Wie steht es um die Frauenbewegung?

"Ein zentrales Thema war in meinem Leben immer, dass es den Frauen gut geht."

Ein weiterer Abend in der Robert-Jungk-Bibliothek im Rahmen der "Pionier_innen des Engagements" mit neugierigen Zuhörer_innen und einem spannenden Gast: Diesmal – manche würden sagen endlich -  eine Frau: Dagmar Stranzinger spricht über ihr Engagement für Frauen und die Frage, was ein gutes Leben ausmacht.

Von Carmen Bayer |
Titelbild 01

Im falschen Studium

Oft beginnen die Pionier_innen mit Erzählungen über ihre Studienzeit, so auch Dagmar Stranzinger: Obwohl sie sich sicher war, dass die Rechtswissenschaft genau das richtige Studium für sie sei, musste sie sich ihren Irrtum schon nach kurzer Zeit eingestehen. Die junge Studentin begann mit ihrer Wahl zu hadern und nach zwei Semestern war der Entschluss gefasst: ein Studienwechsel muss sein. Ihren Interessen entsprechend schrieb sich Dagmar Stranzinger für die Fächer Geschichte und Politikwissenschaften an der UNI Salzburg ein.

Zitat

Immer wenn man merkt, es passt was nicht, ist es gut, das nicht zu verdrängen sondern dran zu bleiben.

Erleichtert wurde dieser Schritt durch ihre finanzielle Unabhängigkeit, denn dank eines Stipendiums musste sie ihren Schwenk von der rechtswissenschaftlichen hin zur gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät nicht so sehr vor ihren Eltern rechtfertigen. Der Vorwurf, ein Jahr quasi umsonst studiert zu haben (wenngleich Bildung möglicherweise gratis, aber nicht umsonst ist), stand dennoch im Raum.  

Wie sich herausstellte, war die Entscheidung goldrichtig: In beiden Studienfächern fand sie sich wieder und es gab auch genügend Möglichkeiten, um sich an ersten Initiativen zu beteiligen. Dagmar Stranzinger hatte Feuer gefangen.

Das Berufsleben

Nachdem sie sich als Studentin bereits für einige frauenpolitische Initiativen engagierte, wurde ihr klar, dass sie nach der Uni im öffentlichen Bereich arbeiten möchte. Dort, wo Frau wirklich etwas bewegen kann:

Die erste berufliche Etappe nach der Uni war die Elternschule im Salzburger Bildungswerk. Danach wechselte sie in ein privates Institut für Politikmanagement, wo Beratungen für diverse Interessensvertretungen, wie etwa die Gewerkschaft angeboten wurden. Vom Institut aus ging es weiter zum Team der Stadt Salzburg, wo sie ab 1994 für die nächsten 18 Jahre Frauenbeauftragte bleiben sollte.

Zitat

Am leidenschaftlichsten arbeite ich, wenn ich gemeinsam mit Menschen Themen erarbeite.

Gemeinsam mit den Menschen ein Projekt entwickeln, das sie auch wirklich betrifft. Frauen und Männer aktiv daran teilhaben zu lassen, wie sie ihre Umgebung und ihr Miteinander gestalten. Diese Form von Aktivismus gibt Dagmar Stranziger Sinn in ihrem privaten wie auch ihrem beruflichen Engagement.

Ihr besonderes Herzensthema ist das Wohnen, genauer gesagt,  neue Formen des gemeinschaftlichen Wohnens, wie eines ihrer Projekte als Frauenbeauftragte zeigt: Wohnformen im Test/Standard.at

Dagmar Stranzinger gibt Einblick in ihren Berufsweg, der auch besonders von ihrem Engagement getragen wird.

Beruf trifft Leidenschaft

Relativ früh spürte die damalige Studentin, dass sie sich für Menschen einsetzen möchte und die Frage, wie man ein besseres und vor allem ein faires Miteinander für alle ermöglichen könne, beschäftigte sie sehr. Ihr besonderer Einsatz für die Gleichstellung der Frauen ist mitunter ihren eigenen Erfahrungen geschuldet. Nach der Scheidung ihrer Eltern erkannte sie die vielen Hindernisse, welche den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben für Frauen wesentlich erschweren. Besondere Hürden sind einerseits das Alter und die meist erziehungsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsmarkt. Ein gelungener Wiedereinstieg ist dennoch möglich, nur die Bedingungen und die Unterstützung müssen stimmen.

Zitat

Die ökonomische Unabhängigkeit ist zentral für den Lebensverlauf.

Doch nicht nur im Zusammenhang von Frauen sondern ganz allgemein beschäftigt Dagmar Stranzinger die Frage der sozialen Gerechtigkeit, also eine faire Verteilung von Einkommen und Wohlstand. „Durch die Arbeit bei der Stadt ist man berufsbedingt schon sehr nah am Menschen dran.“ Dadurch konnte Dagmar Stranzinger häufig ihr persönliches und ihr berufliches Engagement gut miteinander in Einklang bringen.

Die vorläufig letzte berufliche Veränderung bleibt der Linie früherer Berufe treu und befasst sich wieder intensiv mit Formen des Miteinanders, diesmal innerbetrieblich. Ihre neue berufliche Station ist die Personalentwicklung der Stadtverwaltung, wo sie sich seit dem unter anderem um Weiterbildungen für Mitarbeiter_innen kümmert.

Zitat

Also ich glaube, dass ein Beruf oder Tätig zu sein etwas Sinnstiftendes für Menschen ist.

Faire Gehälter, moderne Wohnformen und eine Gesellschaft, innerhalb welcher Bürgerinnen und Bürger ihren ganz persönlichen Beitrag leisten können und dürfen, das ist die Vision von Frau Stranzinger.

Im Sinne von jede und jeder gibt was er/sie kann – aber alle tun etwas!

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer ist Soziologin und seit 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Robert-Jungk-Bibliothek. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Entwicklung des digitalen Angebotes, Herbstschule und Together 2050, sowie die Zukunftswerkstätten. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

InfoboxStudienwechsel

Inhalt anzeigen

Was ist ein Studienwechsel?

  • Jede Änderung einer Studienrichtung - bei Lehramtsstudien der Wechsel eines Unterrichtsfaches
  • Die "Rückkehr" zu einer ursprünglich betriebenen Studienrichtung, wenn dazwischen eine andere Studienrichtung betrieben wurde
  • Bei einem Doppelstudium, wenn bei einem Folgeantrag die Studienbeihilfe für die andere Studienrichtung beantragt wird
  • Wechsel der Bildungseinrichtung

Wie oft und wann darf das Studium gewechselt werden?

  • Insgesamt zweimal,
  • Wenn das vorangegangene Studium nicht mehr als zwei Semester inskribiert wurde.
  • Achtung: Ein Studienwechsel im Master-/Doktoratsstudium kann zum Anspruchsverlust von Beihilfen führen. Näheres erfährst du bei deiner Stipendienstelle. 

Hilfreiche Links: 

Zuletzt aktualisiert am 05.06.2024

InfoboxSelbsterhalterstipendium/Studienbeihilfe nach Selbsterhalt

Inhalt anzeigen

Voraussetzungen:

  • Nachweisliche Arbeitszeit: vier Jahre (48 Monate) vor dem ersten Beihilfenbezug 
  • Einkünfte jährlich zumindest € 11.000,- (Brutto minus Sozialversicherung)
  • Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst bzw. Dienste nach dem Freiwilligengesetz gelten jedenfalls als Zeiten des Selbsterhaltes.
  • Waisenpension und Lehrzeiten können bei entsprechender Höhe bei der Ermittlung des Selbsterhaltes berücksichtigt werden.
  • Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, muss in der Regel vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen werden. Für Selbsterhalter:innen gibt es allerdings eine Ausnahme: Für jedes Jahr, das sie sich länger als 4 Jahre selbst erhalten haben, erhöht sich die Altersgrenze um 1 Jahr, maximal aber um 5 Jahre. Bei 5-jähriger Berufstätigkeit liegt die Altersgrenze also bei 34 Jahren, bei 6-jähriger Berufstätigkeit bei 35 Jahren und so weiter. Spätestens vor dem 38. Geburtstag muss das Studium aber jedenfalls begonnen werden.
  • Es gibt eine Zuverdienstgrenze

Wichtig:

  • Bei der Berechnung werden die Einkünfte der Eltern nicht miteinberechnet, nur das Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin
  • Studienerfolg ist nachzuweisen
  • Das Stipendium ist für das gesamte Studium (Mindeststudiendauer + Toleranzsemester) 12 Mal im Jahr zu beziehen

Hilfreiche Links:

Tirol: Stipendienstelle in Innsbruck

Niederösterreich:

Zuletzt aktualisiert im August 2025 von BiBer Bildungsberatung, ergänzt im Juni 2026

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Familie&Beruf
Serie: Pionier_innen des Engagements
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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026