Wie gründe ich ein Unternehmen?

Was ist vor der Gründung zu beachten, wann lohnt sich ein Investment und wo gibt’s Unterstützung?

Salzburgs Unternehmer_innen plauderten aus dem Nähkästchen und wir haben zugehört. Ihre Tipps zum Thema Selbstständig machen sind hier zusammengefasst:

Von Carmen Bayer |
2017 Almuni

Während die Kolleg_innen der BiBer Bildungsberatung und Frau & Arbeit am gemeinsamen Messestand eure Fragen beantwortet haben, hatte unsere Redakteurin das Glück, beim AlumniFORUM den Tipps und Erfahrungen von erfolgreichen Universität Salzburg Abgänger_innen rund um Unternehmensgründung zu lauschen.

Mit dabei waren:Philipp Breuss-Schneeweis (Wikitude GmbH), Caroline Oblasser (edition riedenburg Verlag) Dorly Holzer-Harringer (Almendo Technologies GmbH) und Alina Legoydo (Incubator Manager Startup Salzburg).

Vor der Gründung:

  • Werde Expert_in auf deinem Gebiet.
  • Suche dir Unterstützung: An StartUp Salzburg sollte besonders für Salzburger Neugründer_innen kein Weg vorbei führen.
  • Zweifel sind natürlich! Mache dir das klar und lasse dir Zeit. Schau dir mal die StartUp Szene an, sprich mit andern Gründer_innen – Lauf dich erst mal warm bevor du mit dem Sprint beginnst.
  • Lass dich nicht von deinem Alter aufhalten. DIE Idee schon als Student_in? Gehe das Risiko ein, denn gerade als junger Mensch hast du es, finanziell gesehen, leichter ein Risiko einzugehen – noch zu Hause wohnhaft, keine Kinder …
  • „Wenn du spürst die Zeit ist reif, dann gründe!“ Caroline Oblasser

Das Investment:

Wann es Vernünftig ist und wann du lieber die Finger davon lassen solltest.

  • Stell dir die Frage: Ist dieses Geld tatsächlich xy Anteile meiner Firma wert?
  • Lerne, deine Idee zu präsentieren.
    Links: Storytelling für Startups // Elevator Pitch Beispiel
  • Teile dir das Kapital ein – baue keine Geschäftsstrukturen auf, die du nicht langfristig finanzieren kannst.
    Opa-Regel nennen das Eva und Matthias von 'Fräulein Flora' - Hier gehts zum Text!
  • Crowdfunding: Die unkomplizierte Alternative, ohne Firmenanteile zu verlieren.
  • Ganz allgemein: Habe vor der Gründung einen finanziellen Polster – Mietfrei in der Kinderstube wohnen, Erspartes …

StartUp Salzburg hat zum Thema einen Blog Beitrag für euch: "Das große Rennen ums Geld"

Ich bin - ich kann:

Wir sind alle verschieden – eh klar, aber welche Eigenschaften sind für Gründer_innen von Vorteil?

  • Selbstvertrauen.
  • Durchhaltevermögen – Hinfallen, aufstehen, weitermachen.
  • Realismus.
  • Bescheidenheit.

Mentor_innen?

Ein_e Mentor_in kann/sollte dein Vorbild, Ratgeber_in, Trainer_in, Kritiker_in und Förderer_in sein. Ob es sich hierbei um professionelle Mentor_innen (mentorme) oder um Vertraute von dir handelt ist nebensächlich. Für Dorly Holzer-Harringer und Caroline Oblasser sind ihre Ehemänner in der Rolle der Coaches, Ratgeber und Mutmacher. Philipp Breuss-Schneeweis sieht in den Betreuer_innen von Gründerprogrammen die verlässlichsten Vertrauenspersonen und Alina Legoydo lässt sich von den Ideen und Wissen des Gründers der Marke Teekanne, Günter Faltin, leiten. Dieser ist am 14.11.2017 im Rahmen des StartUp Talks in Salzburg zu Gast – Anmeldung & Infos findest du hier: StartUp Salzburg/Termine

Christine Bauer-Grechenig von der BiBer Bildungsberatung & Isolde Bertram von Frau&Arbeit für euch vor Ort!

Das Netzwerk Bildungsberatung war gemeinsam mit seinen Parter_innen: AMS, Arbeiterkammer, BiBer Bildungsberatung, Frau & Arbeit und dem WKS Talente-Check beim Karriereforum der Salzburger Nachrichten vertreten.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer ist Soziologin und seit 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Robert-Jungk-Bibliothek. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Entwicklung des digitalen Angebotes, Herbstschule und Together 2050, sowie die Zukunftswerkstätten. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Gründen
Selbstständig und angestellt
Startup
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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026