Auf Linie 150

Es wird euch überraschen, welche Rolle eine Buslinie bei der Integration und Ausbildung von jungen Asylsuchenden spielen kann!

Von Daniela Walkner |
2017 09 25 Bus

Was hat eine Buslinie mit Bildung zu tun?

Ein Jahr lang können junge Flüchtlinge durch "Auf Linie 150" erste praktische Erfahrungen in den Bereichen Metall, Holz, Handel und Tourismus sammeln. Zusätzlich bekommen sie Unterricht und sind damit für den Einstieg in einen Lehrberuf gerüstet. An vier Tagen pro Woche werden die Teilnehmer_innen in den Werkstätten ausgebildet und ein Tag ist für den Unterricht vorgesehen. Dieses Projekt wurde vom BFI Salzburg und Rettet das Kind in St. Gilgen ins Leben gerufen. Warum sich dieses Bildungsprojekt "Auf Linie 150" nennt? – Weil alle Ausbildungsorte durch die Buslinie 150 verbunden sind. Diese Linie fährt von Salzburg über Hof - Fuschl - St. Gilgen - Strobl bis nach Bad Ischl und erleichtert den Teilnehmer_innen den Weg zur Arbeit und Ausbildung um ein Vielfaches.

Gerüstet für einen interessanten Lehrberuf

Die Maßnahmen von "Auf Linie 150" bereiten die Teilnehmer_innen nicht nur auf einen Lehrberuf vor, sie vermitteln auch eine ganz konkrete Vorstellung der Arbeitswelt. Die praktische Ausbildung in den Werkstätten von Rettet das Kind beinhaltet die Arbeit mit Materialien und Werkzeugen. Die Praxis wird durch schulischen Unterricht ergänzt. Auch hier werden neben Deutsch auch berufsrelevante Inhalte wie Rechnungswesen, EDV oder politische Bildung gelehrt. Die Ausbildung ist damit ganz bewusst wie die in Österreich vorherrschende duale Lehrlingsausbildung aufgebaut. Exkursionen zu Betrieben ermöglichen einen zusätzlichen Eindruck wie sich der Arbeitsalltag gestaltet. Ein Besuch in der Motorradproduktion von KTM beispielsweise zeigte, dass das "langweilige" Feilen eine wichtige Tätigkeit in der Metallverarbeitung ist. Die Auswahl der Berufe wurde so getroffen, dass junge Menschen für Bereiche interessiert und ausgebildet werden, für die es im Moment einen Mangel an Personal gibt, die sogenannten Mangelberufe.

Basis für berufliche Integration

Das Projekt "Auf Linie 150" trägt zur beruflichen Integration von jungen Migrant_innen bei. Diese können nach der praxisorientierten Vorbereitung einfacher eine Lehre beginnen oder eine Beschäftigung aufnehmen. In Ausnahmefällen ist auch der Einstieg in ein echtes Lehrverhältnis im 2. Lehrjahr möglich. Eine Person wurde bereits in eine reguläre Lehrstelle vermittelt. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Salzburg finanziert.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Daniela Walkner
Daniela Walkner

Autorin

Daniela Walkner

Daniela Walkner ist im Kommunikationsmanagement des BFI Salzburg für den Online-Auftritt und so einiges darüber hinaus zuständig. Als Neuling in der Bildungsbranche widmet sie sich mit dem kritischen Blick einer studierten Touristikerin Themen und Fragestellungen in der Erwachsenen­bildung.

InfoboxTeilnehmer_innen gesucht!

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Du bist an diesem Bildungsprojekt interessiert oder kennst jemanden, der motiviert ist und mit "Auf Linie 150" in die Arbeitswelt einsteigen möchte? Dann kontaktiere:

  • Herrn Lajos Kiraly: LKiraly@bfi-sbg.at
  • Frau Judith Moser (sozialpädagogische Lehrgangsleiterin): JMoser@bfi-sbg.at

Infos zum Projekt gibt es auch unter BFI-Salzburg/AufLinie150 

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026