IT-Techniker_in im 2. Bildungsweg

Du arbeitest bereits im technischen Bereich, hast aber keinen Lehrabschluss?

Erfahre hier, wie du in 1,5 Jahren, berufsbegleitend und erwachsenengerecht, deinen Lehrabschluss nachholen kannst.

Von Daniela Walkner |
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Arbeitnehmer_innen, die bereits jetzt in diesem Beruf arbeiten, aber keinen entsprechenden Lehrabschluss haben, können in einem dreisemestrigen berufsbegleitenden Lehrgang den Lehrabschluss zum_zur Informationstechnologie-Techniker_in (IT-Techniker_in) nachholen.

Was sind die Aufgaben eines/einer IT-Techniker_in?

Als IT-Techniker_in stellst du Geräte der elektronischen Datenverarbeitung auf und installierst, konfigurierst, prüfst und wartest sie. Dazu zählen vor allem die Hardware von Computern und Geräten wie z. B. Drucker, Scanner oder Faxgeräte, Betriebssysteme, Netzwerke, Schnittstellen, Bussysteme usw. Die Wartung der Geräte umfasst zum Beispiel das Auswechseln von Festplatten, das Aufrüsten von PCs mit neuen Prozessoren sowie das Installieren neuer Software.

Die Arbeit mit speziellen Mess- und Prüfgeräten sowie technischen Unterlagen (oft in englischer Sprache) gehören ebenfalls zum Arbeitsalltag eine_r IT-Techniker_in.

Als IT-Techniker_in bist du oft vor Ort,  bei Kund_innen, in Werkstätten und Büroräumen. Du arbeitest mit Fachkräften aus den unterschiedlichen Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnik zusammen und hast auch Kontakt zu Kund_innen.

Mehr Einblick in die bunte Welt der IT-Technik bekommst du hier!

Wer kann einen Lehrabschluss im 2. Bildungsweg machen?

Du hast die Möglichkeit,  deinen Lehrabschluss unter bestimmten Voraussetzungen über den Weg der ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung oder über eine Zusatzprüfung zu erlangen:

Kannst du beispielsweise bereits die Hälfte der Lehrzeit als Praxis im jeweiligen Berufsbild nachweisen, hast jedoch keinen entsprechenden Berufsabschluss? In diesem Fall hast du die Möglichkeit, deinen Ausbildung zum/zur IT-Techniker_in mit einer Lehrabschlussprüfung abzuschließen.

Wenn du einen Abschluss in einem verwandten Lehrberuf hast, dann kannst du den Lehrabschluss für die IT-Technik über eine Zusatzprüfung erwerben. Unter „verwandt“ versteht man einen Lehrberuf, der ähnliche Aufgaben und Tätigkeiten abdeckt. Welche Lehrberufe dies im Detail betrifft, erfährst du am einfachsten beim Beratungsgespräch. Hol dir Rat bei den Expert_innen der BiBer Bildungsberatung oder lass dich telefonisch unter 0800 208 400 (Mo-Fr, 08.00 - 14.00) vom Team der Bildungsline beraten.

Welche Unterrichtsinhalte umfasst die Ausbildung?

Der Lehrgangsstart ist für Oktober 2018 geplant. Die Unterrichtsinhalte umfassen alle notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen, um in diesem zukunftsweisenden Bereich erfolgreich tätig sein zu können.
Für ca. 1,5 Jahre bekommst du an zwei Abenden pro Woche (jeweils von 18.00 - 21.15 Uhr) unter anderem in den folgenden Fächern Unterricht:

  • Geräte- und Datentechnik
  • EDV-Labor
  • Systembetreuung und Netzwerktechnik
  • Angewandte Mathematik und Physik
  • Rechnungswesen Grundlagen
  • Programmierung
  • Projektmanagement und
  • Englisch als berufsbezogene Fremdsprache.

Abschließend findet auch eine Prüfungsvorbereitung auf die Lehrabschluss- oder Zusatzprüfung statt.

Bonus: Lehrabschluss

Ganz klar, ein Abschluss verbessert deine Situation am Arbeitsmarkt! Denn Digitalisierung und Technologisierung schreiten unaufhaltsam voran. Daher ist auch gerade im Bereich Informationstechnologie der Fachkräftemangel und somit der Bedarf an Arbeitskräften besonders groß.

Ein Lehrabschluss führt darüber hinaus in den meisten Kollektivverträgen zu einer Verbesserung (z. B. beim Gehalt) sowie zu einem Berufsschutz. Außerdem berechtigt er zur Teilnahme an der Berufsreifeprüfung und öffnet damit weitere Ausbildungswege. Eine Fachkräfte-Ausbildung kann auch für dich der Schlüssel zum beruflichen Um- und Aufstieg sein.

Keine Angst vor der Schulbank!

Das BFI Salzburg bietet den Lehrgang Lehrabschluss IT-Techniker_in im 2. Bildungsweg und er bereitet dich theoretisch und praktisch auf die Lehrabschluss- oder Zusatzprüfung vor.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Daniela Walkner
Daniela Walkner

Autorin

Daniela Walkner

Daniela Walkner ist im Kommunikationsmanagement des BFI Salzburg für den Online-Auftritt und so einiges darüber hinaus zuständig. Als Neuling in der Bildungsbranche widmet sie sich mit dem kritischen Blick einer studierten Touristikerin Themen und Fragestellungen in der Erwachsenen­bildung.

InfoboxLehre für Erwachsene

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Eine Lehre ist grundsätzlich in jedem Alter möglich, wenn die Schulpflicht erfüllt wurde (9 Jahre).

Wenn Erwachsene sich für eine Lehre entscheiden, können sich die Rahmenbedingungen für die Ausbildung jedoch verändern.

Wenn Personen bei Ausbildungsbeginn über 18 Jahre alt sind, können folgende Wege passend sein:

  • Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung:
    für Erwachsene, die die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im angestrebten Lehrberuf nachweisen können (z.B. mit einschlägiger Anlern- oder Hilfskrafttätigkeit mindestens im Ausmaß der Hälfte der Zeit für den entsprechenden Lehrberuf)
  • eine verkürzte Lehrzeit:
    für Personen mit Fachschulabschluss, anderem Lehrabschluss oder Matura
  • Projekt "Du kannst was!" der Arbeiterkammern Österreich (außer Niederösterreich):
    für Personen, über 22 Jahre, mit mehrjähriger Berufserfahrung, die in einem 4-stufigen Verfahren für eine begrenzte Liste an Lehrberufen unkompliziert zu einem Lehrabschluss kommen können. https://sbg.arbeiterkammer.at/dukannstwas
  • "Duale Akademie" der Wirtschaftskammer Österreich:
    für AHS-Maturant:innen, die in zwei bis maximal drei Jahren eine maßgeschneiderte Ausbildung zur Fachkraft mit Lehrabschluss aus einer Liste an zukunftsorientierten Berufen erhalten. https://www.dualeakademie.at/salzburg/home.html

Fördermöglichkeiten:

Je nach Alter, Erwerbstätigkeit, Bildungsabschluss etc. gibt es für Personen über 18 Jahre unterschiedliche Möglichkeiten, die Lehrausbildung zu fördern (z.B. durch AMS oder WKO). Zudem kann eine Lehre auch im Rahmen der arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA) absolviert werden, wo die Kosten für die Deckung des Lebensunterhalts gesichert sind.

Für die Förderung ist es nötig, beim AMS lehrstellensuchend gemeldet zu sein.

Ergänzung Salzburg:
Für einen umfassenden Überblick über deine Fördermöglichkeiten bitte Kontakt bei der BiBer Bildungsberatung www.biber-salzburg.at und unter BILDUNGSLINE: 0800 208 400 // frage@bildungsberatung-salzburg.at

Ergänzung Kärnten: 
Kontakt bei WKO: Daniela Wilhelmer - Mitarbeiter:in - WKO
Kompetenz mit System (KmS) » Ausbildung nachholen | AMS

Weitere Informationen:
Lernunterlagen: Home - lap.at

(Erstellt am 25.03.2024 von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung, ergänzt 2025 von den Netzwerken in den Bundesländern)

geprüft von BiBer Bildungsberatung im Dezember 2025

InfoboxFiT: Frauen in Handwerk und Technik

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FiT: Frauen in Handwerk und Technik

Die Angebote des FiT-Programms: Frauen entdecken ihre Stärken und Interessen für Handwerk und Technik und verbessern ihre Karrieremöglichkeiten und Jobchancen. 

Voraussetzungen: 

  • Arbeitssuchende Frauen (Wenn diese während der Ausbildung eine Arbeitsstelle finden, können sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in eines der Module einsteigen)
  • Besuch einer rund 12wöchigen Basisqualifizierung
  • Neu: Das FiT-Programm steht allen Frauen offen, die sich beim AMS arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet haben.
  • Es ist unabhängig von Vorbildung oder Qualifikationsniveau 

Finanzierung:

  • Über AMS / für die Dauer der Teilnahme - Arbeitslosengeld oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts

Ablauf:

  • Entscheidung für einen handwerklich-technischen Beruf  
  • Kurs "technische Vorqualifizierung" eine Basisqualifizierung für die anschließende Qualifizierung  
  • Praktikum: 2 bis 4 Wochen (Einblick in die technisch-handwerkliche Arbeitswelt)
  • Beratung und Begleitung

Während der gesamten Ausbildung können die Frauen eine Beratung und Begleitung bei Fragen der Kinderbetreuung, Lernunterstützung, etc. in Anspruch nehmen.

Abschluss:

  • Lehrabschluss oder ein vergleichbarer Schulabschluss.
  • Auch eine Ausbildung in einer naturwissenschaftlich- technischen Fachhochschule oder in einem technischen Kolleg ist möglich.

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert im Dezember 2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxFörderungen

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Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

Hilfreiche Links (Bundesländer):

Hilfreiche Links (Österreichweit):

Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBildungsscheck des Landes Salzburg

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen – erst dann erfolgt die Förderauszahlung.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:

  • Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse: € 1.100
  • Kurse von Personen über 50 Jahre: € 1.400
  • Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss): 90 % der Kurskosten, max. € 2.200
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung: € 2.200 (sofern diese Ausbildung erstmals absolviert wird)
  • Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizinischen Assistenzberufen: max. € 2.200
  • MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200

Besonderheiten:

  • Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 220 werden nicht gefördert.
  • Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30 % physischer Präsenz stattfinden. Bei Kursen, die 100 % online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung erfolgen.
  • Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren oder Unterkunftskosten).

Voraussetzungen

  • Die förderwerbende Person muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz haben.
  • Er/Sie muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Maßnahme muss berufsbezogen sein.
  • Die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger erfolgen.

Personengruppen

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Lehrlinge,
  • Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger,
  • Arbeitslose,
  • Sozialunterstützungsbezieherinnen und –bezieher,
  • selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit in Summe maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen (umgerechnet auf Jahres-Vollzeitäquivalente),
  • Personen, die eine Weiterbildungszeit (ehem. Bildungskarenz) in Anspruch nehmen,
  • Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren,
  • Personen, die Deutsch als Fremdsprache erlernen möchten, können eine Förderung beantragen, sofern kein Anspruch auf Förderung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gemäß Integrationsgesetz besteht

Nicht förderbar sind z.B. Schüler:innen, Studierende, Au-Pairs, Akademiker:innen (nur in Ausnahmefällen), Personen mit Nebentätigkeiten als Qualifikation (außer unter bestimmten Voraussetzungen aktive Mitarbeit in einem familiären Landwirtschaftsbetrieb), Ausbildungen an landwirtschaftlichen Fachschulen sowie Personen ohne Berechtigung zur beruflichen Tätigkeit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Asylwerber:innen.

Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck-ONLINE-Antrag.
ACHTUNG: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden!


Ausnahme: Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.

Weitere Infos unter:

Salzburger Bildungsscheck

Gerhard Walcher, Andrea Neumaier, Tel.: +43 662 8042 3600

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxBerufsreifeprüfung - BRP

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Die Berufsreife ist in Österreich eine mögliche Variante, um zu einem uneingeschränkten Hochschulzugang zu kommen. Mit einem beruflichen Abschluss (Lehre, Schule etc.) kann nach der Absolvierung von 4 Prüfungen (Mathematik, Deutsch, Englisch und einem berufsbezogenen Fachbereich) die Berufsmatura erreicht werden.

Voraussetzungen:

  • Abschluss einer Lehre, 3jährigen Fachschule oder ähnlichen Berufsausbildungen
  • Beginn nicht vor dem 17. Geburtstag; die letzte Prüfung nicht vor dem 19. Geburtstag.

Gut zu wissen...

  • In Deutschland wird die BRP nicht als Maturaersatz anerkannt und man kann somit dort nicht zu studieren beginnen. (Einzelfallprüfung mit gewünschter Hochschule)
  • Angeboten werden Vorbereitungslehrgänge in anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen (BFI, VHS, WIFI, Abendgymnasium, Maturaschule Roland, Humboldt).
  • Die Lehre mit Matura ist eine angepasste Form der BRP, wo die Vorbereitungskurse gleichzeitig mit der Lehrausbildung absolviert werden. Für Lehrlinge ist diese Variante kostenlos (bis 5 Jahre ab Beginn des ersten Vorbereitungslehrgangs) 

Dauer:

  • ab 4 Semester (je nach persönlichen Möglichkeiten und Institution)
  • Abendgymnasium: 5 Semester

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Lehrabschluss
2. Bildungsweg
Weiterbildung
Digitalisierung
InfoboxBildungsline

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Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

erwachsenenbildung-salzburg.at
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Bildungsinfo aktuell

Infoboxwaff: Beratungs- und Förderleistungen in Wien

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Grundsätzlich bietet der waff kostenlose und individuelle Beratung für berufliche Entwicklungschancen von beschäftigten Wiener:innen und fördert berufliche Aus- und Weiterbildungen. Neben beschäftigten Wiener:innen gibt es gemeinsam mit dem AMS Wien auch Angebote für arbeitssuchende Wiener:innen.

Bildungskonto: Das Bildungskonto für Wiener Arbeitnehmer:innen (BIKO) fördert Wiener:innen, die sich beruflich weiterbilden oder einen höheren Abschluss erlangen möchten und steht allen Wiener:innen je nach Einkommen, Arbeitsmarktstatus und beruflichem Ziel bei anerkannten Bildungsträgereinrichtungen zur Verfügung. Das Bildungskonto mit maximal € 500 ist für alle Wiener:innen (Beschäftigte und arbeitslos Gemeldete). Im Rahmen des Bildungskontos werden anteilsmäßig die Kosten für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger in Abhängigkeit der individuellen Formalvoraussetzungen bis maximal € 3.000 refundiert. Weiters werden Förderungen von digitalen und klimaschutzrelevanten Kompetenzen und Qualifizierungen in der Höhe von maximal € 5.000 gewährt.

Chancen-Scheck des waff: Der Chancen-Scheck ist das Förderinstrument für die Zielgruppe des Qualifikationsplans Wien 2030. Beschäftigte, die keine über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung haben oder Personen, die zwar über einen höheren Abschluss verfügen, aber dennoch dequalifiziert arbeiten, erhalten mit dem Chancen-Scheck eine besonders attraktive finanzielle Förderung für Aus- und Weiterbildungsvorhaben von bis zu 5.000 Euro. Mit dem Chancen-Scheck werden berufliche Weiterbildung und das kostenlose Nachholen von Lehr- und anderen Bildungsabschlüssen gefördert. Damit verbunden ist in der Regel die Ausstellung eines Qualifikationspasses, der Qualifikationen, Kompetenzen, berufliche Entwicklungsziele und Bildungsschritte dokumentiert und zum Erreichen des individuellen Bildungsziels beitragen soll.

FRECH – Frauen ergreifen Chancen – Beratung und Qualifizierung: Bei FRECH handelt es sich um ein Programm für beschäftigte Frauen in Wien, die eine grundlegende berufliche Veränderung in Form einer Neuorientierung, Höherqualifizierung und/oder Weiterentwicklung anstreben. Das Programm bietet beschäftigten Frauen mit beruflicher Veränderungsabsicht eine Prozess- und Laufbahnberatung, welche gegebenenfalls durch einen Qualifizierungszuschuss für Aus- und Weiterbildung von 90 Prozent der Weiterbildungskosten bis max. 5.000 Euro ergänzt werden kann. Aus- und Weiterbildungen zur Stärkung digitaler und klimaschutzrelevanter Kompetenzen können ebenfalls gefördert werden. Darüber hinaus werden berufsbezogene Workshops und Vorträge angeboten. Frauen können dabei von einer umfassenden individuellen Beratung, Workshops und Vorträgen sowie einer finanziellen Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung profitieren.

Karenz und Wiedereinstieg: Das Programm bietet Personen vor, während und nach einer Berufsunterbrechung (Eltern-, Pflege- oder Familienhospizkarenz) frühzeitige Information und präventive Beratung für den beruflichen Wiedereinstieg. Die Beratung kann durch einen Qualifizierungszuschuss für Aus- und Weiterbildung von 90 Prozent der Kosten bis max. 4.000 Euro ergänzt werden. Darüber hinaus werden themenspezifische Gruppenveranstaltungen mit gelegentlicher Kinderbetreuung angeboten.

Ausbildungsinitiative Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik: Die Ausbildungsinitiative für Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik wendet sich an beschäftigte Wiener:innen, die ein berufsbegleitendes Studium in den genannten Bereichen anstreben. Ziel ist es, mehr Frauen in berufsbegleitende Fachhochschulstudiengänge zu bringen und damit langfristig mehr weibliche Fachkräfte für den Wiener Arbeitsmarkt zu gewinnen. Das Programm bietet umfassende prozessorientierte Beratung wie auch Coachingangebote. Vor dem Studium wird die berufsbegleitende Vorbereitung auf ein Studium gefördert, unter anderem durch eine Vorqualifizierungsmaßnahme an der Hochschule Campus Wien. Nach Studienplatzzusage werden geförderte Kurse begleitend zum ersten Studienjahr, z.B. eine berufsbegleitende Begleitqualifizierung für Bachelor-Studiengänge an der FH Technikum Wien, ein Stipendium für ausgewählte Bachelor- und Masterstudiengänge (12.000 Euro für BA-Studiengänge, 9.000 Euro für MA-Stiudiengänge) sowie zahlreiche Workshops, Vernetzungsveranstaltungen und Kooperationen mit Unternehmen und Fachhochschulen bereitgestellt. Ergänzend werden studien- und berufsbezogene Veranstaltungen sowie Begleitung bis über den erfolgreichen Studienabschluss hinaus angeboten.

Sonderprogramm Lehrlinge: Der waff kann auf Grundlage des Antrags eines Lehrlings mit Wohnsitz in Wien die Vorfinanzierung der Kosten für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung übernehmen, die dem waff von der Wirtschaftskammer Wien refundiert werden. Ergänzend werden auch die LAP-Vorbereitungskurse, die im Rahmen des Projektes Qualifizierungsmanagement eingereicht werden, gefördert.

Weiterbildungsinformation Wien: Der waff führt eine umfassende, aktuelle Weiterbildungsdatenbank unter weiterbildung.at, die eine anbieterneutrale Entscheidungsgrundlage für die Auswahl einer passenden Aus- und Weiterbildung darstellt.

Wiener Ausbildungsgeld:  Mit dem Wiener Ausbildungsgeld sollen mehr Menschen für längere Ausbildungen und die anschließende Berufstätigkeit in vom Mangel an Fachkräften geprägten Bereichen gewonnen werden. Da die Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung in der Regel nicht ausreichen, um eine längere Ausbildung finanziell abzusichern, hat Wien im Jahr 2021 mit dem Wiener Ausbildungsgeld eine finanzielle Lücke geschlossen. Die Leistung richtet sich an beim AMS Wien arbeitslos gemeldete Personen und ermöglicht diesen im Vorfeld einer Beschäftigung die Teilnahme an länger dauernden Ausbildungen (mindestens 12 Monate) im Rahmen von Jobs PLUS Ausbildung sowie anderen arbeitsplatznahen Qualifizierungen. Das Wiener Ausbildungsgeld wird für Ausbildungen in den Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge (beispielsweise: Gesundheit, Pflege, Soziales und Pädagogik in Kooperation mit der Magistratsdirektion und Unternehmen der Stadt Wien) und andererseits für Qualifizierungen in klimaschutzrelevanten Berufen sowie im Bereich IKT/Digitalisierung gewährt. Es unterstützt die Teilnehmer:innen während der gesamten Dauer der Ausbildung mit monatlichen Zahlungen, die einen Mindestbetrag von rund € 1.550 monatlich sicherstellen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in diesen gesellschaftlich relevanten Beschäftigungssegmenten geleistet. Die Gewährung des Wiener Ausbildungsgeldes ist subsidiär zu Förderungen des Bundes, des Landes oder Dritter.

Zahlreiche Studien belegen, dass eine finanzielle Absicherung der Lebenshaltungskosten ein wichtiger Faktor für eine Ausbildung im Erwachsenenalter ist.

Jugendstiftung Wien: Aufgrund der Entwicklungen am Arbeitsmarkt und des Fachkräftebedarfs der Wiener Wirtschaft haben der waff und das AMS Wien mit der Jugendstiftung Wien ein erfolgreiches Instrument zur Qualifizierung von jungen Erwachsenen ins Leben gerufen. Im Eintrittszeitraum von Jänner 2025 bis Dezember 2028 werden insgesamt 1.000 umstiegs- und aufstiegsorientierte junge Wiener:innen im Alter von 18 bis 24 und mit Anspruch auf Arbeitslosengeldbezug durch gezielte Aus- und Weiterbildung unterstützt. Die Maßnahme umfasst eine Phase der Berufsorientierung, in welcher vorhandene Kompetenzen erarbeitet und ein Berufsziel entwickelt wird. Die Möglichkeiten reichen hierbei vom Lehrabschluss bis hin zu Bachelorstudien. Hier soll einerseits auf bestehenden Qualifikationen der Teilnehmer:innen aufgebaut und begonnene Ausbildungen abgeschlossen werden und andererseits neue Berufsziele in Branchen mit besonders hohem Fachkräftebedarf erarbeitet werden (MINT, Green, Care). Nach Abschluss der Ausbildung wird im Rahmen der aktiven Arbeitsuche intensiv bei der Jobsuche unterstützt. Da eine finanzielle Absicherung der Lebenserhaltungskosten ein wichtiger Faktor für eine Ausbildung im Erwachsenenalter darstellt, ist zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine monatliche ausbildungsbedingte Zuschussleistung in Höhe von € 300 vorgesehen.

Frauenstiftung Wien: Die Frauenstiftung Wien richtet sich an Frauen ab 25 Jahren ohne Berufsausbildung und mit Arbeitslosengeldbezug, wobei der Fokus auf Wiedereinsteigerinnen liegt. Ihr Ziel ist es, den Teilnehmerinnen eine Qualifizierung zu ermöglichen und sie beim (Wieder)-Einstieg als Fachkraft in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im Rahmen des mit August 2025 gestarteten Pilotprojekts ist innerhalb von einem Jahr der Eintritt von 100 Frauen vorgesehen. Ähnlich wie bei der Jugendstiftung ist auch hier zu Beginn eine Phase der Berufsorientierung vorgesehen, in welcher vorhandene Kompetenzen erarbeitet und ein Berufsziel entwickelt wird. Dabei wird einerseits auf den bestehenden Qualifikationen der Teilnehmerinnen aufgebaut und andererseits neue Berufsziele in Branchen mit besonders hohem Fachkräftebedarf erarbeitet (MINT, Green, Care). Nach Abschluss der Ausbildung – die Möglichkeiten reichen vom Lehrabschluss bis hin zu Bachelorstudien – wird intensiv bei der Jobsuche unterstützt. Um entsprechende Ausbildungen zu ermöglichen und die Lebenserhaltungskosten abzusichern ist ein monatlicher Ausbildungszuschuss in Höhe von € 300 zusätzlich zum Arbeitslosengeld vorgesehen.

Wiener Pflegeausbildungsprämie: Die Pflegeausbildungsprämie ist eine monatliche finanzielle Unterstützung in der Höhe von 658,40 Euro für Personen, die eine Ausbildung in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien absolvieren. Damit sollen strukturelle und finanzielle Anreize gesetzt werden, um Ausbildungen in diesen Bereichen attraktiver zu gestalten. Die Pflegeausbildungsprämie kann Personen gewährt werden, die eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege (z.B. Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz) bzw. eine Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf (z.B. Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuung in Alten- oder Behindertenarbeit) absolvieren.

Kursförderungen für Arbeitnehmer*nnen in Wien – waff
 

Diese Informationen wurden uns vom waff im Februar 2026 zur Verfügung gestellt.