Endlich abheben!

Wer keinen Boden mehr unter seinen Füßen hat, strampelt, will immer wieder landen. Und wie wäre es, einfach zu fliegen?...

"Wir verlegen die Produktion nach Polen und wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft."

Von Helmut Moser |
2017 06 21 iStock Hightower NWR

Antons Tage sind streng durchgetaktet: Bewerbungen schreiben, noch mehr Bewerbungen schreiben, sich vorstellen, auf Antwort warten, Bewerbungen schreiben. Vor vier Jahren hat ihm die Kündigung den Boden unter den Füßen weggerissen.

Wer keinen Boden spüren kann, der strampelt, will immer wieder landen. Und wie wäre es, einfach zu fliegen? Die Perspektive auf sein Leben für eine Weile zu ändern?

Das Drachenfliegen war früher Antons Leidenschaft. Immer wenn die Thermik gut war und er Zeit hatte, ist er mit seinem Drachen gestartet, ist abgehoben, geflogen. Er hat sich die Welt von oben angeschaut, dabei seinen Stress und so manchen Frust vergessen. Dort oben ist es still, keiner plärrt herum, keiner schafft einem etwas an.

Anton fährt zum Sportgeschäft in seinem Ort, das Drachen verleiht und der Mitarbeiter grinst ihn an: "Fliegst eh noch, ich habe schon gedacht, du hast aufgehört?" "Nein, ich habe nur vergessen, wie gern ich fliege. Ich habe es einfach vergessen!", antwortet der 50-Jährige schmunzelnd.

Anton fährt zum Startplatz, wie oft ist er früher von hier losgelaufen? Sicher jeden dritten Tag, damals, als er noch einen regelmäßigen Alltag – jetzt Arbeit, dann Freizeit – hatte. Jetzt steht er wieder hier und blickt über den Wolfgangsee: Ein schöner Landstrich, sauber, von oben sieht alles geordnet und irgendwie glücklich aus.

Anton läuft los, hebt ab. Loslaufen, die Probleme hinter sich lassen und froh sein, dass man den Boden unter den Füßen verloren hat – Anton schwebt, genießt die Aussicht, das Abenteuer. Das Schweben hält an, ist in ihm geblieben: Harte Landungen können ihm nichts mehr anhaben.

CC BY

Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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von Helmut Moser
Helmut Moser

Autor

Helmut Moser

Helmut Moser ist Techniker mit Leidenschaft oder besser technischer Zeichner. Aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt orientiert er sich neu. Helmut hat die Ausbildung zum Dipl. Mentaltrainer absolviert und arbeitet gemeinsam mit einem ehemaligen Arbeitskollegen am Aufbau eines mentalen Trainingscenters.

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InfoboxWeiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

Inhalt anzeigen

Die Weiterbildungszeit löst mit 2026 die bisherige „Bildungskarenz“ ab.

Art der Förderung

Mit dem/r Arbeitgeber:in wird vereinbart, dass man für eine bestimmte Zeit für die berufliche Weiterbildung vom Dienst freigestellt wird. In dieser Zeit erhält man eine Leistung vom AMS.

Es gibt zwei Varianten:

  • Weiterbildungszeit: volle Freistellung
  • Weiterbildungsteilzeit: Die bisherige Arbeitszeit kann entweder um 25% oder um 50% reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Anstellung seit mindestens einem Jahr beim Dienstgeber. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen.
  • Antragsteller:in unterliegt nicht mehr der Ausbildungspflicht
  • In den letzten 26 Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungszeit wurde kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wenn bereits ein Master oder Diplomstudium abgeschlossen wurde: mindestens 4 Jahre vollversicherungspflichtige Arbeit in Österreich
  • Der Antrag ist laut derzeitigen Angaben des AMS voraussichtlich ab Juni 2026 zu stellen, da die Bundesrichtlinie noch nicht in Kraft ist. (Stand Jänner 2026)

Dauer und Inhalt der Aus- oder Weiterbildungen

  • „arbeitsmarktrelevante“ Ausbildungen
  • Weiterbildungen müssen überbetrieblich verwertbar sein
  • Die Weiterbildungszeit kann höchstens 12 Monate innerhalb von 4 Jahren dauern.
  • Bei der Weiterbildungsteilzeit sind es maximal 24 Monate innerhalb von 4 Jahren.

Mindestumfang und Nachweis

  • Weiterbildungszeit: mindestens 2 Monate Ausbildung und mindestens 20 Wochenstunden/ ECTS.
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 16 Wochenstunden/ECTS
  • Weiterbildungsteilzeit: die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern, mit mindestens 10 Wochenstunden/ECTS
  • Bei Kinderbetreuungspflichten: 8 Wochenstunden/ECTS

Art- und Ausmaß der Förderung

  • Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung vom AMS (Arbeitsmarktservice).
  • Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag (Wert 2026).
  • Bei einem Einkommen über einer bestimmten Grenze muss der Dienstgeber 15% der Weiterbildungsbeihilfe bezahlen.
  • Individuelle Beratung direkt beim AMS wird empfohlen und ist bei niedrigen Einkommen (bitte jeweils aktuelle Höhe erfragen) bei den AMS BIZ (BerufsInfoZentren) verpflichtend

Zuverdienst

Der Zuverdienst zu AMS-Leistungen ist generell nur mehr in Ausnahmefällen möglich. Information dazu gibt es unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt#salzburg.

Nutzt man das Fördermodell der Weiterbildungszeit, ist also in der Regel neben dem Weiterbildungsgeld vom AMS kein Zuverdienst möglich. Bei der Weiterbildungsteilzeit erhält man den Teil des Einkommens für die Wochenstunden, die man weiterhin beim/ bei der Arbeitgeber:in arbeitet und Weiterbildungsgeld vom AMS.

Einreichung des Antrags auf Weiterbildungszeit

Den Antrag bringt man beim AMS ein. Die Details folgen noch in der Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT)

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung des Arbeitgebers muss schriftlich vereinbart werden, danach kann man den Antrag beim AMS stellen.

Wichtig:

  • Beratung verpflichtend bei niedrigen Einkommen
  • Die Weiterbildung muss nachgewiesen werden (Leistungsnachweis, Teilnahme-Bestätigung).

verfasst im Jänner 2026 von BiBer Bildungsberatung