Keine Angst! … ist auch eine Lösung

Warum Angst kein Tabuthema mehr sein sollte.

Der April-Buchtipp der BiBer Bildungsberatung widmet sich unseren großen und kleinen Ängsten.

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Buchtipp Angst i.Stock fracescoch

Buchtipp

Keine Angst! … ist auch eine Lösung

von Alexa Hennig von Lange und Marcus Jauer

Angst zu haben ist uns peinlich. Angst  zu scheitern, gefeuert, verlassen oder kritisiert zu werden, unbeliebt zu sein oder alles zu verlieren. Angst ist eines der bestimmendsten Phänomene unserer Zeit und zugleich ein riesiges Tabu. Die zwei Autoren erzählen in abwechselnden Kapiteln von Ängsten, die jeder kennt, aber keiner zugeben will. Und sie zeigen, wie die Befreiung aus dem Klammergriff hartnäckiger Sorgen, Phobien und Irrtümer aussehen kann – fröhlich, lebensnah und mit hohem Wiedererkennungsfaktor.

Persönlicher Eindruck

Alexa Hennig von Lange und Marcus Jauer erzählen ganz offen von ihren großen und kleinen Ängsten, versuchen ihre Ursprünge zu ergründen, ohne tiefpsychologische Erklärungen abzugeben. Sie zeigen, wie das genaue Hinschauen auf eigene Marotten und schrullige Verhaltensweisen, vorbehaltslos  und ehrlich, ihnen geholfen hat, deren Muster zu erkennen und langsam aufzubrechen. Selbsterkenntnis ist das Schlüsselwort dabei. Das Buch ist kein Ratgeber, wie man / frau Hypochondrie und Phobien überwindet, kann und will es auch gar nicht sein. Die zwei Autoren zeigen ihren ganz persönlichen Weg, ihren Ängsten auf die Spur zu kommen, selbstironisch und mit Humor.

Das Buch ist so geschrieben, dass es klar ist, hier geht es nicht um Traumatisierungen und krankhafte Angstzustände, es geht um Ängste, die Menschen mit sich schleppen, ohne zu psychischen Erkrankungen geführt zu haben.

Wem empfehle ich das Buch:

All jenen, die einen Blick auf die eigenen Ängste, Sorgen und deren Ausdrucksformen werfen wollen. Vielleicht erkennt der eine oder die andere sich in so mancher Beschreibung wieder, denkt: „Ja, das kenne ich!“ Dann ist das Buch ein guter Anstoß, auch einmal hinter die eigenen „Kulissen“ genauer zuschauen. 

Wem empfehle ich das Buch:
All jenen, die einen Blick auf die eigenen Ängste, Sorgen und deren Ausdrucksformen werfen wollen. Vielleicht erkennt der eine oder die andere sich in so mancher Beschreibung wieder, denkt: „Ja, das kenne ich!“ Dann ist das Buch ein guter Anstoß, auch einmal hinter die eigenen Kulissen genauer zuschauen.

Verlag

Güthersloher Verlagshaus, 2018

Güthersloher Verlagshaus

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026