Lehre für Erwachsene

Weil es eben nicht nur einen Weg zum Lehrabschluss gibt!

Hier findet ihr die verschiedenen Möglichkeiten und Projekte für Erwachsene.

Von Stephanie Posch |
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Eine duale Ausbildung (Lehre) ist nicht nur für Jugendliche bestimmt, sondern kann auch von Erwachsenen absolviert werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten und Förderungen.

Die Lehrausbildung für Erwachsene gewinnt aufgrund der demografischen Entwicklung besondere Bedeutung.  Insgesamt ist ein deutlicher Anstieg an abgelegten und bestandenen Lehrabschlussprüfungen im zweiten Bildungsweg zu beobachten. Seit 2006 hat sich deren Zahl  beinahe verdoppelt. Im Jahr 2015 wurden 7.889 Lehrabschlussprüfungen im Rahmen einer  außerordentlichen Zulassung (zweiter Bildungsweg) bestanden,  dies sind rund 17% aller erfolgreichen Lehrabschlussprüfungen in Österreich.

Was ist möglich?

Erwachsene haben mehrere Möglichkeiten, eine Lehrabschlussprüfung zu absolvieren. Neben der klassischen Lehrlingsausbildung inklusive Berufsschulbesuch und der „ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung“ gibt es in Salzburg, Oberösterreich und Burgenland das Projekt „Du kannst was!“ für Personen mit praktischer Berufserfahrung.

"Du kannst was!"

Betriebe, die erwachsene Lehrlinge beschäftigen und ihnen mindestens eine Hilfskräfteentschädigung bezahlen, erhalten vom Wirtschaftsministerium Förderungen: für das erste Lehrjahr drei Hilfskräftentgelte, für das zweite Lehrjahr zwei und für das dritte ein Hilfskräfteentgelt.Auch das Arbeitsmarktservice (AMS) vergibt Förderungen für Betriebe, die erwachsene Lehrlinge ausbilden.

Das Projekt „Du kannst was!“ ist ein Verfahren zur Anerkennung von praktischen beruflichen Kompetenzen, die im Laufe des Arbeitslebens erworben wurden. Durch diese Anerkennung wird der Weg zum Lehrabschluss für Personen mit mehrjähriger Berufserfahrung verkürzt.

Zielgruppe sind Personen, die mindestens 22 Jahre alt sind, keinen Berufsabschluss haben oder seit längerer Zeit nicht mehr im erlernten Beruf tätig sind. Weiters Migrantinnen und Migranten, deren im Herkunftsland erworbener Bildungsabschluss in Österreich nicht anerkannt wird. Voraussetzung ist eine ausreichende Berufserfahrung in den jeweiligen Lehrberufen.

Außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Die zweite Möglichkeit für Erwachsene, zu einem Lehrabschluss zu kommen, ist eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung. Voraussetzungen für den Antritt sind ein Alter von mindestens 18 Jahren undeinschlägige Ausbildung oder Berufserfahrung in der Branche.

Zitat

Wer beispielsweise als Einzelhandelskauffrau arbeitet, aber nie einen Abschluss gemacht hat, kann ihn auf diese Weise nachholen

erläutert Stephanie Posch. Für viele Lehrberufe werden von verschiedenen Bildungseinrichtungen (BFI, WIFI,  Bau Akademie etc.) Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung angeboten.

"Du kannst was" auf den Punkt gebracht! Und ein Interview einer erfolgreichen Absolventin gibts gleich dazu.

CC BY

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von Stephanie Posch
Stephanie Posch

Autorin

Stephanie Posch

Stephanie Posch ist Leiterin des Jugendreferates in der Arbeiterkammer Salzburg. Sie ist überzeugt, dass Bildung der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, sozialen Aufstieg und ein erfülltes Leben ist.

InfoboxLehre für Erwachsene

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Eine Lehre ist grundsätzlich in jedem Alter möglich, wenn die Pflichtschule erfolgreich abgeschlossen wurde.

Wenn Erwachsene sich für eine Lehre entscheiden, können sich die Rahmenbedingungen für die Ausbildung jedoch verändern.

Wenn Personen bei Ausbildungsbeginn über 18 Jahre alt sind, können folgende Wege passend sein:

  • Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung:
    für Erwachsene, die die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im angestrebten Lehrberuf nachweisen können (z.B. mit einschlägiger Anlern- oder Hilfskrafttätigkeit mindestens im Ausmaß der Hälfte der Zeit für den entsprechenden Lehrberuf)
  • eine verkürzte Lehrzeit:
    für Personen mit Fachschulabschluss, anderem Lehrabschluss oder Matura
  • Projekt "Du kannst was!" der Arbeiterkammern Österreich:
    für Personen, über 22 Jahre, mit mehrjähriger Berufserfahrung, die in einem 4-stufigen Verfahren für eine begrenzte Liste an Lehrberufen unkompliziert zu einem Lehrabschluss kommen können. https://sbg.arbeiterkammer.at/dukannstwas
  • "Duale Akademie" der Wirtschaftskammer Österreich:
    für AHS-Maturant:innen, die in zwei bis maximal drei Jahren eine maßgeschneiderte Ausbildung zur Fachkraft mit Lehrabschluss aus einer Liste an zukunftsorientierten Berufen erhalten. https://www.dualeakademie.at/salzburg/home.html

Fördermöglichkeiten:

Je nach Alter, Erwerbstätigkeit, Bildungsabschluss etc. gibt es für Personen über 18 Jahre unterschiedliche Möglichkeiten, die Lehrausbildung zu fördern (z.B. durch AMS oder WKO). Zudem kann eine Lehre auch im Rahmen der arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA) absolviert werden, wo die Kosten für die Deckung des Lebensunterhalts gesichert sind.

Für einen umfassenden Überblick über deine Fördermöglichkeiten bitte Kontakt bei der BiBer Bildungsberatung www.biber-salzburg.at und unter BILDUNGSLINE: 0800 208 400 // frage@bildungsberatung-salzburg.at

(Erstellt am 25.03.2024 von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung)

InfoboxVerkürzte Lehre für Maturant:innen

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Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reifen-und Diplomprüfung abgelegt wurden in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

  • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
  • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
  • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

Bei einer verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

  • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
  • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
  • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

Weiterführende Links:

Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

Zuletzt aktualisiert am 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxProjekt: "Du kannst was!"

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„Du kannst was!“ hilft dir, dank des raschen und unkomplizierten Verfahrens zum Lehrabschluss zu kommen. Nutze deine Fähigkeiten und hol dir deinen Berufsabschluss!

Voraussetzungen:

Wenn du ...

  • schon lange in einem Beruf arbeitest, aber keine Ausbildung gemacht oder diese abgebrochen hast,
  • viel Erfahrung in einem Beruf, aber keinen Abschluss hast,
  • deinen Berufsabschluss im Ausland gemacht haben und dieser in Österreich nicht anerkannt wird,
  • mindestens 22 Jahre alt bist,
  • deine Chancen im Berufsleben verbessern willst

und deine Berufserfahrung in einem dieser Berufe hast: (Berufsliste für Salzburg)

  • Betriebslogistiker:in
  • Bürokaufmann/-frau
  • Einzelhandelskaufmann/-frau
  • Großhandelskaufmann/-frau
  • Industriekaufmann/-frau
  • Metalltechniker:in
  • Koch/Köchin
  • Restaurantfachmann/-frau
  • Berufskraftfahrer:in
  • Speditionskaufmann/-frau

Wenn dein Beruf hier nicht vertreten ist, du jedoch auch gerne an "Du kannst was!" teilnehmen möchtest, frag einfach nach, bei genügend Teilnehmer:innen ist eine Ausweitung der Berufe möglich!

Schreib ein Mail an: dukannstwas@ak-salzburg.at oder ruf an: 0662 88 30 81-555

Hilfreiche Links:

"Du kannst was!" ist eine Projektpartnerschaft der AK-Salzburg, AMS-Salzburg, BFI, Europäischer Sozialfonds, Land Salzburg, OEGB, TAZ Mitterberghütten, WIFI & Wirtschaftskammer.

Gibt es "Du kannst was!" auch außerhalb von Salzburg?

In einigen Bundesländern wird "Du kannst was!" noch angeboten, teilweise auch unter einem anderen Namen:

Zuletzt aktualisiert im Juli 2024 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxKompetenz mit System (Lehre für Arbeitssuchende)

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Kompetenz mit System (KmS) ermöglicht arbeitssuchenden Menschen, in der Zeit der Arbeitslosigkeit (z.B. für Saisonarbeiter:innen zwischen zwei Saisonen), grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufsprofils zu erlangen und in Folge einen Lehrabschluss zu erwerben.

Im Ausbildungssystem "Kompetenz mit System" muss die Ausbildung nicht in einem Stück absolviert werden,  sondern ist in bis zu drei voneinander unabhängigen Modulen aufgeteilt. Die Teilnehmer:innen profitieren von jedem einzelnen Baustein durch zusätzliche und beschreibbare Fähigkeiten und müssen sich nicht von vornherein auf die Absolvierung aller Teile bis zum Lehrabschluss festlegen.

Mit der entsprechenden Praxis im Berufsfeld kann die Außerordentliche Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.

KmS Schulungsbausteine gibt es bisher für die Lehrberufe:

  •     Applikationsentwicklung und Coding
  •     Betriebslogistik
  •     Büro-Kauffrau und -Kaufmann
  •     EDV-Kauffrau und Kaufmann
  •     Einzelhandels-Kauffrau und –Kaufmann
  •     Elektrotechnik
  •     Finanz- und Rechnungswesenassistenz
  •     Gastronomiefachkraft
  •     Hotel- und Gastgewerbe-Assistenz
  •     Köchin/Koch
  •     Maurerin/Maurer
  •     Metallbearbeitung
  •     Metallbearbeitung – Zerspanungstechnik
  •     Reinigungstechnik
  •     Restaurantfachkraft
  •     Spedition und Logistik

Zielgruppe:
AMS-Kund:innen ab 18 Jahren, die bisher maximal über einen Pflichtschulabschluss verfügen.

Für wen besonders gut geeignet?

  • Personen, die immer wieder arbeitslos sind, z.B. weil sie saisonal arbeiten
  • Personen, für die eine längerdauernde, durchgehende Facharbeiter:innen-Intensivausbildung nicht infrage kommt
  • Personen, die schon Berufserfahrung im angestrebten Beruf gesammelt haben
  • Personen, die eine Lehre begonnen, aber nicht abgeschlossen haben

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 28.06.2024 von BiBer Bildungsberatung

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Lehre
Lehrabschluss
Ausbildung
2. Bildungsweg
Weiterqualifikation
InfoboxBildungsline

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InfoboxBildungsscheck (Salzburg)

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt (vgl. Bildungskarenz).

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 80% der Kurskosten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens 200€ (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert: 2024