Nach der Flucht

Dezember Buchtipp der BiBer Bildungsberatung

Ein Buch, das unter die Haut geht, das Augen, Ohren und Herzen öffnet für das, was ein Leben nach der Flucht bedeuten kann.

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Nach der Flucht Buchtipp

Buchtipp

Nach der Flucht

von Ilija Trojanow

"Es gibt ein Leben nach der Flucht. Doch die Flucht wirkt fort, ein Leben lang."

Poetisch und sehr persönlich erzählt Ilja Trojanow von seinen Prägungen als lebenslang Geflüchteter. Von der Einsamkeit, die das Anderssein für den Flüchtling tagtäglich bedeutet. Davon, wie wenig die Vergangenheit des Geflüchteten am Ort seines neuen Daseins zählt. Was das Existieren zwischen zwei Sprachen mit ihm macht. Welche Lügengeschichten man als Geflüchteter den Daheimgebliebenen auftischt. Und dass man vor der Flucht wenigstens wusste, warum man unglücklich war. 

Ilja Trojanow erzählt von sich selbst, zugleich ist er eine exemplarische Figur. So gelingt ihm eine Topografie des Lebens nach der Flucht, das Portrait eines Menschenschicksals, das unser 21. Jahrhundert mitprägt. 

Persönlicher Eindruck

Ein Buch, das unter die Haut geht, das Augen, Ohren und Herzen öffnet für das, was ein Leben nach der Flucht bedeuten kann.

Ilija Trojanows Werk ist eine Sammlung von Gedanken und Begebenheiten, oftmals ist es ein einziger Satz. Fragmente, verstörend, bezugslos, reihen sich aneinander. Die Sätze oft kurz, wie abgehackt, auf das wichtigste komprimiert. Ausschnitte aus Erlebnissen, ohne Eingliederung, ohne Deutung werden wie lose Puzzleteile aufgegriffen. Und genau durch diese Erzählwiese erlaubt Ilija Trojanow einen tiefen Einblick in die Welt der Geflüchteten.

Erlebtes steht ohne Zuordnungsparameter, ohne Deutungssicherheit in einer Gesellschaft, die noch fremd und unberechenbar ist. Erschöpfung durch das permanente Ringen um Orientierung und das ständige Wahrnehmen des Andersseins wird fassbar.  


Wem empfehle ich das Buch:
All jenen, die die Themen Leben nach einer Flucht, Integration,  Orientierungsfindung in einer fremden Gesellschaft interessiert.
 

Verlag

S. Fischer, 2017

Zusätzliche Infos

Gesehen in der Bibliothek der BiBer Bildungsberatung

Ilija Trojanow im Literaturhaus Salzburg

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

InfoboxAnerkennung: Im Ausland erworbene Berufsausbildung

Inhalt anzeigen

Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen

In Österreich gibt es unterschiedliche Verfahren zur Anerkennung oder Bewertung ausländischer Qualifikationen. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist davon abhängig, für welchen Bereich die Qualifikationen benötigt werden. Informationen dazu findet man auf Berufsanerkennung.at.

Nostrifikation

  • Formale Anerkennung ausländischer Schul- und Reifezeugnisse (= Maturazeugnisse)
  • Eine Bewertung des Schulabschlusses ist ebenfalls möglich und dient der Einschätzung der Qualifikation.
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung (BMB) BMB Nostrifikation

Nostrifizierung

  • Formale Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium
  • Zuständig: die jeweilige Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule
  • Davon zu unterscheiden ist die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse durch ENIC NARIC AUSTRIA. Sie kann z. B. bei der Arbeitssuche hilfreich sein, ersetzt aber keine formale Anerkennung

Gleichhaltung von Lehrabschlüssen

  • Formale Anerkennung einer ausländischen Berufsausbildung mit einer entsprechenden österreichischen Lehrabschlussprüfung.
  • Ausbildungsinhalte, Ausbildungsdauer und gegebenenfalls Berufserfahrung werden verglichen.
  • Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET).
  • Bilaterale Abkommen mit einigen EU-Ländern
  • Auch eine Bewertung der ausländischen Berufsausbildung ist möglich; diese stellt keine formale Anerkennung dar.

Berufszulassung – reglementierte Berufe

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe (z. B. Gesundheitsberufe, Ärzte, Rechtsanwälte)
  • Die zuständige Stelle hängt vom jeweiligen Beruf und Herkunftsstaat ab. Der Anerkennungs-Wegweiser auf Berufsanerkennung.at gibt Auskunft über das richtige Verfahren.

Nicht reglementierte Berufe

Für nicht reglementierte Berufe ist grundsätzlich keine formale Anerkennung erforderlich. Eine Bewertung kann jedoch hilfreich sein, um ausländische Qualifikationen gegenüber Arbeitgeber:innen oder dem AMS nachvollziehbar zu machen.

Wichtig: Die Anerkennung einer Qualifikation bedeutet nicht automatisch eine Arbeits- oder Aufenthaltsberechtigung in Österreich. Für Drittstaatsangehörige können zusätzliche Voraussetzungen gelten.


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Zuletzt aktualisiert am 20.8.2026 von MN,BiBer Bildungsberatung

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