Das meiste Wissen wird im Alltag erworben – vor allem im Beruf. In Salzburg stehen rund 52.000 Menschen ohne anerkannten Berufsabschluss da. Das Projekt "Du kannst was!" möchte das ändern.
Die Lehre für Erwachsene!

Zahlen, Daten, Fakten
Bis jetzt haben in Oberösterreich – dort startete "Du kannst was!" – und Salzburg über 560 Männer und Frauen erfolgreich ihren Lehrabschluss nachgeholt. Auch im Burgenland und in Niederösterreich gibt es "Du kannst was!". Das Projekt bietet Menschen, die ausreichend Wissen erworben haben, ein einfaches und unkompliziertes Verfahren zum Abschluss als Fachkraft.
So funktioniert's: In vier Schritten zum/zur Facharbeiter_in:
- Schritt eins ist ein Erstgespräch im Rahmen der AK Kompetenzberatung am BFI Salzburg. Hier werden Teilnehmer_innen über Chancen und Erfordernisse auf dem Weg zum Lehrabschluss und gegebenenfalls über Alternativen informiert.
- Schritt zwei ist die Teilnahme an fünf Workshops mit geschulten Trainerinnen und Trainern, in welchen die berufsbezogenen Kenntnisse erfasst werden. Die Ergebnisse werden beim "Qualifikations-Check" gemeinsam besprochen.
- In Schritt drei werden noch fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten durch gezielte Weiterbildungskurse am BFI, WIFI oder dem TAZ Mitterberghütten erlernt.
- Schritt vier: die Lehrlingsstelle prüft den Weiterbildungserfolg beim zweiten "Qualifikations-Check" und stellt dann das Lehrabschlusszeugnis aus.
Das Projekt "Du kannst was!" wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Salzburg und der AK Salzburg finanziert. Es ist daher nur für die Weiterbildung ein Eigenbetrag in Höhe von 400 Euro, in Ausnahmefällen bis 800 Euro zu leisten. Der Eigenanteil kann vom Bildungsscheck des Landes Salzburg gefördert werden, so dass die Selbstkosten zwischen 200 und 400 Euro plus Prüfungskosten liegen.
Projektträger ist das BFI der AK Salzburg, Partner sind die AK, das Land Salzburg, die Wirtschaftskammer Salzburg, AMS, ÖGB, Technisches Ausbildungszentrum Mitterberghütten und WIFI. Durch dieses breite Zusammenwirken werden die Potenziale der Arbeitnehmer, für die das Projekt gemacht ist, maximal genutzt.
Gewusst wie...
Projekt: "Du kannst was!"
„Du kannst was!“ hilft dir, dank des raschen und unkomplizierten Verfahrens zum Lehrabschluss zu kommen. Nutze deine Fähigkeiten und hol dir deinen Berufsabschluss!
Voraussetzungen:
Du bist mindestens 22 Jahre alt und hast ausreichend Erfahrung in einem der Berufe: (Berufsliste für Salzburg)
- Betriebslogistiker_in
- Bürokaufmann/-frau
- Einzelhandelskaufmann/-frau
- Großhandelskaufmann/-frau
- Industriekaufmann/-frau
- Metalltechniker/in
- Koch/Köchin
- Restaurantfachmann/-frau
Wenn dein Beruf hier nicht vertreten ist, du jedoch auch gerne an "Du kannst was!" teilnehmen möchtest, frag einfach nach, bei genügend Teilnehmer_innen ist eine Ausweitung der Berufe möglich!
Schreib ein Mail an: dukannstwas@ak-salzburg.at oder ruf an: 0662 88 30 81-555
Hilfreiche Links:
"Du kannst was!" ist eine Projektpartnerschaft der AK-Salzburg, AMS-Salzburg, BFI, Europäischer Sozialfonds, Land Salzburg, OEGB, TAZ Mitterberghütten, WIFI & Wirtschaftskammer.
Gibt es "Du kannst was!" auch außerhalb von Salzburg?
In einigen Bundesländern wird "Du kannst was!" noch angeboten, teilweise auch unter einem anderen Namen:
- Wien: Waff
- Burgenland: "Du kannst was!"
- Niederösterreich: "Du kannst was!"
- Oberösterreich: "Du kannst was!"
- Vorarlberg: "Du kannst was!"
Zuletzt aktualisiert am: 06.08.2020
Gewusst wie...
Verkürzte Lehre für Maturant*innen
Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reifen-und Diplomprüfung abgelegt wurden in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen.
Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:
- Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
- Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate).
- Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).
Lehrlingsentschädigung bei verkürzter Lehrzeit
Bei einer verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.
Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich die Lehrlingsentschädigung an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:
- Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate die Entschädigung des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
- Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen eine erhöhte Lehrlingsentschädigung verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich eine höhere Lehrlingsentschädigung ergeben.
Weiterführende Links:
Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.
Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent*in & Konditor*in.
In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant*innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant*innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.
Welche Regelungen für Maturant*innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.
Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.
TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.
Zuletzt aktualisiert am 06.08.2020
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0800 208 400 - frage@bildungsberatung-salzburg.at — www.bildungsberatung-salzburg.at — www.bibwiki.at

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Über die Autorin
Hilla Lindhuber
Hilla Lindhuber ist Leiterin der Abteilung Bildung, Jugend und Kultur in der AK Salzburg. Ihre Freude am Thema Bildung, sowie ihre Überzeugung, dass ein gerechter Zugang zur Bildung Menschen neue Chancen eröffnen kann, zeichnen sie aus.
sbg.arbeiterkammer.at