Auf Linie 150

Es wird euch überraschen, welche Rolle eine Buslinie bei der Integration und Ausbildung von jungen Asylsuchenden spielen kann!

Von Daniela Walkner |
2017 09 25 Bus

Was hat eine Buslinie mit Bildung zu tun?

Ein Jahr lang können junge Flüchtlinge durch "Auf Linie 150" erste praktische Erfahrungen in den Bereichen Metall, Holz, Handel und Tourismus sammeln. Zusätzlich bekommen sie Unterricht und sind damit für den Einstieg in einen Lehrberuf gerüstet. An vier Tagen pro Woche werden die Teilnehmer_innen in den Werkstätten ausgebildet und ein Tag ist für den Unterricht vorgesehen. Dieses Projekt wurde vom BFI Salzburg und Rettet das Kind in St. Gilgen ins Leben gerufen. Warum sich dieses Bildungsprojekt "Auf Linie 150" nennt? – Weil alle Ausbildungsorte durch die Buslinie 150 verbunden sind. Diese Linie fährt von Salzburg über Hof - Fuschl - St. Gilgen - Strobl bis nach Bad Ischl und erleichtert den Teilnehmer_innen den Weg zur Arbeit und Ausbildung um ein Vielfaches.

Gerüstet für einen interessanten Lehrberuf

Die Maßnahmen von "Auf Linie 150" bereiten die Teilnehmer_innen nicht nur auf einen Lehrberuf vor, sie vermitteln auch eine ganz konkrete Vorstellung der Arbeitswelt. Die praktische Ausbildung in den Werkstätten von Rettet das Kind beinhaltet die Arbeit mit Materialien und Werkzeugen. Die Praxis wird durch schulischen Unterricht ergänzt. Auch hier werden neben Deutsch auch berufsrelevante Inhalte wie Rechnungswesen, EDV oder politische Bildung gelehrt. Die Ausbildung ist damit ganz bewusst wie die in Österreich vorherrschende duale Lehrlingsausbildung aufgebaut. Exkursionen zu Betrieben ermöglichen einen zusätzlichen Eindruck wie sich der Arbeitsalltag gestaltet. Ein Besuch in der Motorradproduktion von KTM beispielsweise zeigte, dass das "langweilige" Feilen eine wichtige Tätigkeit in der Metallverarbeitung ist. Die Auswahl der Berufe wurde so getroffen, dass junge Menschen für Bereiche interessiert und ausgebildet werden, für die es im Moment einen Mangel an Personal gibt, die sogenannten Mangelberufe.

Basis für berufliche Integration

Das Projekt "Auf Linie 150" trägt zur beruflichen Integration von jungen Migrant_innen bei. Diese können nach der praxisorientierten Vorbereitung einfacher eine Lehre beginnen oder eine Beschäftigung aufnehmen. In Ausnahmefällen ist auch der Einstieg in ein echtes Lehrverhältnis im 2. Lehrjahr möglich. Eine Person wurde bereits in eine reguläre Lehrstelle vermittelt. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Salzburg finanziert.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Daniela Walkner
Daniela Walkner

Autorin

Daniela Walkner

Daniela Walkner ist im Kommunikationsmanagement des BFI Salzburg für den Online-Auftritt und so einiges darüber hinaus zuständig. Als Neuling in der Bildungsbranche widmet sie sich mit dem kritischen Blick einer studierten Touristikerin Themen und Fragestellungen in der Erwachsenen­bildung.

InfoboxTeilnehmer_innen gesucht!

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Du bist an diesem Bildungsprojekt interessiert oder kennst jemanden, der motiviert ist und mit "Auf Linie 150" in die Arbeitswelt einsteigen möchte? Dann kontaktiere:

  • Herrn Lajos Kiraly: LKiraly@bfi-sbg.at
  • Frau Judith Moser (sozialpädagogische Lehrgangsleiterin): JMoser@bfi-sbg.at

Infos zum Projekt gibt es auch unter BFI-Salzburg/AufLinie150 

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InfoboxVerkürzte Lehre für Maturant:innen

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Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reifen-und Diplomprüfung abgelegt wurden in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

  • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
  • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
  • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

Bei einer verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

  • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
  • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
  • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

Weiterführende Links:

Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

Zuletzt aktualisiert am 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung