Felher machen erlaubt

Ein Hoch auf das Scheitern! Warum wir endlich wieder mehr wagen sollten.

Das einzig Falsche am Versagen ist unser Umgang damit. Anstatt unsere Fehler zu verbergen, sollten wir von ihnen lernen und sie mutig nach außen tragen.

Von Claudia Weiß |
iStock bieshutterb scheitern

Angekommen in der Arbeitswelt war das mit dem Scheitern schon nicht mehr so einfach. Durchschummeln geht hier nicht. Denn vielfach stellen wir spätestens dann fest, dass es im Erwachsenenleben keine Fehlerkultur gibt. Scheitern oder Fehler machen ist ein Makel. Prägt doch das Streben nach der besten Nutzung von Chancen und Gewinnmaximierung nach  wie  vor  unsere Gesellschaft. Scheitern ist da nicht vorgesehen.

Zitat

Ich habe zwar versagt, bin jedoch keine Versagerin.

Die steigenden Anforderungen und die sich ebenso rasch wandelnden Lebenskonzepte wie Rahmenbedingungen zeigen jedoch, dass Scheitern in den letzten Jahren an Aufmerksamkeit gewonnen hat und in der öffentlichen Diskussion Platz findet. Gibt es doch seit Kurzem auch sogenannte "FuckUpNights" - Veranstaltungen, in denen Unternehmerinnen und Unternehmer vor Publikum von ihrem Scheitern erzählen, um eine "Mutkultur" auch in Österreich zu etablieren. Nach dem Motto: ich habe zwar versagt, bin jedoch kein_e Versager_in.

Was also tun, wenn das Leben nicht so spielt, wie wir das gerne hätten?

Manche resignieren, andere strengen sich noch mehr an. Fehler machen gehört zu unserem Leben dazu und wer ständig versucht, Fehler zu vermeiden, verliert die innere Lebendigkeit. Einen Versuch zu wagen und dabei zu scheitern bringt zumindest einen Gewinn an Wissen und Erfahrung. Scheitern als Niederlage zu empfinden verhindert den Blick nach vorne und die Chance auf einen Neuanfang.

Hinfallen, aufstehen, weitergehen

Wie kannst du nach dem Scheitern Lust auf Neues bekommen und Veränderungen wagen?

Wichtig ist, die Niederlage anzunehmen. Ja, es ist schmerzhaft, traurig und oft ein großer Verlust - sich diesen Gefühlen hinzugeben und zu verharren, ändert nichts an der Situation und lässt keinen Raum für den Blick nach vorne oder einen neuen Weg. 

Hol dir Unterstützung, rede über dein Scheitern mit Freund_innen, der Familie, Kolleg_innen. Das macht deinen Blick klarer, hilft bei der Bewältigung der Niederlage und gibt die Gedanken frei für Neues. Auch das Lesen von Literatur zum Thema und Erfahrungsberichte von Menschen, denen es ähnlich ergangen ist, können hilfreich sein. 

Professionelle Beratung findest du bei den Einrichtungen des Netzwerks Bildungsberatung, Frau & Arbeit bietet beispielsweise kostenlose Workshops für Frauen zum Thema, wie "In jeder Krise steckt eine Chance" oder "Nur ned vierefiachtn". 

Dieser Text ist zuerst in den Salzburger Nachrichten erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Claudia Weiß
Claudia Weiß

Autorin

Claudia Weiß

Werbefachfrau mit Faible für Schönes aus den Bereichen Schrift, Text und Grafik. Öffentlichkeitsarbeiterin bei Frau & Arbeit, selbstständige Lektorin und Grafikerin. Sehr anfällig für grandiose Magazinlayouts, besondere Covergestaltungen und herausragenden Stil.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026