Wandel im Tourismus - Bauernhofgespräche

Arbeiten wir im Tourismus heute noch gleich wie vor 50 Jahren?

Gemeinsam mit Querbeet haben wir uns in Dienten mit Gastronom_innen, Kulturschaffenden, Vertreter_innen aus der Politik, dem AMS und der Bildungsberatung getroffen, um über den Wandel im Tourismus zu sprechen.

Von Carmen Bayer |
Titelbild 02

Wo der Pinzgau auf den Pongau trifft, in der spektakulären Heimatküche in Dienten, ist der ideale Ort, um Vertreter_innen aus Politik, Gastronomie, Bildungsberatung, Arbeitsmarktservice und Kultur zum gemeinsamen Gespräch zu laden.

Warum?

Zitat

Weil Interkulturalität und Digitalisierung, aber auch die gestiegene Mobilität, die Anforderungen die Menschen in der Region verändert haben.

so Andrea Folie und Katrin Reiter, die Initiatorinnen des Bauernhofgesprächs.

An Themen mangelte es der bunten Gesprächsrunde bei weitem nicht: Vom Fachkräftemangel über die Frage, ob Englisch als Arbeitssprache funktioniert bis hin zur Diskussion, wie sich der Tourismus in den ländlichen Regionen eigentlich entwickeln sollte. Denn, und hier waren sich alle einig, im Pinzgau und im Pongau möchte man vor allem eine ressourcenpflegende und nachhaltige Entwicklung gestalten.

Ringen um Personal in den Regionen

Thomas Burgstaller vom Arbeitsmarktservice Pongau verdeutlichte die aktuelle Situation: Regionen sind einerseits extrem abhängig vom personalintensiven Tourismus, aber andererseits finden sich immer weniger junge Menschen, die in dieser Branche arbeiten wollen.

Zitat

Betriebe bewerben sich inzwischen bei den Mitarbeiter_innen

fasste Landesrätin Klammbauer das Ringen um Personal zusammen. Nicht grundlos stehen für die Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg die Berufssparten  Hotelfachleute / Gastronomiefachleute auf der Mangelberufsliste 2019.

Die Ideengeberinnen: Katrin Reiter & Andrea Folie

Diana Krimbacher, von Leader Saalachtal

Wir stellten uns also die Frage: Warum ist das so und wie wird die Gastronomie als Arbeitgeberin wieder attraktiver?

Wer über die Arbeit im Fremdenverkehr spricht, dem sollte klar sein, dass viele Mitarbeiter_innen nach Feierabend nicht nach Hause fahren, denn für diese Saison ist das Mitarbeiter_innenhaus ihr Zuhause.

Zitat

In den Regionen ist es daher wichtig, Freizeit- und Kulturaktivitäten zu schaffen, an den auch Mitarbeiter_innen von außerhalb teilhaben können

betont Ingrid Weydemann, Vorsitzende des Landeskulturbeirats und Museumsleiterin Museum Fronfeste.

Die ortsansässigen Vereine bieten dazu bereits in manchen Dörfern interkulturelle Ansätze, das heißt, es werden Orte geschaffen, die zum Kennenlernen einladen. Ziel der Kulturschaffenden ist es, Menschen zusammenbringen und dadurch die Integration in die Gemeinschaft fördern – egal ob die Saisonkräfte aus Deutschland, Tschechien oder Syrien kommen.

Mit einer guten Integration einhergehend ist der Wunsch nach Ganzjahresstellen: Mitarbeiter_innen, die ganzjährig angestellt sind, können sich mehr mit dem Unternehmen und der Region identifizieren und fühlen sich beruflich sicherer als bei Saisonanstellungen.

Kultur als Chance für die Region

Neben den Herausforderungen wurden aber auch Zukunftsbilder gezeichnet, die für eine Berufsausbildung in der Branche sprechen. Die Idee, nicht nur auf den eigenen Betrieb zu achten, sondern auch die umliegenden Kultur- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Betriebe wie auch die angrenzenden Gemeinden mitzudenken, bietet mehr Möglichkeiten für ein offenes Miteinander. Schon kleine Aktionen wie ein regelmäßig angebotenes Begegnungscafé ermöglichen ein erstes Kennenlernen, und wir alle wissen:

Beim Reden kemman`d Leit‘ zomm.

Landesrätin Andrea Klammbauer,

Josef Lainer, Betreiber der Heimatküche

Karrieremöglichkeiten

Der große Vorteil für im Fremdenverkehr Tätige liegt auch in der Wandlungsfähigkeit dieser Branche. Tourismus ist agil: Je nach Trends, Kund_innenwünschen und (klimatischen) Entwicklungen verändern sich auch die Angebote der Gasthäuser und Hotels. Aufgrund dieser Vielfalt und den stetigen Veränderungen haben motivierte Quereinsteiger_innen viele Möglichkeiten sich im Tourismus beruflich neu zu etablieren.

Zitat

Der Tourismus bietet Erwachsenen eine Vielzahl an attraktiven Weiter­bildungs­möglich­keiten für eine angestrebte Höher- und Weiter­qualifizierungen an. Der Tourismus bietet sicher viele Chancen für eine zweite Karriere

fasst Angela Gfrerer von der BiBer Bildungsberatung zusammen.

Eines ist nämlich garantiert, eine berufliche Zukunft im Tourismus bietet inzwischen viele spannende, neue Arbeitsfelder. Mehr Infos und Berufsvideos findest du hier >> bic.at und hier >> AMS.at

Eine bunte Auswahl an Weiterbildungen im Bereich Tourismus findest du unter Weiterbildung-Salzburg.Info!

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, wundert sich oft über gesellschaftliche Entwicklungen und schreibt darüber. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

InfoboxNostrifizierung

Inhalt anzeigen

Unter Nostrifizierung versteht man die Anerkennung von:

  • Studienabschlüssen
  • Prüfungszeugnissen
  • Diplome - meist  Berufsabschlusszeugnisse

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Zuletzt aktualisiert am 1.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung