Wenn es nur nicht so gemütlich wäre…

"Einerseits bin ich zufrieden mit dem was ich habe aber andererseits möchte ich etwas verändern."

Was tun, wenn man irgendwie nicht mehr weiß, was man mit sich anfangen sollte.

Von Carmen Bayer |
2017 09 26 cat iStock

Ich weiß, dass es so nicht weitergehen sollte. Ich weiß, dass ich wesentlich glücklicher und ausgeglichener wäre und im Allgemeinen eher dem entsprechen würde, was diese Magazine und lebensbejahenden Bücher so von einem glücklichen Menschen mit einem guten Leben fordern, wenn ich eine Handlung setzen würde.

Manchmal bin ich auch wirklich kurz davor, statt 'gute Filme' oder 'einfache Rezepte' tatsächlich Jobs in Salzburg zu googlen. Mache ich dann auch, finde nichts und widme mich wieder der Routine. Es ist ja nicht so, dass ich nicht über die Runden komme. Ich arbeite. Oft.

Das Problem liegt vielmehr in der Vereinbarkeit von meinen Vorstellungen und dem, was der Arbeitsmarkt zu bieten hat. Und dann liegen auch noch diese schrecklichen Magazine und Ratgeber herum, die mir sagen, ich solle mich selbstverwirklichen, endlich glücklich sein …

In 10 Tagen zum neuen Ich?

Viele dieser Magazine bieten einen 10-Tages-Plan zum neuen Ich. Aber ist mein Ich wirklich so übel? Braucht es gleich ein neues Ich? Oder sollte ich stattdessen diese lebensbejahenden Lektüren und mit ihnen auch gleich die Selbstzweifel in den Müll werfen und mein Leben mal rational betrachten?

Gut. Ich habe einiges zu bieten. Menschen entwickeln sich. Wenn es gerade in diesem Moment nicht diesen Traumjob mit Potential zur Selbstverwirklichung gibt, ist das schade aber auch kein Weltuntergang.

Für die Zukunft nehme ich mir vor, mich weniger mit diesen erfolgreichen Menschen zu vergleichen, die eigentlich dazu da sein sollten, um mich zu motivieren (der Schuss ist nach hinten losgegangen) aber auch weniger Zeit mit Nichtstun zu verbringen.

Wie so oft, ist die Lösung eigentlich recht simpel: Es ist wie es ist. Was ich nicht ändern kann, soll mir auch kein Kopfzerbrechen bereiten. Dort, wo tatsächlich etwas Neues entstehen kann - und sei es endlich ein Kochkurs – investiere ich meine Energie.

Pasta.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, wundert sich oft über gesellschaftliche Entwicklungen und schreibt darüber. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Kurskosten für berufsbezogene Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Bei Umschulungen ist die geförderte Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen – erst dann erfolgt die Förderauszahlung.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeträge zu beachten sind:

  • Allgemeiner Höchstbetrag für Kurse: € 1.100
  • Kurse von Personen über 50 Jahre: € 1.400
  • Kurse von Personen über 18 Jahre (zum Zeitpunkt des Kursbeginns Pflichtschule als höchster Abschluss): 90 % der Kurskosten, max. € 2.200
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung: € 2.200 (sofern diese Ausbildung erstmals absolviert wird)
  • Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und Medizinischen Assistenzberufen: max. € 2.200
  • MINT/Digitalisierung/IKT-Fachkräfteausbildung mit mind. 200 Stunden Kursdauer: € 2.200

Besonderheiten:

  • Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als € 220 werden nicht gefördert.
  • Online-Kurse sind nur förderbar, wenn diese mit mindestens 30 % physischer Präsenz stattfinden. Bei Kursen, die 100 % online stattfinden, muss die Prüfung physisch in einer Bildungseinrichtung erfolgen.
  • Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren oder Unterkunftskosten).

Voraussetzungen

  • Die förderwerbende Person muss im Land Salzburg seinen Hauptwohnsitz haben.
  • Er/Sie muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Maßnahme muss berufsbezogen sein.
  • Die Ausbildung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger erfolgen.

Personengruppen

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Lehrlinge,
  • Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger,
  • Arbeitslose,
  • Sozialunterstützungsbezieherinnen und –bezieher,
  • selbstständig Erwerbstätige (als Privatperson) mit in Summe maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen (umgerechnet auf Jahres-Vollzeitäquivalente),
  • Personen, die eine Weiterbildungszeit (ehem. Bildungskarenz) in Anspruch nehmen,
  • Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren,
  • Personen, die Deutsch als Fremdsprache erlernen möchten, können eine Förderung beantragen, sofern kein Anspruch auf Förderung durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) gemäß Integrationsgesetz besteht

Nicht förderbar sind z.B. Schüler:innen, Studierende, Au-Pairs, Akademiker:innen (nur in Ausnahmefällen), Personen mit Nebentätigkeiten als Qualifikation (außer unter bestimmten Voraussetzungen aktive Mitarbeit in einem familiären Landwirtschaftsbetrieb), Ausbildungen an landwirtschaftlichen Fachschulen sowie Personen ohne Berechtigung zur beruflichen Tätigkeit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und Asylwerber:innen.

Der Bildungsscheck ist ONLINE einzubringen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck-ONLINE-Antrag.
ACHTUNG: Der Antrag muss spätestens drei Monate nach BEGINN des Kurses gestellt werden!


Ausnahme: Anträge zu Kursen, die 2024 begonnen haben, können noch bis drei Monate nach ENDE des Kurses gestellt werden.

Weitere Infos unter:

Salzburger Bildungsscheck

Gerhard Walcher, Andrea Neumaier, Tel.: +43 662 8042 3600

Zuletzt aktualisiert im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung