Die Vereinbarkeitslüge

Familie & Beruf?

"In eine Halbe geht keine Maß", hat mein Opa immer gesagt und damit zu später Stunde nicht nur über Bier philosophiert. Recht hat er gehabt: Karriere, Kinder, Haus und Partnerschaft sind nicht vereinbar, ohne dass jemand auf der Strecke bleibt. Oder geht die Maß doch irgendwie in die Halbe rein?

Von Katharina Theißig |
2017 09 25 iStock Vereinbarkeitsluege

Bist du gern Mama beziehungsweise Papa? - Ja absolut, aus ganzem Herzen.
Gehst du gern arbeiten? - Ja, nicht immer, aber die meiste Zeit schon.
Und, geht beides zusammen? - Die übliche Antwort lautet: Ja, klar. An manchen Tagen hakt es ein bisschen, dann sind wir alle ein bisschen erschöpft. Aber im Großen und Ganzen gibt es kein Problem, denn wir sind ja prima organisiert.

Die Wahrheit bei vielen Eltern ist: Sie sind permanent müde, haben Ringe unter den Augen, schlafen schlecht. Sie sind ständig unter Strom und fühlen sich gehetzt. Wenn sie morgens aufwachen, fällt ihnen sofort ein, was sie alles zu erledigen haben. Wenn sie abends ins Bett fallen, wissen sie, dass sie wieder nur die Hälfte von dem geschafft haben, was eigentlich zu tun gewesen wäre. Ihr Leben ist zwischen Beruf, Kindern und Beziehung ein ständiges Gestrampel, bei dem die eigenen Bedürfnisse auf der Strecke bleiben.

Es geht einfach nicht zusammen. Eltern haben nie genug Zeit – weder für ihre Kinder, noch für ihre Partner und für ihren Job, geschweige denn für sich selbst. Das klingt frustriert? Das sind auch viele Eltern und zudem verärgert. Verärgert deshalb, weil uns die Fernseh-und Zeitschriften-Welt ständig vorgaukelt, alles ließe sich mit allem vereinbaren, es sei nur eine Frage der Organisation.

Das wird es nicht sein! Denn viele Eltern werden weiterhin ständig von dem Gefühl begleitet sein, den wiederkehrenden Anforderungen nicht gerecht zu werden und haben deshalb ein schlechtes Gewissen. Demzufolge muss irgendwann Schluss sein mit der Vereinbarkeitslüge! Eltern ist damit nicht geholfen und auch nicht unseren Kindern. Doch was genau würde Eltern dann weiterhelfen?

In Unternehmen wie auch in der Politik benötigen wir mehr Umdenken. Es braucht Entschleunigung und Maß. Ebenso wie ernst gemeinte familienfreundliche Maßnahmen wie zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, Elternteilzeit, Home office und Sabbaticals. Das alles darf aber nicht nur auf dem Papier stehen, damit das Unternehmen ein weiteres Gütesiegel sein Eigen nennen darf. Es muss auch tatsächlich gelebt werden! Es braucht auch eine Neudefinition von Arbeit - Arbeit sollte nicht immer nur im Kontext von Produktivität gesehen werden, sondern sollte auch die Lebensqualität von Menschen miteinschließen.

Zu guter Letzt: Jede_r Einzelne_r trägt auch eine Verantwortung für sein/ihr Leben und seine/ihre Lebensentscheidungen. Wir alle müssen lernen, dass jede Entscheidung im Leben Folgen hat und mit den Konsequenzen müssen wir selbst zurechtkommen. So ist es auch, wenn wir uns für Kinder entscheiden. Kinder brauchen Zuwendung. Zuwendung braucht Zeit. Diese Zeit wird woanders fehlen. Deshalb müssen Eltern Abstriche machen: bei ihrem Job, ihren Hobbys und auch bei ihren Freunden. Kinder sind nicht nur unvereinbar mit der Karriere, sondern sind generell unvereinbar mit dem Lebensstil bislang Kinderloser.

Das ist ernüchternd, aber ehrlich!

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Katharina Theißig
Katharina Theißig

Autorin

Katharina Theißig

Katharina Theißig engagiert sich schon seit vielen Jahren für Familien in Salzburg und im Berchtesgadener Landkreis. Sie ist Leiterin der Familienförderstelle im Landratsamt Berchtesgadener Land und Familienbegleiterin im Projekt "Birdi" im Salzburger Flachgau.  Ihr ist es besonders wichtig, Eltern und Kinder zu stärken, damit sie ihren Alltag als Familie gut bewältigen können.

InfoboxLeihomas & Leihopas

Inhalt anzeigen

Eltern brauchen gelegentlich ein paar Stunden Zeit für sich allein, um neue Energie für den Alltag zu tanken. Was aber können Papa und Mama tun, wenn sie einen Abend alleine verbringen wollen oder dringende Besorgungen anstehen und niemanden haben, der in dieser Zeit für die Kinder da ist?

Eine Leihoma oder ein Leihopa des Katholischen Familienverbandes könnte helfen! Unsere Leihgroßeltern kommen ins Haus und kümmern sich bei Abwesenheit der Eltern liebevoll um die Kinder.

Mehr Informationen findet ihr hier: Katholischen Familienverbandes

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026