Im Zweifel: trainieren!

Wir alle wissen: Es gibt 1000 Gründe etwas nicht zu tun. Wie fange ich dennoch an, endlich hinzuschauen und mich einzubringen?

Von Brigitte Singer |
iStock.com Jason V 10 05 17

Wir alle wissen: Es gibt 1000 Gründe etwas nicht zu tun. Aufs Handy zu schauen, wenn das Mädchen neben Dir als dreckige bitch bezeichnet wird. Mitzukichern, wenn sexistische Werbung über den Bildschirm wabert und lieber die Straßenseite wechseln, wenn ein Mann seine Frau zusammenbrüllt. Eh, wir haben es oft eilig, einfach nicht die Energie zu sowas und heute ohnehin schon einen stressigen Tag. Wir verstehen die, die weitergehen oft besser als die anderen. Und weil es jedem und jeder oft so geht, wird entweder nix gemacht oder wir wünschen uns jemanden, der das für uns macht. Aber auch diese Muskeln können trainiert werden!

  1. Action
    Jeder Ratgeber den ich mir reingezogen habe, jede gute Story über Erfolg, alles was ich geschafft habe beginnt mit diesem Zauberwort: Handeln! Nichts gibt uns mehr Vertrauen in unsere Fähigkeiten und ist so wirksam im Alltag wie die Entscheidung etwas anzupacken und zu tun. Nur dann geht was weiter, wenn wir anfangen!
     
  2. Machen statt Jammern!
    Unendlich viel Zeit vergeht damit, alle Eventualitäten abzuwägen. Hilft in Akutsituationen schlecht, bei nachhaltigen 10-Jahresplanungen vielleicht. Jammern und Grübeln entmutigt uns oft schneller als es Kraft für die Umsetzung gibt.
     
  3. Minus zu Plus programmieren
    Rund ums Lagerfeuer in der Neandertaler Höhle macht es Sinn und hilft beim Überleben sich gegenseitig nur das schrecklich Gefährliche zu erzählen. Wo das nächste steinzeitliche Raubtier auf Beutefang lauert, welche Früchte giftig sind und von welcher Abzweigung noch niemand zurückgekehrt ist. Aber heute: die Raubtiere sind alle gezähmt und das Essen EU-kontrolliert. Gefahr liegt eher darin, nichts zu tun und am Sofa zu vergammeln. Da hilft es mehr, wenn wir uns durch Erfolgserlebnisse selbst motivieren. Tu Gutes uns sprich darüber!
     
  4. Fehler sind Freunde
    Es muss nicht alles immer superduper perfekt laufen, jede Antwort auf sexistische Ausdrücke genau sitzen, hier zählt der Weg mehr als der Pokal am Ziel. Denn: Gegenwehr fängt dort an, wo klar ist, was schief läuft. Und Gegenwind spürt man, bevor wir die genaue Richtung kennen!
     
  5. Üben Üben Üben!
    In jeder Situation haben wir mehr Sicherheit, wenn wir das schon mal probiert haben. Selbstverteidigung zum Beispiel klingt gut, solange man glaubt, sich wehren zu können – richtig wissen tun wir's erst, wenn wir in einer Gefahrensituation waren und wissen, dass wir leider zum Totstellreflex neigen und nicht wie Superwoman alle in Angst und Schrecken versetzen können. 1000 mal muss eine Bewegung in der Selbstverteidigung geübt werden, bis sie sitzt! Auch Heroes trainieren!

Und diese 1000 Bewegungen helfen uns eindeutig mehr, als die 1000 Gründe still zu halten.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Brigitte Singer

Autorin

Brigitte Singer

Brigitte Singer ist pädagogische Mitarbeiterin im Salzburger Bildungswerk. Ihre Schwerpunkte sind Eltern- und Frauenbildung.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung