Arbeitssuche

Wie packe ich es an?

Warum bewerben Sie sich bei uns für diesen Job? Diese Frage ist eine echte Herausforderung – und nur wenn du gut vorbereitet bist, dann kannst du diese zur Zufriedenheit deines potentiellen, zukünftigen Arbeitgebers auch beantworten.

Von Christine Bauer-Grechenig |
iStock ismagilov 12 05 17

Wenn du auf Arbeitssuche bist oder einen Jobwechsel planst, dann solltest du folgende Schritte beachten:

  1. Persönliche Interessen, Fähigkeiten und Ziele. Überlege dir, was dich wirklich interessiert, wo du sich beruflich in drei oder fünf Jahren siehst, was du gut oder weniger gut kannst, welche Aufgaben du bisher gemacht hast und welche Kompetenzen du dabei eingesetzt hast. Denke nicht nur an deine beruflichen Erfahrungen, sondern auch an dein privates Umfeld wie Hobbies oder ehrenamtliche Tätigkeiten.
  2. Berufsanforderungen des Jobs herausfinden. Das geht am leichtesten, indem man Jobinserate analysiert, mit Personen redet, die ähnliche Tätigkeiten ausüben oder in Berufsdatenbanken recherchiert. Wichtig dabei: Mut. Die Inserate lesen sich oft wie ein Wunschzettel der Arbeitgeber. Wenn du den Großteil erfüllst, dann genügt das.
  3. Potentielle Arbeitgeber recherchieren. Du benötigst Informationen zur Entwicklung der Branche, zum Unternehmen selbst (Produkte, Anzahl der Mitarbeiter, Standorte) aber auch zum Bewerbungsprozedere (Auswahlgespräche, Tests, Assessment Center).
  4. Kontakte knüpfen und Netzwerke nutzen. Sprich mit Freunden und Bekannten, früheren Arbeitskollegen, die dich bei deiner Suche unterstützen können.
  5. Auswahl geeigneter Jobangebote und potentieller Arbeitgeber. Prüfe nun, welche Jobangebote mit deinen persönlichen und beruflichen Zielen übereinstimmen und zu deinen Fähigkeiten und Erfahrungen passen und welche Unternehmen prinzipiell für dich interessant sein könnten.
  6. Bewerbungsunterlagen und Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch. Verfasse nun ein, auf den jeweiligen Arbeitgeber und Job zugeschnittenes, Motivationsschreiben. Der Lebenslauf soll aktuell, ohne Tippfehler und mit einem professionellen Portraitfoto sein. Stelle die wichtigsten Dienst- oder Abschlusszeugnisse und Bestätigungen von Weiterbildungen zusammen. Gehe in Gedanken deine berufliche Kurzdarstellung durch und bereite dich jetzt schon auf mögliche Frage im Vorstellungsgespräch vor: Warum bewerben Sie sich genau bei uns für diesen Job? Was sind Ihre Stärken und Ihre Schwächen?
  7. Aktiv werden – Bewerben! Du kannst auf Inserate antworten, gezielte Initiativbewerbungen verschicken oder auf Jobplattformen suchen und Ihr persönliches Berufsprofil dort hineinstellen.

Wenn du als Unterstützung mit einem Profi deine berufliche Veränderung durchbesprechen möchten, nimm die kostenlosen und vertraulichen Beratungen der österreichweiten Bildungsberatungsstellen in Anspruch (erwachsenenbildung.at). In Salzburg steht gerne BiBer Bildungsberatung für persönliche Einzelberatungen zur Verfügung (biber-salzburg.at).

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Christine Bauer-Grechenig

Autorin

Christine Bauer-Grechenig

Neben der Leitung von BiBer Bildungsberatung unterstütze ich Menschen als Bildungsberaterin. Ich hatte das Glück in meinem Beruf meine Berufung zu finden. Es macht mir große Freude gemeinsam mit Ratsuchenden mögliche passende Bildungs- und Berufswege zu entwickeln und ihnen dadurch zu helfen, beruflich weiterzukommen.
www.biber-salzburg.at

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026