Arbeitslos: Kennst du deine Rechte & Pflichten?

Wusstest du, dass du zum Arbeitslosengeld noch etwas dazuverdienen darfst?

Je genauer du über Rechte und Pflichten im Falle der Arbeitslosigkeit Bescheid weißt, desto besser kannst du dich auf Arbeitssuche und Neuorientierung konzentrieren.

Von Ingid van Tijn (Gastautor:in) |
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Die wichtigsten Fragen rund ums Arbeitslosengeld hat Ingrid van Tijn, Expertin für Sozialversicherung der AK Salzburg, zusammengefasst:

Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Bist du zum ersten Mal arbeitssuchend gemeldet und älter als 25 Jahre, dann musst du innerhalb der vergangenen 24 Monate für mindestens 52 Wochen einer Beschäftigung nachgegangen sein, die auch eine Arbeitslosenversicherung beinhaltet hat. Eine solche Beschäftigung liegt vor, wenn dein monatlicher Bruttolohn über der Geringfügigkeitsgrenze (2018: 438,05 Euro) liegt.

Bist du zum wiederholten Mal arbeitslos, dann genügt es, innerhalb der letzten 12 Monate für 28 Wochen über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet zu haben.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld wird aus dem Jahresdurchschnittseinkommen des letzten oder des vorletzten Jahres berechnet. Es setzt sich aus dem Grundbetrag, der 55 Prozent des vorangegangenen Nettoeinkommens umfasst, einem eventuellen Ergänzungsbetrag und Familienzuschlägen zusammen.

Bei kinderlosen Personen ist das Arbeitslosengeld mit 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens begrenzt. Arbeitssuchende mit Kindern und Anspruch auf Familienbeihilfe, erhalten maximal 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens.

Wie lange wird Arbeitslosengeld gewährt?

Die Bezugsdauer hängt einerseits von deinem Alter und andererseits von der Dauer deiner vorherigen Erwerbstätigkeit ab. Du erhältst aber für mindestens 20 Wochen Arbeitslosengeld. Die Dauer kann sich auf 30, 39, 52 oder maximal 78 Wochen erhöhen.

Die Dauer des Arbeitslosengeldes erhöht sich auf 30 Wochen wenn du für drei Jahre über 438,05 € (Stand Geringfügigkeitsgrenze 2018) verdient hast.

Um die Bezugsdauer auf 39 Wochen zu erhöhen, musst du das 40. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 10 Jahre für 312 Wochen (6 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Um 52 Wochen Arbeitslosengeld zu erhalten, liegt die Altersgrenze bei 50 Jahren und es gilt, innerhalb der letzten 15 Jahre für 468 Wochen (9 Jahre) ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen zu haben.

>> Hier gehts zum AMS-Bezugsdauerrechner

Werden meine Betreuungspflichten bei der Jobvermittlung berücksichtigt?

Ja. Grundsätzlich musst du dich für mindestens 20 Wochenstunden der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Bei Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder für Kinder mit Behinderungen, gilt es, dich für mindestens 16 Wochenstunden bereitzuhalten.

Was passiert, wenn ich eine Stelle nicht annehme oder mich bei einer Stelle nicht bewerbe?

Nimmst du eine dir zugewiesene Stelle nicht an oder bewirbst du dich erst gar nicht, dann verlierst du für mindestens sechs Wochen den Leistungsanspruch.

Darf ich neben dem Arbeitslosengeldbezug etwas dazuverdienen?

Ja. Du darfst monatlich bis maximal zur Geringfügigkeitsgrenze (2018: 438,05 Euro) dazuverdienen. Die Nebenbeschäftigung ist jedoch vor Antritt dem Arbeitsmarktservice (AMS) zu melden.

Finanziert mir das AMS eine Aus- / Weiterbildung?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine vom AMS bezahlte Aus- oder Weiterbildung. Wenn Interesse besteht, solltest du das aber mit deinem/deiner AMS-Berater_in besprechen.

Kann ich, während ich Arbeitslosengeld erhalte, auf Urlaub fahren?

Das ist nur bedingt möglich. Willst du deinen Urlaub in Österreich verbringen, dann kann das Arbeitslosengeld weiter gewährt werden, solange du deinen Verpflichtungen (Kontrolltermine, Bewerbungen) jederzeit nachgekommen kannst. Willst du ins Ausland reisen, dann ruht der Bezug für die Dauer des Auslandsaufenthalts. Wichtig ist, egal ob ein Inlands- oder Auslandsurlaub geplant ist, muss das AMS im Vorfeld informiert werden.

Was passiert, wenn ich krank werde? Bin ich überhaupt versichert?

Wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht ist krankenversichert! Die Zeit, in welcher du Arbeitslosengeld erhältst, zählt auch für die künftige Pension.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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Eine Lehre ist grundsätzlich in jedem Alter möglich, wenn die Schulpflicht erfüllt wurde (9 Jahre).

Wenn Erwachsene sich für eine Lehre entscheiden, können sich die Rahmenbedingungen für die Ausbildung jedoch verändern.

Wenn Personen bei Ausbildungsbeginn über 18 Jahre alt sind, können folgende Wege passend sein:

  • Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung:
    für Erwachsene, die die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse im angestrebten Lehrberuf nachweisen können (z.B. mit einschlägiger Anlern- oder Hilfskrafttätigkeit mindestens im Ausmaß der Hälfte der Zeit für den entsprechenden Lehrberuf)
  • eine verkürzte Lehrzeit:
    für Personen mit Fachschulabschluss, anderem Lehrabschluss oder Matura
  • Projekt "Du kannst was!" der Arbeiterkammern Österreich (außer Niederösterreich):
    für Personen, über 22 Jahre, mit mehrjähriger Berufserfahrung, die in einem 4-stufigen Verfahren für eine begrenzte Liste an Lehrberufen unkompliziert zu einem Lehrabschluss kommen können. https://sbg.arbeiterkammer.at/dukannstwas
  • "Duale Akademie" der Wirtschaftskammer Österreich:
    für AHS-Maturant:innen, die in zwei bis maximal drei Jahren eine maßgeschneiderte Ausbildung zur Fachkraft mit Lehrabschluss aus einer Liste an zukunftsorientierten Berufen erhalten. https://www.dualeakademie.at/salzburg/home.html

Fördermöglichkeiten:

Je nach Alter, Erwerbstätigkeit, Bildungsabschluss etc. gibt es für Personen über 18 Jahre unterschiedliche Möglichkeiten, die Lehrausbildung zu fördern (z.B. durch AMS oder WKO). Zudem kann eine Lehre auch im Rahmen der arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA) absolviert werden, wo die Kosten für die Deckung des Lebensunterhalts gesichert sind.

Für die Förderung ist es nötig, beim AMS lehrstellensuchend gemeldet zu sein.

Ergänzung Salzburg:
Für einen umfassenden Überblick über deine Fördermöglichkeiten bitte Kontakt bei der BiBer Bildungsberatung www.biber-salzburg.at und unter BILDUNGSLINE: 0800 208 400 // frage@bildungsberatung-salzburg.at

Ergänzung Kärnten: 
Kontakt bei WKO: Daniela Wilhelmer - Mitarbeiter:in - WKO
Kompetenz mit System (KmS) » Ausbildung nachholen | AMS

Weitere Informationen:
Lernunterlagen: Home - lap.at

(Erstellt am 25.03.2024 von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung, ergänzt 2025 von den Netzwerken in den Bundesländern)