Die richtige Bewerbung

Wodurch zeichnet sich denn nun die richtige Bewerbung aus?

Wo liegen potentielle Schwachstellen und warum bekommen wir von den Personalisten dieser Welt meist nur den Standardabsagesatz anstelle einer begründeten Absage?

Von Helmut Moser |
2017 09 25 iStock gopixa

Da setze ich mich wie jeden Tag vor meinen PC und beginne, in allen mir zur Verfügung stehenden Medien, mit der Jobrecherche. Es dauert eine Weile bis ich ein Angebot finde, das meiner Qualifikation entspricht. Endlich eine Stelle die genau zu meinen bisherigen Tätigkeiten passt – wie die Faust aufs Auge quasi - sogar mit dem angegebenen Gehalt könnte ich leben. Soweit ich weiß steckt in dem Wort Bewerbung das Wort Werbung. Werbung für sich selbst, um die eigene Person bei seinem zukünftigen Arbeitgeber bestmöglich zu präsentieren.

So nun zur Bewerbung selbst. Ich sehe mir die Homepage sehr genau oder besser gesagt akribisch genau an, denn das Anschreiben ist meine Visitenkarte. Ob es zu einem Vorstellungstermin kommt - oder nicht, entscheidet sich in den ersten 30 Sekunden. Als nächstes schreibe ich das Anschreiben so, dass es zur Firma passt. Damit ich der Firmenleitung beim Vorstellungstermin zeigen kann was ich draufhabe, und ich somit der Einzige bin, der für den der Job geeignet ist. Um so weit zu kommen ist es ein Muss, das Anschreiben so einzigartig, und kreativ wie nur möglich zu gestalten. Der Text vom Anschreiben muss sich ja von der Masse abheben, wenn man bei einem Vorstellungstermin die Möglichkeit einer Präsentation bekommen möchte.

Nach ca. 200 Bewerbungen, zwei Drittel verschwinden irgendwo, bei einem Drittel kommt die Absage mit diesem Standardsatz:

„Sehr geehrter Herr Moser, vielen Dank für Ihre Bewerbung sowie Ihr damit verbundenes Interesse an unserem Unternehmen. Wir haben nach Durchsicht Ihrer Unterlagen ein sehr gutes Bild über Ihre Qualifikationen und Ihren bisherigen Werdegang erhalten. Daher tut es uns besonders leid, Ihnen trotzdem mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen derzeit keine passende Position anbieten können ...“ Und so weiter.

Wenn man so eine Begründung zum 200sten mal liest, kommt man sich schon ein wenig veräppelt vor. Ich wünsche mir, dass die Personalisten endlich den Mut aufbringen und die wahren Gründe in die Absagen schreiben. Ich weiß schon, das hat mit Diskriminierung und Gleichheit zu tun. Aber nur, wenn ich weiß warum meine Bewerbung vernichtet, wird kann ich reagieren und die Ursache beheben. So wie ein Bewerbungsprozess derzeit abläuft, kann man nur über die wahren Gründe spekulieren. Ich gebe mir schon die größte Mühe, eine richtige Bewerbung zu schreiben und bis heute habe ich nicht verstanden, was in diesem Zusammenhang richtig oder falsch ist. Diese Frage kann mir leider nur ein Personaler beantworten.

Um in Zukunft die "richtigen" Bewerbungen abschicken zu können, lade ich Personaler aus verschiedenen Unternehmen zu einem der Bewerbungscoachings ein. Ich durfte einige dieser tollen Kurse als Teilnehmer besuchen. Mein Eindruck war, dass die Meisten der Trainer_innen nicht so recht wissen, wovon sie da sprechen. Für mich bleibt eine Frage ungeklärt, und zwar, wie soll eine Bewerbung wirklich aussehen, damit man zu einem Vorstellungstermin kommt. In den Coachings wird einem erklärt, es gäbe keine falsche Bewerbung, wenn es zu keinem Vorstellungstermin kommt, dann hat die Bewerbung für den Personaler nicht die richtige Aussagekraft. Ich bin mir sicher, Ausbildung, Erfahrung und Alter haben einen Einfluss auf die Anzahl der Vorstellungstermine. Die Chemie die zwischen Personaler, und dem, der sich in dem Unternehmen vorstellt ist meiner Meinung nach der wichtigste Punkt, ob es zu einem Vorstelltermin kommt oder nicht.

Wie jetzt eine richtige oder falsche Bewerbung aussieht, weiß ich immer noch nicht aber wenn die Zeit reif ist werde ich es hoffentlich erfahren.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Helmut Moser
Helmut Moser

Autor

Helmut Moser

Helmut Moser ist Techniker mit Leidenschaft oder besser technischer Zeichner. Aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt orientiert er sich neu. Helmut hat die Ausbildung zum Dipl. Mentaltrainer absolviert und arbeitet gemeinsam mit einem ehemaligen Arbeitskollegen am Aufbau eines mentalen Trainingscenters.

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung