Ein fester Händedruck und ein freundliches Lächeln

Die Situation des Bewerbungsgesprächs ehrlich beschrieben.

Von Helmut Moser |
2017 iStock haendedruck

Ein Arbeitssuchender bewirbt sich bei einer Firma für einen Job.

Die erste Hürde hat er übersprungen, seine Bewerbung wurde  von der Sekretärin gelesen und weitergeleitet.

Der Arbeitssuchende findet die Tür dieser Firma, betritt die Eingangshalle. Eine Sekretärin holt ihn ab und begleitet ihn in einen imposanten Raum, in dem das, genauer gesagt, sein Vorstellungsgespräch stattfindet.

Als optimistischer Arbeitssuchender hat er immer ein Lächeln auf den Lippen und begrüßt die anwesenden Personaler mit einem festen Händedruck. Ein fester Händedruck ist wichtig. Der stellvertretende Abteilungsleiter sollte das eigentlich wissen, sein Händedruck ist schlapp.

Der Arbeitssuchende nimmt Platz. Sobald er den Job hat, ist es endlich vorbei mit Bewerbungen schreiben. Dann ist auch sein Leben im Standby-Modus beendet.

Dann ist er wieder mit dabei, muss nicht auf Abruf bereit sein, er nicht und sein freundliches Lächeln auch nicht.

 Der Arbeitssuchende räuspert sich und sagt mit kräftiger Stimme „Ja“. Wozu? Auf die Frage, ob auch er einen Kaffee möchte.

Das ist doch ein wirklich guter Anfang.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Teilen auf:

von Helmut Moser
Helmut Moser

Autor

Helmut Moser

Helmut Moser ist Techniker mit Leidenschaft oder besser technischer Zeichner. Aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt orientiert er sich neu. Helmut hat die Ausbildung zum Dipl. Mentaltrainer absolviert und arbeitet gemeinsam mit einem ehemaligen Arbeitskollegen am Aufbau eines mentalen Trainingscenters.

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Arbeitssuche
Bewerbung
InfoboxBildungsline

Du willst noch mehr Infos?

Die Bildungsline gibt Antworten

Neue Bildungswege im Netzwerk Bildungsberatung

Kostenfreie Informationen & Beratung

nach oben

Bildungsinfo aktuell

InfoboxBildungsscheck (Salzburg)

Inhalt anzeigen

Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen. Die geförderte Maßnahme sollte direkt im Berufsleben angewendet werden können oder einen Umstieg in ein anderes Berufsfeld ermöglichen. Gefördert werden nur die Kurskosten selbst und nicht der Lebensunterhalt (vgl. Bildungskarenz).

Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 80% der Kurskosten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens 200€ (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

Hilfreiche Links:

Zuletzt aktualisiert: 2024