BiBer Leseempfehlungen August 2016

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Schmunzelpunkt

Buchtipp

Die Analphabetin

von Agota Kristof

Agota Kristof beschreibt in ihrer autobiografischen Erzählung ihr Exilleben in der Schweiz nach der Flucht aus Ungarn im Jahr 1956. "Im Zentrum des Buches steht ihre Einsamkeit im Exil. Diese Einsamkeit drückt sich  im Kampf um “den existenziellen Anker Sprache” aus." (Frankfurter Rundschau, 19.08.2005) In der Schweiz  plötzlich zur “Analphabetin” geworden, lernt sie gemeinsam mit ihren Kindern eine für sie völlig neue Sprache. Agota Kristofs  minimalistische Ausdrucksweise, die kurzen knappen Sätze und ihre Nüchternheit  machen dieses Buch so eindringlich, klar und berührend. 

Verlag

Piper Verlag 2007

Zusätzliche Infos

Agota Kristof floh 1956 mit ihrem Mann und 4 Monate altem Baby aus Ungarn  in die französische Schweiz. Hier lerne sie Französisch und schreibt seither französische Prosa. Fremd in einer fremden Sprache ist sie zu einer bedeutendsten Schriftstellerinnen unserer Gegenwart geworden.

Buchtipp

digi4 family - leben.spielen.lernen. Familien in der digitalen Welt

von werde digital.at

Digitale Technologien sind allgegenwärtig und nehmen Einfluss auf das Leben von Familien. Ziel des vorliegenden Werkes ist es, übersichtliche und hilfreiche Informationen zu Fragestellungen zu bieten. Die unterschiedlichen Beiträge beinhalten Erfahrungsberichte,  Tipps für Eltern und Großeltern und Anregungen zur Reflexion des eigenen Verhaltens zu Themen wie:

  • Geschichten aus dem digitalen Familienalltag
  • Was machen Kinder und Jugendliche im Internet?
  • Kreativität und Musik
  • Sich schlau machen und lernen – ohne schulischem Beigeschmack
  • Krisenbewältigung
  • Ein neues Gerät kommt ins Haus
  • Rechtlich richtig mit Fotos umgehen
  • Amtsgeschäfte und andere Dinge, die sein müssen

Verlag

Download unter: digi4family

Buchtipp

Konkrete Wege zu einem anderen Leben

von Uwe Böschemeyer

Uwe Böschemeyer zeigt auf, ob und wie überhaupt eine Wende in Krisenzeiten möglich ist. Seine Hilfsangebote zu Lebensthemen wie Unzufriedenheit, Sinnmangel, Ängste, depressive Verstimmungen, Lebensmüdigkeit, Trennungen, Konflikte zwischen Jung und Alt, unveränderbares Schicksal sind konkret beschrieben. Die Frage nach der Ursache eines Problems ist wichtig, wichtiger ist die Orientierung auf lebenswerte Ziele, also auf das, was ein Mensch will.Das Buch will dazu ermutigen, immer wieder neu nach Gründen für Hoffnung zu suchen, denn dies ist die Voraussetzung, neuen Sinn finden zu wollen. Der Autor variiert den Satz des berühmten Wiener Psychiaters und Menschenkenners Viktor Frankl: Menschsein heißt, sich verändern zu können.

Verlag

Ellert und Richter Verlag 2016

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026