Wiedereinstieg nach der Karenz

Der Wiedereinstieg nach einer Babykarenz verläuft vor allem für Frauen vielfach nicht ohne Hürden.

Wir haben für alle Mamas und Papas das Wichtigste zusammengefasst.

von Stephanie Posch | | Ratgeber Lest mehr zum Thema:
Elternkarenz, Wiedereinstieg, Arbeitsrecht
2017 02 14 sebagee

Probleme beim Wiedereinstieg

Die Beratungsfälle der Arbeiterkammer belegen, dass es häufig zu verschlechternden Versetzungen beim Wiedereinstieg kommt: Eine weniger qualifizierte Tätigkeit oder ein weit entfernter Arbeitsort werden bestimmt. Aber auch Arbeitszeiten, die mit der Kinderbetreuung nicht übereinstimmen, machen den Wiedereinstieg zum Teil unmöglich. Laut einer Elternbefragung des Österreichischen Instituts für Familienforschung arbeiten ein Drittel aller Frauen und 20 Prozent aller Männer mit Kindern bis vier Jahren in einem Kleinbetrieb (bis 20 Beschäftigte) – und sind daher vom Recht auf Elternteilzeit ausgeschlossen. Nach wie vor gibt es leider auch eine geringe Akzeptanz für Väter, die Karenz, Elternteilzeit oder Pflegefreistellung in Anspruch nehmen oder nehmen wollen.

Tipps für einen gelungenen Wiedereinstieg:

  • Es ist wichtig, während der Karenz aktiv mit dem Betrieb in Kontakt zu bleiben, zumal dies die Rückkehr in den Job erleichtert. Wiedereinsteiger_innen sollen ihre Abteilung, den Betriebsrat oder das Personalbüro ersuchen, sie über wichtige Betriebsgeschehnisse zu informieren, etwa durch Zusendung der Betriebs- oder Mitarbeiter_innenzeitung oder durch Einladungen zu Veranstaltungen wie auch Weiterbildungen. Ein Kontakthalten mit dem Betrieb ist auch im Falle eines möglichen Konkurses zu empfehlen. Sofern es zu einem Konkurs kommt, ist zwecks Sicherung der Ansprüche sofort mit dem Masseverwalter oder der Masseverwalterin Kontakt aufzunehmen.
  • Es besteht die Möglichkeit, während der Karenz einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen, ohne den Kündigungsschutz zu gefährden. Im Jahr 2017 können so bis zu 425,70 Euro brutto (Geringfügigkeitsgrenze) pro Monat verdient werden.
  • Des Weiteren ist zu empfehlen, sich rechtzeitig um einen Kinderbetreuungsplatz umzusehen. Es sollte schon im Vorfeld überlegt werden, wie lange die berufliche Unterbrechung dauern soll und mit welchem Arbeitszeitausmaß dann wieder in den Beruf eingestiegen wird.
  • Spätestens vier Monate vor Ende der Karenz sollte mit dem Betrieb Kontakt aufgenommen werden – auf jeden Fall, wenn nach der Karenz eine kürzere Arbeitszeit gewünscht wird (Elternteilzeit). Der gesetzliche Anspruch auf Karenz dauert höchstens bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes. Der 2. Geburtstag des Kindes wäre somit der erste Arbeitstag. Eine Karenzierung über den 2. Geburtstag hinaus ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich und sollte schriftlich vereinbart werden.

Ist unklar, ob und wie sich Beruf und Familie vereinbaren lassen, können sich Wiedereinsteiger_innen an die Beratung der Arbeiterkammer, an eine arbeitsmarktpolitische Frauenberatungsstelle wie beispielsweise Frau & Arbeit GmbH, die Arbeiterkammer oder an das Arbeitsmarktservice wenden.

Gewusst wie...

Wiedereinstieg nach einer Familienphase

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Wie kann der berufliche Wiedereinstieg nach einer Familienphase gut gelingen? Je früher mit der Vorbereitung begonnen wird, desto besser! Gutes Zeitmanagement und Organisation sind hierfür gefragt.

Planung

  • Gutes Zeitmanagement und Organisation
  • Klarheit über den beruflichen Ist-Stand
  • In welche Richtung soll es in Zukunft gehen?

Unterstützung

  • BerufsInfoZentren bieten eine große Auswahl an Info-Mappen und Broschüren zu Berufen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Wiedereinstieg mit Zukunft“  ist ein Kursangebot,  speziell für Frauen. Es unterstützt Wiedereinsteigerinnen beim Einstieg in das Berufsleben, unter anderem durch Selbstlernphasen und Einzel-Coaching-Elemente.
  • Arbeitsmarktbezogene Frauenberatungsstellen und die Frauenberufszentren (FBZ) unterstützen durch konkrete Informationen und professionelle Unterstützung bei Fragen zu Kinderbetreuung, Bildung, Jobsuche, bei persönlichen, familiären und rechtlichen Fragestellungen.

Kinderbetreuungsbeihilfe

Diese Förderung können Frauen und Männer erhalten, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie

  • eine Arbeit aufnehmen wollen,
  • an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z.B. Kurs) teilnehmen wollen,
  • sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verschlechtert haben,
  • wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern,
  • die bisherige Betreuungsperson ausfällt.

Das monatliche Bruttoeinkommen der Förderungswerberin/des Förderungswerbers darf EUR 2.700,- nicht übersteigen.

Dauer:  Die Beihilfe kann jeweils für 26 Wochen gewährt werden. Die Förderungsdauer je Kind kann (bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen) bis zu 156 Wochen betragen.

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 8.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

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von Stephanie Posch
Stephanie Posch

Über die Autorin

Stephanie Posch

Stephanie Posch ist Leiterin des Jugendreferates in der Arbeiterkammer Salzburg. Sie ist überzeugt, dass Bildung der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, sozialen Aufstieg und ein erfülltes Leben ist.

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