Was Salzburgs Schlösser zu bieten haben

Wenn Jung und Alt die Geschichte von Salzburgs Schlössern miteinander entdecken.

Generationen verbinden, das Miteinander fördern,  – was sich viele Wünschen, wird in spannenden Projekten in die Tat umgesetzt:

Von Andrea Höll (Gastautor:in) |
Alves Rasool

Im Netzwerk Bildungsberatung Salzburg wurde dieses Jahr der erste Ausbildungslehrgang der "Bildungsberatung für ein aktives Altern" abgeschlossen. Aber was heißt aktiv Altern und warum braucht man hierfür Beratung?

Professor Franz Kolland von der UNI Wien hat folgende Antwort auf diese Frage: 

Zitat

WIR LEBEN IMMER LÄNGER, UND DIESES LÄNGERE LEBEN VERLANGT, DASS WIR UNS ANPASSEN, NEUE DINGE LERNEN. DAHER IST ES WICHTIG, DASS LEBENSLANGES LERNEN IN DIE PENSION HINEIN AUSGEDEHNT WIRD.

Länger zu leben und gesünder zu altern schenkt uns in der Theorie viele Möglichkeiten, in der Praxis fehlt es aber häufig an passenden Angeboten. Genau hier haben die Absolvent_innen des Lehrgangs "Bildungsberatung für ein aktives Altern" eingehackt und Projekte entwickelt. Eine der erfolgreichen Abgänger_innen des Lehrganges ist Andrea Höll, Betreuerin im betreuten Wohnen Oberalm der Caritas. Ihre Vision, ein generationenübergreifender Ausflug in die Vergangenheit, wurde unter dem Namen: "Schlösserfahrt - Generationen gehen gemeinsam" im September bei Kaiserwetter in die Tat umgesetzt.

Was bei einer generationenübergreifenden Wanderung passiert, erzählt uns Andrea Höll persönlich: 
 

Aktiv im Alter Radtour

Ob mit dem Rad oder Bus ...

... ob online oder vor Ort ...

"Es war ein warmer, sonniger Herbstnachmittag und die Teilnehmer_innen der Schlösserfahrt waren gut gelaunt und motiviert. Man traf viele bekannte Gesichter und mit den rund 80 Anwesenden wurden unsere Erwartungen bei weitem übertroffen. Per Fahrrad oder bereitgestellten Bus machten sich alle auf den Weg. 

Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem lebhaften und spannenden Vortrag vom bekannten Halleiner Historiker Prof. Wolfgang Wintersteller, welcher Jung und Alt begeisterte. Vom Ausgangspunkt Schloss Kahlsperg ging es weiter zum Schloss Winkl, wo wir die historischen Spuren der Schlösser, die ja eigentlich Ansitze sind, wie wir gelernt haben, erkunden konnten.

Danach spazierten wir durch den Park vom Schloss Haunsperg, wo uns die Schlossherrschaften Herrn und Frau Gernerth Mautner Markhof herzlich empfingen. Diese präsentierten in charmanter Weise die Wohnräumlichkeiten und die anliegende Kapelle, was unter vielen Anwesenden bewundernswertes Staunen auslöste.

 Unsere letzte Etappe war das Schloss Wiespach, dort erwartete uns das Team von WerdeDigital, IKULT und dem Netzwerk Bildungsberatung, um ein interaktives Kulturgespräch, im Rahmen des Pilotprojektes "Digitaler Resonanzraum der Regionen " zu eröffnen. Dabei wird jenen Personen, die nicht vor Ort mit dabei sein können, ermöglicht, sich online zuzuschalten und das Geschehen von zu Hause aus mitzuverfolgen. 

Einblick ins Schloss Wiespach und Kust entdecken!

Schlossherr Dr. Spruzina führte uns, gemeinsam mit seiner Gattin, durch die beeindruckenden Räumlichkeiten und erzählte uns viel Wissenswertes über das Schloss, welches als Begegnungsraum für zeitgenössische Kunst und Kultur dient. Derzeit können Werke der Künstlerin Maria Brunner /General Rouge und sein blauer Pudel bestaunt werden. 

In allen vier Schlössern fühlten wir uns eingeladen und willkommen geheißen. Besonders gefreut hat mich die ideenreiche und motivierte Zusammenarbeit aller Beteiligten. Das Engagement und die positive Energie machten es für mich zu einem einzigartigen Erlebnis. Daher freue ich mich schon auf eine Fortsetzung im nächsten Jahr!"

Neugierig geworden? Mehr Bilder von der Schlösserwanderung und der Kunst im Schloss Wiespach findest du hier: flickr/Schlösserwanderung

Der blaue Pudel

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag kann entweder persönlich in Ihrer AMS Geschäftsstelle oder über MeinAMS erfolgen.  

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.


Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend. 
  • Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe ist keine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich.

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung und aktualisiert im Juni 2026