Neugierde kennt keine Altersgrenze

Neues Lernen in der Pension? Gewohnheiten beiseitelegen und endlich den Kurs machen!

Bildungsberatung ist für alle, die sich weiterbilden möchten. Ob das für den Beruf oder für die nachberufliche Phase geschieht, sollte keine Rolle spielen.

Von Carmen Bayer |
Pension Beratung iStock Yuri Arcurs

Bildungsberatung für die Pension?

Warum Bildungsberatung für Jugendliche und auch für Erwachsene wichtig ist, das haben wir im Bildungsbuch schon geklärt ("Wem ist denn heute noch zu raten?"), dass Bildungsberatung aber auch für die nachberufliche Phase, wie etwa die Pension, immer wichtiger wird, das ist neu.

Franz Kolland, Professor für Soziologie an der Uni Wien, beschäftigt sich seit Jahren mit dem Älter werden, insbesondere mit der Zeit der Pension. Davon haben wir zum Glück immer mehr, Frauen und Männer leben länger und bleiben länger fit.

Häufig leben Kinder und Enkelkinder auch nicht mehr ums Eck, was also gedenken wir in den relativ sicher verbleibenden 25 Jahren mit der vielen freien Zeit anzufangen? Fernsehen, Schwammerl klauben und Zeitunglesen? Und was, wenn man doch vom gefürchteten Pensionsschock eingeholt wird?

Denn eines ist klar, wer die vergangen 40 Jahre gearbeitet hat, eine fixe Routine und Aufgaben hatte, der steht mit dem Pensionsantritt vor einer gewaltigen Umstellung der Gewohnheiten. Diese Veränderung kann auch erschreckend sein, insbesondere, wenn Mann oder Frau darauf nicht vorbereitet ist.

Zitat

Wir leben immer länger, und dieses längere Leben verlangt, dass wir uns anpassen, neue Dinge lernen. Daher ist es wichtig, dass lebenslanges Lernen in die Pension hinein ausgedehnt wird.

*Prof. Kolland

Was aber, wenn es an eigenen Ideen und Vorstellungen für die Gestaltung der Pension fehlt, denn, neben Arbeit und Familie kommen die ganz persönlichen Interessen meist zu kurz. Oder anders herum, selbst wenn es konkrete Ziele gibt, steht immer noch die Frage nach dem WO im Raum. Wo finde ich den Kurs, die Gruppe oder das passende Angebot?

Zitat

In der nachberuflichen Lebensphase sollte eine persönliche Weiterentwicklung möglich sein, es geht darum, Neues lernen zu können aber auch bestehendes Wissen auszubauen. Ebenso wichtig ist es, eine aktive Mitgestaltung und Teilhabe in der Gesellschaft zu garantieren.

* Dr.in Hechl, Seniorenpolitische Grundsatzabteilung im BMASK Wien

Das Netzwerk Bildungsberatung Salzburg hat gemeinsam mit den steirischen Netzwerk-Kolleg_innen auf der Grundlage des Lehrplans, welcher von Franz Kolland und seinem Team erarbeitet wurde (Fachbereich Soziologie an der Universität Wien), die Weiterbildung: „Bildungsberatung für ein aktives Altern“ entwickelt. Denn auch für Berater_innen und Anbieter_innen von Angeboten ist die Beratung für eine gelungene Pension ein neues Gebiet, welches erst erarbeitet werden muss.

Zitat

Die Ausbildung war wirklich toll, wir haben viele neue Methoden erhalten und in der Entwicklung neuer Angebote hat sich auch unter den Teilnehmer_innen ein hilfreiches Netzwerk gebildet.

*Michael Schweigerer, ASKÖ Salzburg

Der erste Durchgang der Weiterbildung ist geschafft, neue Angebote wurden entwickelt und viele Ideen gesammelt. Beispielsweise sind die Projekte: „Mit Kräutern ‚experimentieren‘“, „Bewegungs-Starthelfer“, „Die Schlösser in unserer Gemeinde öffnen ihre Pforten“, und viele mehr schon in Planung und Umsetzung.

Zitat

Das hat Potenzial! Denn es ist neu, dass wir in der Pension immer fitter sind. Da ist noch viel mehr dahinter, darum stelle ich mich auch voll und ganz hinter das Projekt und freue mich auf eine Fortführung.

*Danielle Bidasio, Frau und Arbeit, Leiterin des Ausbildungslehrgangs

Du willst mehr wissen? Professor Kolland und sein Team haben ein Buch zum Thema verfasst: Bildungsberatung für Menschen im Alter. Verlag: Kohlhammer. -> Hier erhältlich!

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Carmen Bayer
Carmen Bayer

Autorin

Carmen Bayer

Carmen Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, wundert sich oft über gesellschaftliche Entwicklungen und schreibt darüber. Nebenher studiert sie Politikwissenschaften und verbringt ihre freie Zeit bevorzugt mit Büchern, Musik und sehr gerne auch mit gutem Essen. Sprachlos ist sie eher selten.

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Bildungsinfo aktuell

InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung