Nach der Flucht

Dezember Buchtipp der BiBer Bildungsberatung

Ein Buch, das unter die Haut geht, das Augen, Ohren und Herzen öffnet für das, was ein Leben nach der Flucht bedeuten kann.

Von Beate Höfels-Stiegernigg |
Nach der Flucht Buchtipp

Buchtipp

Nach der Flucht

von Ilija Trojanow

"Es gibt ein Leben nach der Flucht. Doch die Flucht wirkt fort, ein Leben lang."

Poetisch und sehr persönlich erzählt Ilja Trojanow von seinen Prägungen als lebenslang Geflüchteter. Von der Einsamkeit, die das Anderssein für den Flüchtling tagtäglich bedeutet. Davon, wie wenig die Vergangenheit des Geflüchteten am Ort seines neuen Daseins zählt. Was das Existieren zwischen zwei Sprachen mit ihm macht. Welche Lügengeschichten man als Geflüchteter den Daheimgebliebenen auftischt. Und dass man vor der Flucht wenigstens wusste, warum man unglücklich war. 

Ilja Trojanow erzählt von sich selbst, zugleich ist er eine exemplarische Figur. So gelingt ihm eine Topografie des Lebens nach der Flucht, das Portrait eines Menschenschicksals, das unser 21. Jahrhundert mitprägt. 

Persönlicher Eindruck

Ein Buch, das unter die Haut geht, das Augen, Ohren und Herzen öffnet für das, was ein Leben nach der Flucht bedeuten kann.

Ilija Trojanows Werk ist eine Sammlung von Gedanken und Begebenheiten, oftmals ist es ein einziger Satz. Fragmente, verstörend, bezugslos, reihen sich aneinander. Die Sätze oft kurz, wie abgehackt, auf das wichtigste komprimiert. Ausschnitte aus Erlebnissen, ohne Eingliederung, ohne Deutung werden wie lose Puzzleteile aufgegriffen. Und genau durch diese Erzählwiese erlaubt Ilija Trojanow einen tiefen Einblick in die Welt der Geflüchteten.

Erlebtes steht ohne Zuordnungsparameter, ohne Deutungssicherheit in einer Gesellschaft, die noch fremd und unberechenbar ist. Erschöpfung durch das permanente Ringen um Orientierung und das ständige Wahrnehmen des Andersseins wird fassbar.  


Wem empfehle ich das Buch:
All jenen, die die Themen Leben nach einer Flucht, Integration,  Orientierungsfindung in einer fremden Gesellschaft interessiert.
 

Verlag

S. Fischer, 2017

Zusätzliche Infos

Gesehen in der Bibliothek der BiBer Bildungsberatung

Ilija Trojanow im Literaturhaus Salzburg

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von Beate Höfels-Stiegernigg

Autorin

Beate Höfels-Stiegernigg

Die Liebe zur Arbeit mit Menschen, meine Begeisterung für Bücher und die Überzeugung, dass wir gemeinsam unsere Zukunft zum Guten gestalten können, haben mich zur Bildungs- und Berufs­beraterin und Bibliothekarin gemacht.
www.biber-salzburg.at

InfoboxAnerkennung: Im Ausland erworbene Berufsausbildung

Inhalt anzeigen

Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen

In Österreich gibt es vier unterschiedliche Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist davon abhängig, für welchen Bereich die Qualifikationen benötigt werden. Informationen findet man auf Berufsanerkennung.at.

Nostrifikation

  • Formale Anerkennung ausländischer Schul- und Reifezeugnisse (= Maturazeugnisse)
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Schulabschlüssen
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at)

Nostrifizierung

  • Formale Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
  • Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium
  • Zuständig: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (www.bmbwf.gv.at, www.aais.at)

Gleichhaltung von Lehrabschlüssen

  • Formale Anerkennung einer durch Schule und/oder Arbeit erworbenen beruflichen Qualifikation mit dem österreichischen Lehrabschluss
  • Zuständig: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (www.bmaw.gv.at)
  • Bilaterale Abkommen mit einigen EU-Ländern

Berufszulassung

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe (z. B. Gesundheitsberufe, Ärzte, Rechtsanwälte)
  • Zuständig: Landesregierung für Gesundheitsberufe aus Drittstaaten, Sozialministerium für Ausbildungen aus der EU/EWR (www.sozialministerium.at)

Hilfreiche Links:

(Stand: 24.05.2024, erstellt von Laura Eder, BA, BiBer Bildungsberatung)

Hier findet Ihr weitere Artikel zum Thema:
Buchtipp
Integration
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Bildungsinfo aktuell

InfoboxVerkürzte Lehre für Maturant:innen

Inhalt anzeigen

Eine Lehre nach der Matura hat so manche Vorteile. Der wohl wichtigste ist die Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr. Wobei das nur bei Lehrausbildungen, die länger als zwei Jahre dauern, möglich ist. Zudem werden oft Fächer, die bereits mit der Reifen-und Diplomprüfung abgelegt wurden in der Berufsschule angerechnet und/oder sogar als Ersatz der gesamten Lehrzeit angesehen. 

Für ganz Österreich gilt: Die Verkürzung findet so statt, dass sich die jeweiligen Lehrjahre reduzieren:

  • Bei Verkürzung von dreijährigen Lehrberufen ist das pro Lehrjahr ein Drittel: Statt 12 Monaten dauert jedes Lehrjahr nur 8 Monate.
  • Bei vierjährigen Lehrberufen werden die ersten beiden Lehrjahre ebenfalls auf 8 Monate verkürzt, die letzten beiden auf 10 Monate (8-8-10-10 Monate). 
  • Bei 3,5-jährigen Lehrberufen bleibt das letzte Halbjahr unverändert (8-8-8-6 Monate).

Lehrlingseinkommen bei verkürzter Lehrzeit

Bei einer verkürzter Lehrzeit gibt es Sonderregelungen: Diese können sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag oder aus Vorgaben eines Fördermodells ergeben.

Als Grundregel bei verkürzter Lehrzeit gilt, dass sich das Lehrlingseinkommen an die Verkürzung der Lehrjahre anpasst:

  • Bei dreijährigen Lehrberufen gibt es daher für die ersten 8 Monate das Einkommen des 1. Lehrjahres, für die zweiten 8 Monate den Betrag für das zweite Lehrjahr und für die letzten 8 Monate gilt der Lohn des dritten Lehrjahres.
  • Oft wird bereits im ersten Lehrjahr das Einkommen für das zweite Lehrjahr bezahlt.
  • Für über-18-jährige Lehrlinge ist in manchen Kollektivverträgen ein erhöhtes Lehrlingseinkommen verpflichtend vorgesehen. Auch aus Förderrichtlinien kann sich ein höherer Betrag ergeben.

Weiterführende Links:

Berufsschule bei verkürzter Lehrzeit
Die Umsetzung der verkürzten Lehrzeit in der Berufsschule hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab: In einigen Lehrberufen gibt es bereits eigene Klassen für Lehrlinge mit verkürzter Lehrzeit, die auf die abweichende Dauer der einzelnen Lehrjahre abgestimmt sind.

Dies ist derzeit in Wien in folgenden Berufen der Fall: Bürokaufmann/frau, Reisebüroassistent:in & Konditor:in.

In Lehrberufen, wo es keine eigenen Klassen gibt, muss die Abwicklung mit der jeweiligen Berufsschule besprochen werden. Im Regelfall können Maturant:innen eine Schulstufe der Berufsschule überspringen, sodass sich der Abschluss der Berufsschule in der verkürzten Lehrzeit ausgeht. Zusätzlich können Maturant:innen auf Antrag von einzelnen Fächern befreit werden, wenn sie bereits entsprechende Vorkenntnisse haben und diese nachweisen.

Welche Regelungen für Maturant:innen in welchen Lehrberufen genau gelten, ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Zusätzlich gibt es in einigen Lehrberufen eigene Regelungen auf Kollektivvertragsbasis. Generell können die Konditionen zwischen Lehrherren/Lehrherrin und Lehrling künftig direkt vereinbart werden.

Hierbei gilt es zu beachten: Die Verkürzung ist nicht verpflichtend, es kann auch die normale Lehrzeit vereinbart werden.

TIPP: Ein Besuch bei der Bildungsberatung kann dir helfen, die genauen Voraussetzungen für dein Bundesland schnell und einfach zu finden.

Zuletzt aktualisiert am 3.7.2024 von BiBer Bildungsberatung