Die Guten ins Töpfchen die Schlechten ins Kröpfchen

Wir haben die wichtigsten Tipps für ein gelungenes Bewerbungsschreiben zusammengefasst und verraten euch am Ende unsere liebsten Websites in Sachen Bewerbung.

Von Carmen Bayer |
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Lies-mich-Liste

  • Suche in aktuellen Internetseiten und Beiträgen nach Informationen.
  • Verpasse deiner Bewerbung deine persönliche Note – Einzigartigkeit siegt.
  • Der Inhalt deiner Bewerbung sollte an das Unternehmen angepasst werden. Befasse dich vorab mit der Firma, in welchem Bereich liegt ihr Schwerpunkt, wie präsentiert sie sich, welche Anforderungen werden an die neuen Mitarbeiter_innen gestellt – all diese Informationen kannst du in dein Schreiben einfließen lassen.
  • Halte dich an die Angaben der Stellenanzeige! Wünscht der/die Arbeitgeber_in eine Bewerbung per Mail im PFD Format, dann versende sie auch so. Alles andere könnte einen schlechten ersten Eindruck hinterlassen.
  • Tippfehler vermeiden – Am besten vor dem Versenden noch einmal Korrektur lesen lassen.

Für einen guten Eindruck ...

Ihr werdet es nicht glauben, aber selbst Bewerbungen unterliegen Trends. Als erstes Auswahlkriterium empfehle ich daher, auf das Datum des Beitrages/der Website zu achten. Älter als ein oder zwei Jahre sollte er nicht sein.

Ganz allgemein gilt: In Zeiten von Selbstfindung und Individualismus freut sich fast jede_r Personaler_in über eine kreative, einzigartige Bewerbung. Aber Achtung: Übertreibungen mit Glitzer und Klebstoff sind hier dennoch fehl am Platz, die Einzigartigkeit deiner Bewerbung sollte deinem Typ entsprechen und dich nicht als jemand anderen darstellen. Der Einsatz deines alten Bastelkoffers sollte auch an die Branche angepasst sein. Ein traditionelles Unternehmen erwartet weniger überschwängliche Kreativität als eine junge Marketingagentur.

Was wir lieber nicht machen sollten.

Besonders unbeliebt machst du dich mit standardisierten Bewerbungen, die du – ohne Anpassung – an viele verschiedene Unternehmen schickst. Ja es ist aufwendig, jede Bewerbung individuell anzupassen, denn es ist ja nicht so, dass wir nur eine Bewerbung verschicken und schon eingestellt werden. (Dir ist genau das passiert? Woha, Gratulation!!)

Oberstes Gebot ist daher: Schau dir die Website des Unternehmens genau an und richte deine Bewerbung danach aus! Auch wenn du in derselben Branche Bewerbungen verschickst, das Anforderungsprofil variiert in der Regel von Firma zu Firma. Hintergrundinformationen sind jede Minute deiner Recherche wert!

Mache es genauso, wie es in der Stellenanzeige steht. Einzigartig kannst du beim Gestalten und Formulieren deiner Bewerbung sein aber nicht beim Versenden deiner Unterlagen. Das Unternehmen wünscht deine Unterlagen per Mail im PDF Format, dann sollten sie deine Bewerbung haargenau auf diesem Wege bekommen. 'Warum? Was ist denn dabei, wenn ich´s stattdessen per Post verschicke?' Es hinterlässt vermutlich nicht den besten ersten Eindruck, wenn man bereits bei der Bewerbung nicht die Anforderungen des/der potentiellen Arbeitgeber_in erfüllt. Und der erste Eindruck zählt nun mal.

Das ewig – peinliche Grauen der Tippfehler, wirklich niemand ist davon befreit, deshalb schadet es nie, die Unterlagen vor dem Versenden noch einmal gegenlesen zu lassen. Es dauert nicht lange und kann deine Unterlagen nur Verbessern – also warum nicht?

Jetzt sollte nichts mehr schiefgehen, wenn du noch mehr Informationen möchtest, die BiBer Bildungsberatung und Frau & Arbeit haben immer hilfreiche Tipps zur Bewerbung und zum Wiedereinstieg in petto.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer ist Soziologin und seit 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Robert-Jungk-Bibliothek. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Entwicklung des digitalen Angebotes, Herbstschule und Together 2050, sowie die Zukunftswerkstätten. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

InfoboxUnsere liebsten Bewerbungs-Tipps

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zuletzt aktualisert im Juni 2026

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026