Die Lehre für Erwachsene

Für Erwachsene mit Berufserfahrung gibt es einen Weg zum Lehrabschluss!

Das meiste Wissen wird im Alltag erworben – vor allem im Beruf. Rund 16 Prozent der Menschen im Bundesland Salzburg stehen ohne anerkannten Berufsabschluss da. Das Projekt "Du kannst was!" kann das ändern.

Von Hilla Lindhuber und Sabine Stadler |
2017 09 10 iStock DuKannstWas1

Zahlen, Daten, Fakten

Bis jetzt haben in Salzburg mit Hilfe von "Du kannst was!" 340 Männer und Frauen erfolgreich ihren Lehrabschluss nachgeholt. Auch in Oberösterreich und dem Burgenland gibt es "Du kannst was!". Das Projekt bietet Menschen, die ausreichend Wissen erworben haben, ein einfaches und unkompliziertes Verfahren zum Abschluss als Fachkraft. Das Mindestalter beträgt 22 Jahre. Folgende Berufe werden in Salzburg angeboten: Berufskraftfahrer:in, Betriebslogistiker:in, Bürokaufmann/frau, Einzelhandelskaufmann/frau, Großhandels- und Industriekaufmann/frau, Restaurantfachmann/frau, Metallbearbeiter:in, Speditionskaufmann/frau oder Koch/Köchin,

So funktioniert's: In vier Schritten zum/zur Facharbeiter:in

  • Schritt eins ist ein Erstgespräch im Rahmen der AK Kompetenzberatung am BFI Salzburg. Hier werden Teilnehmer:innen über Chancen und Erfordernisse auf dem Weg zum Lehrabschluss und gegebenenfalls über Alternativen informiert. 
  • Schritt zwei ist die Teilnahme an fünf Portfolio-Workshops mit geschulten Trainerinnen und Trainern, in welchen die berufsbezogenen Kenntnisse erfasst werden. Die Ergebnisse werden beim "Qualifikations-Check" gemeinsam besprochen. 
  • In Schritt drei werden noch fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten durch gezielte Weiterbildungskurse am BFIWIFI oder dem TAZ Mitterberghütten erlernt. 
  • Schritt vier: Die Lehrlingsstelle prüft den Weiterbildungserfolg beim zweiten "Qualifikations-Check" und stellt dann das Lehrabschlusszeugnis aus.

    Seit kurzem wird für alle Teilnehmer:innen ein begleitendes Coaching angeboten. Das kann als Fachcoaching, Lernbegleitung oder auch als Hilfestellung bei Motivationstiefs oder Prüfungsangst in Anspruch genommen werden.

    Das Projekt "Du kannst was!" wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Salzburg und der AK Salzburg finanziert. Es ist daher nur für die Weiterbildung ein Eigenbetrag in Höhe von 400 Euro, in Ausnahmefällen bis 800 Euro zu leisten. Der Eigenanteil kann vom Bildungsscheck des Landes Salzburg gefördert werden, so dass die Selbstkosten zwischen 200 und 400 Euro plus Prüfungskosten liegen.

    Projektträger ist das BFI Salzburg. Durch ein breites Zusammenwirken sollen die Potenziale der Arbeitnehmer:innen, für die das Projekt gemacht ist, maximal genutzt werden. Partner sind die Arbeiterkammer Salzburg, das Land Salzburg, die Wirtschaftskammer Salzburg, AMS, ÖGB, Technisches Ausbildungszentrum Mitterberghütten und das WIFI. 
CC BY

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von Hilla Lindhuber
Hilla Lindhuber

Autorin

Hilla Lindhuber

Hilla Lindhuber ist Leiterin der Abteilung Bildung, Jugend und Kultur in der AK Salzburg. Ihre Freude am Thema Bildung, sowie ihre Überzeugung, dass ein gerechter Zugang zur Bildung Menschen neue Chancen eröffnen kann, zeichnen sie aus.
sbg.arbeiterkammer.at

von Sabine Stadler
Sabine Stadler Arbeiterkammer Salzburg

Autorin

Sabine Stadler

Sabine Stadler ist Bildungsberaterin und Referentin für Bildungspolitik in der Arbeiterkammer Salzburg.

InfoboxProjekt: "Du kannst was!"

Inhalt anzeigen

„Du kannst was!“ hilft dir, dank des raschen und unkomplizierten Verfahrens zum Lehrabschluss zu kommen. Nutze deine Fähigkeiten und hol dir deinen Berufsabschluss!

Voraussetzungen:

Wenn du ...

  • schon lange in einem Beruf arbeitest, aber keine Ausbildung gemacht oder diese abgebrochen hast,
  • viel Erfahrung in einem Beruf, aber keinen Abschluss hast,
  • deinen Berufsabschluss im Ausland gemacht haben und dieser in Österreich nicht anerkannt wird,
  • mindestens 22 Jahre alt bist,
  • deine Chancen im Berufsleben verbessern willst

und deine Berufserfahrung in einem dieser Berufe hast: (Berufsliste für Salzburg)

  • Betriebslogistiker:in
  • Bürokaufmann/-frau
  • Einzelhandelskaufmann/-frau
  • Großhandelskaufmann/-frau
  • Industriekaufmann/-frau
  • Metalltechniker:in
  • Koch/Köchin
  • Restaurantfachmann/-frau
  • Berufskraftfahrer:in
  • Speditionskaufmann/-frau

Wenn dein Beruf hier nicht vertreten ist, du jedoch auch gerne an "Du kannst was!" teilnehmen möchtest, frag einfach nach, bei genügend Teilnehmer:innen ist eine Ausweitung der Berufe möglich!

Schreib ein Mail an: dukannstwas@ak-salzburg.at oder ruf an: 0662 88 30 81-555

Hilfreiche Links:

"Du kannst was!" ist eine Projektpartnerschaft der AK-Salzburg, AMS-Salzburg, BFI, Europäischer Sozialfonds, Land Salzburg, OEGB, TAZ Mitterberghütten, WIFI & Wirtschaftskammer.


Gibt es "Du kannst was!" auch außerhalb von Salzburg?

In einigen Bundesländern wird "Du kannst was!" noch angeboten, teilweise auch unter einem anderen Namen:

Zuletzt aktualisiert im August 2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxVerkürzte Lehre für Maturant:innen

Inhalt anzeigen

Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reife- und Diplomprüfung abgelegt wurden, in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

  • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
  • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
  • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

Bei einer verkürzten Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

  • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
  • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
  • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

Weiterführende Links:

Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

Sonderform „Duale Akademie“

Die Duale Akademie ist ein spezielles Ausbildungsmodell für Maturant:innen, das Theorie und Praxis optimal kombiniert. In 2 bis 3 Jahren erhalten Teilnehmer:innen ein Traineeprogramm im jeweiligen Unternehmen, ein bereits höheres Einstiegsgehalt sowie fundierte Fachkenntnisse. Zusätzlich werden soziale, digitale und internationale Kompetenzen in eigenen Seminaren vermittelt.

Neben dem Besuch der Berufsschule in eigenen Klassen gehören ein Auslandspraktikum, Teamprojekte und zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten zum Programm.

Die Duale Akademie wird in verschiedenen Branchen angeboten, darunter Banking & Finance, IT & Software, Logistik, Technik, Sales & Marketing sowie Umwelt und Organisation. Sie bietet einen direkten und erfolgreichen Einstieg in die berufliche Zukunft.

https://www.dualeakademie.at/

TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

Zuletzt aktualisiert im Dezember 2025 von BiBer Bildungsberatung

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026