Tipps für die schnelle Jobsuche

Die Zeiten, in welchen wir im Wochenendteil der Zeitung die Jobangebote durchsucht haben, neigen sich dem Ende zu.

Heute stehen uns unzählige Angebote von Stellenportalen und Jobbörsen online zur Verfügung, was die Suche allerdings nicht leichter macht.

Von (Gastautor:in) |
Jobsuche iStock Avosb

Treffsichere Jobsuche

Angenommen, du sitzt vor deinem Laptop und suchst über eine Jobsuchmaschine - was tust du?

Die Eingabe des Jobtitels und Ortes bedeutet nur selten eine effektive und treffsichere Jobsuche. Damit die Auswahl an Stellenanzeigen deinen Erwartungen entspricht, verwende auch die Suchfilter. Mit deren Hilfe zeigst du dem Suchsystem der jeweiligen Webseite, welche Stellen du genau suchst.

Ist es ein Job im Vorort Salzburgs? Oder kommen für dich nur die hochbezahlten Stellen in Frage? Oder vielleicht bist du noch Student_in und suchst einen Teilzeit-/Ferienjob? Bei Jooble kannst du all diese Details vorab präzisieren und somit nur wirklich geeignete Stellenangebote erhalten. Zudem lässt sich die Suche auf die neuesten Anzeigen beschränken.

Jobsuche nebenher: Job-Newsletter

Du hast gar keine Zeit, um Suchergebnisse dauernd durchzusehen? Oder hast das Gefühl, dass deine Traumstelle noch gar nicht als Stellenangebot existiert?

Hier ist die Lösung: bestell doch den Job-Newsletter mit den relevanten Angeboten. Damit bekommst du regelmäßig die Anzeigen, die zu dir passen. Hierfür kannst du den Stellenpool anhand der Filter eingrenzen und auch eine für dich bequeme Versendungsfrequenz auswählen. Der Newsletter lässt sich mit wenigen Klicks bestellen, danach sollten keine weiteren Aktionen außer der Bewerbung mehr notwendig sein  – das System sucht für dich sorgfältig attraktive und passende Jobs.

Jobs für später speichern

Wenn du am Handy im O-Bus neben her Jobs suchst und dabei DIE Stelle gefunden hast, du dich aber nicht sofort bewerben kannst, dann merke dir ganz einfach den Job für später vor.
Klick auf das Sternchen neben der Anzeige, um diese zu speichern und später wieder aufzurufen. So kannst du die Stelle ganz mühelos in deinem Konto ohne erneute Suche finden und deine Bewerbung bei Zeit absenden.

Nutze diese Tipps, um deine Jobsuche zu optimieren. Probiere es hier gleich aus: Jooble/Salzburg

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung