Great Expectations

Oder: Das Gefühl unendlicher Nutzlosigkeit

Nachdem man einige Semester unter dem Schutzmantel des lässigen Studentenlebens verbracht hat, geht die Zeit der schönen Vorstellungen, wie auch der hochgesetzten Erwartungen dem Ende zu. Die kalte Realität beginnt unter den flauschigen Studiendaseinsmantel zu kriechen.

Von Carmen Bayer |
2017 greatExpectations

An diesem Punkt angelangt, erscheint das Erstellen eines eindrucksvollen Lebenslaufs fast unmöglich. Es ist ja nicht so, als ob man in den vergangen Jahren nichts geleistet hat. Allerdings muss man sich eingestehen, dass statt Praktikumsbestätigungen wesentlich mehr unterhaltsame Partyfotos vorhanden sind. Es sind zwar sehr schöne Erinnerungen, jedoch helfen sie selten bei einer sich nahenden Existenzkrise, welche durch das unsanfte Auftreten der Realität außerhalb des geschützten Uni-Universums auf einen wartet.

Das Stichwort lautet Arbeitssuche. Unsere Wunschvorstellungen des ersten richtigen Jobs und die Realität gehen erfahrungsgemäß weit auseinander. Auch die Aussichten des künftigen Arbeitsalltags können so manchen die Laune gehörig verderben. Jeden Tag acht Stunden in einem Büro zu verbringen und mühsam die Wochen bis zum nächsten Urlaub zählen, diese Vorstellung wirkt nicht wie die erhoffte Belohnung nach den mehr oder minder strebsamen Jahren des Studierens. Warum sollte man da nicht die Möglichkeit ergreifen und ein neues, „eh viel besseres“ Studium beginnen anstatt sich vollends dem Erwachsenenleben mit all seinen Aufgaben und Pflichten zu beugen?

Selbst für überzeugte Optimist_innen wirkt das erschreckend und deprimierend.

Und weiter?

Auf ewig davonzurennen stellt keine langfristige Option dar und das ist auch gut so. Tatsache ist, dass unsere Generation vor die Qual der Wahl gestellt wird. Unsere individualistische Einstellung und unsere Selbstfindungstrips sind ein zweischneidiger Luxus. Wir können Privilegien genießen, welche Generationen vor uns nicht so einfach in die Hände gespielt wurden. Diese Chancenvielfalt ist wunderbar und erfordert einiges an Dankbarkeit.

Die andere Seite der Medaille ist jedoch, dass wir quasi in der Pflicht sind, uns selbst zu finden, unsere Möglichkeiten und Potentiale voll auszuschöpfen und das kann auch erschreckend sein. Doch diese Ansicht ist zu einseitig, gerade weil wir heutzutage so viele Möglichkeiten haben, uns als Mensch zu definieren und unseren Platz in der Gesellschaft zu finden, ist es auch in Ordnung zu scheitern und neu anzufangen.

Also warum sollte man sich nicht vollkommen blauäugig und optimistisch für seinen Traumjob bewerben? Wenn es das ist, was euch im Moment glücklich macht, dann springt rein ins kalte Wasser – wenn man schwimmt, wird’s bekanntlich wärmer! Die Angst vor der Zukunft wird uns vermutlich immer ein klein wenig zur Seite stehen, aber Angst führt dazu, dass wir die Art, wie wir handeln, ganz bewusst wählen. Sie hilft uns dabei, die wichtigen Momente im Leben voll und ganz auszukosten, sie als besondere Ereignisse in unserem Langzeitgedächtnis abzuspeichern.

Lasst uns also mal etwas optimistischer in die Zukunft blicken. Freuen wir uns auf die vielen interessanten, manchmal schrägen Geschichten, welche uns im Laufe unseres Lebens noch passieren werden. Hören wir auf, dem Ende eines schönen Lebensabschnittes nachzutrauern und feiern wir stattdessen den Beginn eines spannenden, nicht vorhersehbaren, neuen Abschnitts.

Zitat

Bewerben wir uns blauäugig und hoffnungsfroh! Was haben wir schon zu verlieren?

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, wundert sich oft über gesellschaftliche Entwicklungen und schreibt darüber. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026