Industrie 4.0: Der Arbeitsmarkt der Zukunft

Wird Arbeitskraft durch Maschinen ersetzt? Wie wirken sich Digitalisierung und Industrie 4.0 auf den Alltag aus?

Von Daniela Walkner |
2017 09 10 iStock Industrie4.0

Warum eigentlich Industrie 4.0?

Wirtschaftsforscher sind sich noch nicht ganz einig, ob Industrie 4.0 eine vierte industrielle Revolution darstellt oder nur die Weiterentwicklung der dritten industriellen (oder digitalen) Revolution ist.

Zur Erinnerung: Die erste industrielle Revolution bestand in der Mechanisierung mit Wasser- und Dampfkraft. Darauf folgte durch Massenfertigung auf Fließbändern und elektrische Energie die zweite industrielle Revolution. Als dritte industrielle Revolution definiert man die Automatisierung der Produktion durch Elektronik und IT. Industrie 4.0 ist die Weiterentwicklung davon.

Als ich meinen Schlüssel zum digitalen Alltag verlor:

Was bedeutet das für uns Arbeitnehmer_innen und Komsument_innen? In welchen Bereichen haben technische Assistenzsysteme bereits Einzug gehalten? Ein Tag ohne Bankomatkarte zeigt die Grenzen der Digitalisierung auf:

Es ist Dienstag. Die Geldtasche ist leer. Ich gehe noch vor der Arbeit zu einem Bankomaten im Verkaufsraum einer Tankstelle. Die liegt am Weg. Eigentlich praktisch, dass man fast immer und überall Geld abheben kann. Wie gewohnt stecke ich meine Bankomatkarte ein. Doch dann wird der Bildschirm plötzlich schwarz und statt Geld erhalte ich die Anweisung die Servicehotline anzurufen. In Sorge um meine Geldquelle rufe ich natürlich gleich an. Nach einem „Gespräch“ mit der automatischen Themenauswahlen habe ich eine freundliche Servicemitarbeiterin in der Leitung. Sie erklärt mir, dass die Maschine überhitzt war und sich daher ausgeschalten hat. Die Karte ist vorübergehend weg. 

Wenn nur mehr der Mensch helfen kann:

Der Tag ohne Bargeld und Bankomatkarte geht weiter: Mein Mittagessen ist gestrichen, denn das verbliebene Kleingeld brauche für meinen Nachhauseweg mit Bus und Bahn. Gerne würde ich bei der Heimfahrt mein O-Bus-Ticket beim Automaten lösen, aber an meiner Haltestelle gibt es keinen solchen Automaten. Ich zahle beim Fahrer. Zurück in meinem Heimatort schaffe ich es gerade noch vor Ladenschluss in die Bankfiliale, um mir persönlich Geld abzuheben und Überweisungen zu tätigen. Ein nettes Gespräch ist den in den Überweisungsgebühren übrigens inklusive!

Fazit:

Die Zeit ohne Bankomatkarte hat mir vor Augen geführt, wie Digitalisierung unser Leben vereinfachen kann. Kosten- und Zeitersparnis sowie keine einschränkenden Öffnungszeiten sind für uns Konsument_innen sicher ein Vorteil, sind aber immer auch mit einem Wegfall von Arbeitsplätzen verbunden. Eine Tätigkeit, die nach dem gleichen Schema beliebig oft wiederholt werden kann und keinen weiteren Erklärungsbedarf hat, ist leicht durch eine Maschine ersetzt. Bankomat, Ticketautomat und Selbstbedienungskassen sind dafür gute Beispiele. 

Andererseits sind der Digitalisierung auch Grenzen gesetzt. Kreatives Denken, Fehlerbehebung, Problemlösung, Kommunikation, soziale Kompetenz und Flexibilität sind der Trumpf der Arbeitnehmer_innen. Berufe, welche diese Eigenschaften erfordern, bleiben in den Händen menschlicher Arbeitskräfte. Außerdem müssen auch die Automaten und Maschinen von klugen Köpfen entwickelt und von geschickten Händen produziert und gewartet werden. 

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

Wie könnte unsere Zukunft aussehen?

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Daniela Walkner
Daniela Walkner

Autorin

Daniela Walkner

Daniela Walkner ist im Kommunikationsmanagement des BFI Salzburg für den Online-Auftritt und so einiges darüber hinaus zuständig. Als Neuling in der Bildungsbranche widmet sie sich mit dem kritischen Blick einer studierten Touristikerin Themen und Fragestellungen in der Erwachsenen­bildung.

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Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026