Mut zur Lücke im Lebenslauf

Dein Lebenslauf hat eine Lücke? Das ist schon in Ordnung!

Auszeiten werden immer beliebter und trotzdem bleibt die Furcht vor der Lücke im Lebenslauf. Wir haben bei einer Personalistin nachgefragt, wie schlimm die Lücke denn nun wirklich ist. 

Von Carmen Bayer |
Luecke im Lebenslauf iStock AleksandarNakic

Gibt es Leerstellen im Lebenslauf entsteht schnell Furcht vor einem vorschnellen Urteil des/der künftigen Arbeitgeber_in. Und es stimmt auch, unkommentierte Lücken werden nicht gern gesehen aber meistens haben wir ja gute Gründe fürs Nicht-Arbeiten. Es ist ja auch nicht so, dass in dieser Zeit absolut gar nichts getan wurde. Darum: Mehr Mut zur Lücke!

Weil das in der Praxis dann doch anders läuft als in der Theorie haben wir bei Steffanie Stallbaum, Personalentwicklerin und Zuständige für die Filialorganisation bei Spar Österreich, nachgefragt: 

Gründe für eine Lücke

Erstmal muss klargestellt werden, dass es so etwas wie DIE Lücke gar nicht gibt. Die Motive hinter den Leerstellen sind so vielfältig wie die Bewerber_innen selbst, stellt Steffanie fest. Denn ob man die letzten 40 Jahre gearbeitet hat und dann eine Zeit lang arbeitssuchend war oder ob jemand immer nur so lange arbeitet, um wieder Anspruch auf Unterstützungsleistungen zu erhalten, das macht einen gewaltigen Unterschied in den Augen von Personalverantwortlichen. 

Es gibt also  unterschiedliche Arten von Fehlzeiten, großzügig zusammengefasst, kommen wir auf vier: 

  • Kinder
  • Auszeit, Selbstfindung, Reisen
  • Arbeitslosigkeit
  • Pflege Angehöriger

Fakt ist, dass keiner dieser Faktoren grundsätzlich schlecht oder gut ist, so Steffanie, es hängt vielmehr davon ab, wie Bewerber_innen diese im Lebenslauf darstellen. 

Erzähl deine Geschichte

Worauf es ankommt ist es, deine Geschichte im Lebenslauf authentisch zu präsentieren. Also schreib bitte nicht: „Januar 2018 – Juli 2018 arbeitssuchend“ sondern zeige, was du in dieser Zeit noch gemacht hast! 

Warst du auf Reisen? Hast du dich mit dir selbst und deinen Zielen beschäftigt?

Super, ein_e Bewerber_in, die Zeit in Selbstfindung investiert hat und dadurch geerdet ist und weiß was er/sie will kommt immer gut an. Ebenso geschätzt wird es, wenn in dieser Zeit Kurse aller Art besucht wurden  – also nicht zwingend Weiterbildungen – auch ein Fahrradreparierkurs oder ein Spanischkurs werden gern gesehen, verrät Steffanie. 

Keine Lückenfüller

Es gibt also keine prinzipiell guten oder schlechten Gründe um nicht gearbeitet zu haben, wichtig ist, dass du in dieser Zeit irgendetwas Sinnvolles gemacht hast. Die Personalverantwortlichen sollten hinter der Bewerbung einen verantwortungsbewussten Menschen erkennen können.

Zeichnet sich dein Lebenslauf vor allem durch kurze Arbeitsperioden, die sich mit Arbeitslosigkeit abwechseln aus, dann erkläre mutig warum dem so war. Zeige, dass du dir für die Zukunft eine sichere langfristige Anstellung wünschst. 

Einen Tipp hat Steffanie am Ende noch für uns: Alle relevanten Informationen sollten unbedingt im Lebenslauf stehen und nicht für das Bewerbungsschreiben aufgehoben werden. Viel zu oft fehlt die Zeit, dieses gewissenhaft zu lesen darum gilt für das Bewerbungsschreiben immer so detailliert wie nötig so kurz wie möglich. 

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, wundert sich oft über gesellschaftliche Entwicklungen und schreibt darüber. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

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Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026