bzw. bis 30. Juni bei Finanz Online) eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Sozialversicherung

Auch für Sozialversicherungsbeiträge gibt es Grenzen zu beachten. Besondere Aufmerksamkeit ist gefragt, wenn du als Arbeitnehmer*in in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stehst. Die Geringfügigkeitsgrenze 2020 beträgt 460,66 Euro, das sind € 5.527,92 jährlich. Wenn diese Grenze überschritten wird, musst du Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Für die Praxis bedeutet das: wenn du 400 Euro monatlich geringfügig als Arbeitnehmer*in und zusätzlich 5000 Euro jährlich aus Werkverträgen verdienst, dann musst du in diesem Fall keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zahlen, weil beide Einkommen unter der Höchstgrenze sind.

TIPP: Mehr Informationen & Beispiele zu den steuerlichen Auswirkungen findest du hier: AK/Arbeitsverhältnis&Werkvertrag

Bei steuerrechtlichen Fragen und Unsicherheiten ist es immer ratsam, sich bei den Expert_innen der AK-Lohnsteuerberatung unter 0662 86 87-93 zu informieren.

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

Gewusst wie...

AMS Unternehmensgründungsprogramm

Inhalt anzeigen

Voraussetzungen:

  •     Arbeitslosigkeit am Beginn der Vorbereitungsphase
  •     Wunsch nach Selbstständigkeit und eine konkrete Geschäftsidee
  •     berufliche Qualifikation, um ein Unternehmen zu gründen

Unterstützungen durch das AMS:

  •     kostenlose Unternehmensberatung
  •     gegebenenfalls werden notwendige Ausbildungen finanziert
  •     Arbeitslosengeld während des Programmes

Die 4 Phasen des Unternehmensgründungs-Programms:

  •     Klärung: Ist die Geschäftsidee erfolgversprechend und werden alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
  •     Vorbereitung: Begleitung bei der Ausarbeitung der Geschäftsidee und Förderung der Qualifizierung – wenn notwendig.
  •     Realisierung: Gründung des eigenen Unternehmens.
  •     Nachbetreuung: Eine Unternehmensberatung kontrolliert das Unternehmen und macht Verbesserungsvorschläge.

Weitere Infos:

Dauer des Programmes im Normalfall 6 Monate.
Bei Interesse direkt an das zuständige AMS wenden.

Weiterführende Links:

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 19.08.2020

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