Die Pause wird salonfähig

Warum wir uns manchmal die Zeit nehmen sollten um über uns selbst nachzudenken, über unsere Erfolge wie auch Niederlagen und wie sich das positiv auf unser Berufsleben auswirken kann.

Sind es nicht immer die kleinen Dinge, die Plauderei beim Bäcker ums Eck, das Schaumbad am Abend, das Feierabendbier…, die in stressigen Zeiten als erstes der Arbeit weichen? Darum sollten jene kostbaren, freien Minuten gelegentlich für eine Reflexion der persönlichen Höhen und Tiefen vergangener Berufsentscheidungen genutzt werden.

Von Carmen Bayer |
iStock Visivasnc pause

Sei dein eigener Meister

Mit sich selbst wertschätzend umzugehen? Das klingt nach Klischee und eh gut gemeinten Ratschlägen aus der Selbsthilfe-Ecke denkst du? Und doch liegt genau darin der Schlüssel zur gelungenen Reflexion. Es spielt keine Rolle wie fundamental falsch eine Entscheidung war, es ist ohnehin zu spät. Warum sich also weiterhin Vorwürfe machen? Durchatmen, ankerkennen und mit sich selbst freundlich sein. Denn Fehler passieren und sie sind wichtige Lehrmeister. Die Frage ist vielmehr: wie gehe ich mit mir um, wenn ich den Fehler bemerke und was lerne ich daraus?

Es geht nicht um die Frage, ob alles nach Plan verlaufen ist. Das tut es nämlich selten. Der eigentliche Glücksfaktor der Übung ist die Erkenntnis, dass man im Grunde dennoch freundlich mit sich ist. Höre hin, sei deine eigene Meisterin – du  wirst überrascht sein, wie gut du darin bist.

You are awesome

Ob du arbeitssuchend, berufstätig oder veränderungswillig bist, eines sollte dir klar sein: Du bist großartig. Sei da draußen bescheiden, dreist, grantig – spiele deine Rolle, aber hab den Mut, dir selbst gegenüber ehrlich zu sein. Erlaube dir gelegentlich ein paar wohltuende Worte, lobe dich. Eigenlob duftet nach Zufriedenheit.

Es ist eben alles relativ.

Veränderungen - sei es eine neue Ausbildung, Kündigung oder Erneuerungen im Arbeitsprozess dank Digitalisierung - sind furchteinflößend und können uns aus der Fassung bringen. In jenen Momenten kommt es nur auf eine Kleinigkeit an: Nichts überstürzen. Verurteile niemanden übereilt, auch nicht dich selbst.

Halte dich stattdessen an eine Weisheit Buddhas: „Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen. Kannst du es nicht lösen, dann mache kein Problem daraus.“

Gönn dir also bei Gelegenheit kurze Momente der Reflexion, frag dich, was hinter deinen Entscheidungen steckt. Bewerte dich nicht sondern ergründe die Triebfeder deines Handelns und deiner Bildungs- und Berufsentscheidungen – dahinter kann sich eine neue Schaffenslust verbergen.

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, wundert sich oft über gesellschaftliche Entwicklungen und schreibt darüber. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026