Bildungsförderungen für Erwachsene

Finde die passende Förderung für deine Ausbildung oder berufliche Weiterbildung.

Wichtig ist, deinen finanziellen Bedarf vor Beginn der Weiterbildung zu berechnen und dich abzusichern.

Von Christine Bauer-Grechenig |
iStock Motizova Bildungsfoerderung

Es gibt eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, die mit ganz bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen verknüpft sind. Eine Rolle spielen Alter, Wohnort, Erwerbsstatus, Bildungsstand und Einkommenshöhe. Zusätzlich können noch andere Kriterien wie Dauer der Berufstätigkeit, Einverständnis seitens Fördergeber*in oder Arbeitgeber*in erforderlich sein.

Es ist daher empfehlenswert sich vorab gut zu informieren. Am besten bei einer neutralen Bildungsberatung, damit geklärt werden kann, welche passende Förderung es gibt und wo, wie und wann der Förderantrag gestellt werden muss.

Einblick in die Bildungsförderungen:

  • Die Bildungskarenz kann für das Nachholen von Schul- oder Studienabschlüssen das Richtige sein. Es kann dann ein Weiterbildungsgeld für eine Jobunterbrechung von 2 bis 12 Monaten in Höhe des Arbeitslosengeldes bezogen werden. Falls das Dienstverhältnis nicht unterbrochen sondern nur die Wochenarbeitszeit reduziert werden sollte, dann könnte auch die Bildungsteilzeit eine passende Möglichkeit sein.
  • Das Fachkräftestipendium ist für Ausbildungen, die zu einem Abschluss in einem Mangelberuf führen (z.B. im Technik- und Gesundheitsbereich) und mit maximal Maturaabschluss enden. Hier ist für bis zu drei Jahren eine Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldbezugs möglich, wenn die Person vier Beschäftigungsjahre vorweisen kann.
  • Der Salzburger Bildungsscheck fördert den Besuch von berufsbezogenen Kursen oder Lehrgängen. Es werden Personen, mit Wohnsitz in Salzburg, 50 % der allgemeinen Kurskosten bis zu 1000,00 EUR erstattet. Für manche Zielgruppen oder Kurse gibt es sogar höhere Beträge.
  • Das Selbsterhalterstipendium kann für Studierende, die vorher mindestens vier Jahre gearbeitet haben, die richtige Finanzierungsform für ihr Wunschstudium sein. Dabei ist zu beachten, dass während des Bezugs nur begrenzt dazuverdient werden darf. Neben vielen zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten, ist auch das Studienabschlussstipendium erwähnenswert, welches finanzielle Unterstützung in der Phase der letzten Prüfungen bietet.
  • Außerdem gibt es noch seitens des Arbeitsmarktservice (AMS) und der Wirtschaftskammer (WK) spezielle Förderungen für Personen wie auch für Unternehmen für Aus- und Weiterbildungen.

Zur Unterstützung bei der Wahl der richtigen Weiterbildungsförderung können die kostenlosen und vertraulichen Beratungen des österreichweiten Netzwerkes Bildungsberatung in Anspruch genommen werden. In Salzburg steht gerne BiBer Bildungsberatung für persönliche Einzelberatungen zur Verfügung. 

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

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von Christine Bauer-Grechenig

Autorin

Christine Bauer-Grechenig

Neben der Leitung von BiBer Bildungsberatung unterstütze ich Menschen als Bildungsberaterin. Ich hatte das Glück in meinem Beruf meine Berufung zu finden. Es macht mir große Freude gemeinsam mit Ratsuchenden mögliche passende Bildungs- und Berufswege zu entwickeln und ihnen dadurch zu helfen, beruflich weiterzukommen.
www.biber-salzburg.at

InfoboxBildungsscheck des Landes Salzburg

Inhalt anzeigen

Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen - erst dann erfolgt die Förderauszahlung.

Personengruppen

  • für Arbeitnehmer:innen,
  • freie Dienstnehmer:innen,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Lehrlinge,
  • Wiedereinsteiger:innen, 
  • Arbeitslose
  • Sozialunterstützungsbezieher:innen
  • selbständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit max. 5 Beschäftigten/Lehrlingen
  • Personen, die eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen
  • Personen die die Berufsreifeprüfung absolvieren
  • Personen die Deutschkurse (als Fremdsprache) besuchen, sofern kein Anspruch auf eine Förderung durch den Österr. Integrationsfonds (ÖIF) besteht.

Anspruchsvoraussetzungen

Der Förderungswerber muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz haben, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Berufsbezogenheit der Aus- oder Weiterbildung, Ausbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:

  • Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse € 1.100
  • Kurse von Personen über 50 Jahre € 1.400
  • Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss) 90 % der Kurskosten, max. € 2.200
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung € 2.200 (sofern diese Ausbildung erstmals absolviert wird)
  • Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizinischen Assistenzberufen max. € 2.200
  • MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200
  • Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als 220 € werden nicht gefördert
  • Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30% physischer Präsenz stattfinden. Bei Kursen die 100% online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung stattfinden.

Beachte: Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren sowie Unterkunftskosten), die Förderbedingungen für 2026 finden Sie hier: https://www.salzburg.gv.at/fileadmin/SP-Dateien/wirtschaft_/Documents/Arbeitsmarkt/20251029_RL_BISS_2026__ENDVERSION_v2.pdf
Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck-ONLINE-Antrag.

ACHTUNG: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden! 
Ausnahme: Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.

Nähere Infos unter:

Salzburger Bildungsscheck

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxFachkräftestipendium

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Gefördert werden neue Ausbildungen, die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Die förderbaren Ausbildungen sind in der Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice zusammengefasst.

Förderbarer Personenkreis

  • Beschäftigungslose
  • Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind.
  • Vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht.
  • Personen, die in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre beschäftigt waren, deren höchste abgeschlossene Ausbildung unter dem Fachhochschul/Hochschulniveau liegt und welche die Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung erfüllen.

Förderbare Ausbildungen

  • Ausbildungen in Branchen, in denen Fachkräfte fehlen: derzeit MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Gesundheits- und Sozialberufe und das Nachholen von Lehrabschlüssen.
  • Die Ausbildung muss in Österreich stattfinden und ein Abschluss innerhalb von 3 Jahren möglich sein.
  • Die Ausbildung muss mindestens drei Monate dauern und 20 Wochenstunden an Umfang haben.

Dauer der Förderung

  • Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung, maximal für drei Jahre gewährt.

Wie hoch ist die Unterstützung?

  • Die Höhe des Fachkräftestipendiums entspricht mindestens der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Zusätzlich sind Sie in der Zeit auch kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

InfoboxFörderungen

Inhalt anzeigen

Für kostenpflichtige Weiterbildungen können je nach Bundesland und individuellen Voraussetzungen unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

Hilfreiche Links (Bundesländer):

Hilfreiche Links (Österreichweit):

Zuletzt aktualisiert am: 11.11.2025 von BiBer Bildungsberatung

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Förderung
Weiterbildung
Abschluss nachholen
2. Bildungsweg
InfoboxBildungsline

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxQualifikationsförderungszuschuss Burgenland

Inhalt anzeigen

Im Burgenland kann neben anderen Fördermöglichkeiten der Burgenländische Qualifikationsförderungszuschuss für Bildungsvorhaben genutzt werden:

Dieser muss im Nachhinein binnen 4 (max. 8 für Arbeitsuchende) Monaten nach Bildungsabschluss beantragt werden, dh. man muss die Bildungsmaßnahme vorfinanzieren.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Bildungsmaßnahme muss die Arbeitssituation verbessern,
  • soll im Burgenland stattfinden, Ausnahmen sind aber möglich, zb. wenn es keine vergleichbare Ausbildung im Burgenland gibt oder es für den Förderwerber außerhalb des Burgenlands günstiger ist.
  • soll bei einem zertifizierten Bildungsinstitut (zB: öcert) oder an anderen Bildungseinrichtungen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind, absolviert werden. ACHTUNG: Keine akademischen Ausbildungen!
  • Bemessungsgrundlage des Haushalts beachten!
  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Keine vom AMS, Wirtschaftsagentur oder anderen finanzierte Bildungsmaßnahme
  • Förderhöhe max. € 4.000,- /Jahr, zw. 50%-100% der Kurskosten (und Kursunterlagen)

Förderempfänger:innen

Arbeitnehmer:innen unabhängig vom Umfang der Beschäftigung, sowie Arbeitslose und Arbeitssuchende, Zivil- und Präsenzdiener:innen, freie Dienstnehmer:innen sowie Personen in Karenz, welche sich in ihrem erlernten Beruf bzw. ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterbilden oder ihren Beruf/ihre Tätigkeit wechseln möchten.

Mehr Infos, auch zu Einkommensgrenzen und Ausnahmen, sowie Online-Antragstellung:

https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/qualifikationsfoerderungszuschuss/

Förderdatenbank auf erwachsenenbildung.at mit Infos über alle Förderungen:

https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/