Mut zur Lücke im Lebenslauf

Dein Lebenslauf hat eine Lücke? Das ist schon in Ordnung!

Auszeiten werden immer beliebter und trotzdem bleibt die Furcht vor der Lücke im Lebenslauf. Wir haben bei einer Personalistin nachgefragt, wie schlimm die Lücke denn nun wirklich ist. 

Von Carmen Bayer |
Luecke im Lebenslauf iStock AleksandarNakic

Gibt es Leerstellen im Lebenslauf entsteht schnell Furcht vor einem vorschnellen Urteil des/der künftigen Arbeitgeber_in. Und es stimmt auch, unkommentierte Lücken werden nicht gern gesehen aber meistens haben wir ja gute Gründe fürs Nicht-Arbeiten. Es ist ja auch nicht so, dass in dieser Zeit absolut gar nichts getan wurde. Darum: Mehr Mut zur Lücke!

Weil das in der Praxis dann doch anders läuft als in der Theorie haben wir bei Steffanie Stallbaum, Personalentwicklerin und Zuständige für die Filialorganisation bei Spar Österreich, nachgefragt: 

Gründe für eine Lücke

Erstmal muss klargestellt werden, dass es so etwas wie DIE Lücke gar nicht gibt. Die Motive hinter den Leerstellen sind so vielfältig wie die Bewerber_innen selbst, stellt Steffanie fest. Denn ob man die letzten 40 Jahre gearbeitet hat und dann eine Zeit lang arbeitssuchend war oder ob jemand immer nur so lange arbeitet, um wieder Anspruch auf Unterstützungsleistungen zu erhalten, das macht einen gewaltigen Unterschied in den Augen von Personalverantwortlichen. 

Es gibt also  unterschiedliche Arten von Fehlzeiten, großzügig zusammengefasst, kommen wir auf vier: 

  • Kinder
  • Auszeit, Selbstfindung, Reisen
  • Arbeitslosigkeit
  • Pflege Angehöriger

Fakt ist, dass keiner dieser Faktoren grundsätzlich schlecht oder gut ist, so Steffanie, es hängt vielmehr davon ab, wie Bewerber_innen diese im Lebenslauf darstellen. 

Erzähl deine Geschichte

Worauf es ankommt ist es, deine Geschichte im Lebenslauf authentisch zu präsentieren. Also schreib bitte nicht: „Januar 2018 – Juli 2018 arbeitssuchend“ sondern zeige, was du in dieser Zeit noch gemacht hast! 

Warst du auf Reisen? Hast du dich mit dir selbst und deinen Zielen beschäftigt?

Super, ein_e Bewerber_in, die Zeit in Selbstfindung investiert hat und dadurch geerdet ist und weiß was er/sie will kommt immer gut an. Ebenso geschätzt wird es, wenn in dieser Zeit Kurse aller Art besucht wurden  – also nicht zwingend Weiterbildungen – auch ein Fahrradreparierkurs oder ein Spanischkurs werden gern gesehen, verrät Steffanie. 

Keine Lückenfüller

Es gibt also keine prinzipiell guten oder schlechten Gründe um nicht gearbeitet zu haben, wichtig ist, dass du in dieser Zeit irgendetwas Sinnvolles gemacht hast. Die Personalverantwortlichen sollten hinter der Bewerbung einen verantwortungsbewussten Menschen erkennen können.

Zeichnet sich dein Lebenslauf vor allem durch kurze Arbeitsperioden, die sich mit Arbeitslosigkeit abwechseln aus, dann erkläre mutig warum dem so war. Zeige, dass du dir für die Zukunft eine sichere langfristige Anstellung wünschst. 

Einen Tipp hat Steffanie am Ende noch für uns: Alle relevanten Informationen sollten unbedingt im Lebenslauf stehen und nicht für das Bewerbungsschreiben aufgehoben werden. Viel zu oft fehlt die Zeit, dieses gewissenhaft zu lesen darum gilt für das Bewerbungsschreiben immer so detailliert wie nötig so kurz wie möglich. 

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, wundert sich oft über gesellschaftliche Entwicklungen und schreibt darüber. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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Die Höhe der Förderung richtet sich nach verschiedenen Kriterien (Ausbildung, Alter, usw). Je nachdem bewegt sich die Förderungsobergrenze zwischen zwischen 50% und 80% der Kurskosten.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Salzburg
  • Berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung
  • Anerkannte Bildungseinrichtung (z.B. über Zertifizierung)
  • Kurskosten von mindestens 200€ (Bagatellgrenze)
  • Der/Die Antragsteller:in muss die Kosten selbst bezahlt haben
  • Es darf kein Hinderungsgrund bestehen (siehe Förderrichtlinie)

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Zuletzt aktualisiert: 2024