Das Digital

Digitalisierung, Industrie 4.0, neue Medien ... - Wörter, die im Alltag immer präsenter werden. Wer die Entwicklungen und vorallem die Auswirkungen der Innovationen verstehen möchte, der ist mit "Das Digital" bestens aufgehoben.

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
iStock painterr II Thalia das digital

Buchtipp

Das Digital. Markt, Wertschöpfung und Gerechtigkeit im Datenkapitalismus

von Viktor Mayer-Schönberger und Thomas Ramge

Dank Datenreichtum und cleveren Algorithmen finden Angebot und Nachfrage künftig besser zusammen. Digitale Entscheidungsassistenten werten Informationen aus und geben Empfehlungen frei von menschlichen Feheinschätzungen - und oft entscheiden Computer auch selbst. Damit entfaltet der Markt sein volles Potential. Es wird weiter Geld und Firmen geben, doch ihre Bedeutung wird sich wandeln. Denn Daten koordinieren die Wirtschaft effizienter und schaffen mehr Wert.

Digitalisierung revolutioniert unsere Arbeits- und Lebensweise und sozialen Gefüge.

Persönlicher Eindruck

Spannend!

Das Buch eröffnet neue Blickwinkel auf das Thema Digitalisierung. Die beiden Autoren sind Visionäre, zeigen neben dem unglaublichen Risiko, das die Digitalisierung und der zunehmende Einsatz von „aus Daten lernenden Systemen“ mit sich bringen, welche Chancen darin für uns liegen. Sie beschreiben, wie wir mit Datenreichtum und die Verwendung künstlicher Intelligenz unsere Wirtschaft effizienter und ressourcensparender gestalten und rationalere Entscheidungen treffen können.

Es liegt in unseren Händen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, die Risiken zu erkennen und wirksame regulative Instrumente zu finden, um den Datenkapitalismus zum Wohl aller statt weniger zu lenken.

Was mir in diesem Buch fehlt, ist die Auseinandersetzung mit den sich aufdrängenden Themen: Schutz der Privatsphäre, Konsumentenschutz ebenso die Zunahme der Arbeitslosigkeit wie auch der prekären Arbeitsverhältnisse in einer Welt der extrem voran getriebenen Globalisierung durch die Digitalisierung.

Wem empfehle ich das Buch:
Allen, die sich für die Entwicklungen unserer Zeit, für eine visionäre Sichtweise auf die Digitalisierung interessieren.

Verlag

Econ, 2017

Zusätzliche Infos

Zu finden in allen gut sortierten Buchhandlungen und Bibliotheken, zum Beispiel in der BiBer Bibliothek in Salzburg.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung